Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
wichtige Frage da morgen Vorstellungsgespräch
simmelbert:
--- Zitat von: Johann am 24.01.2024 12:24 ---Aber ist das nicht im Grunde sowieso egal, weil du dann erst mit Ablauf des 31.03. ausscheidest und die Rückzahlungsklausel deshalb nicht mehr greift?
--- End quote ---
hm scheint so zu sein. Aber alleine deswegen
(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 wird die Zuwendung auch gezahlt, wenn
1. die Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ihr Arbeitsverhältnis von demselben
Arbeitgeber oder von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in ein
Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Art übernommen werden,
würde ich wohl drum herumkommen.
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