Erstmal finde ich relativ vorschnell, wenn du nur zwei Versicherer zur Hand hast.
Daher hier meine Frage, ob bereits auch bei anderen Krankenversicherern entsprechende anonyme Risikovorabfragen durchgeführt wurden bzw. durchführen lassen hat? Denn das gleiche Risiko bzw. Diagnose bewerten die Versicherer tatsächlich sehr unterschiedlich, da kann es eine Range von 0% bis 30% geben und mal mit Beihilfeergänzung komplett, abgespeckt oder gar nicht - je nachdem. Daher du schreibst von "anderen Versicherern", darf man fragen wie viele denn da angefragt worden sind?
Und zum Beihilfeergänzungstarif, zumindest im Beihilfeergänzungstarif "BC" vom März 2020, ist die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen meiner Interpretation nach nicht unbedingt Voraussetzung, außer diese werden als "beihilfefähig" tituliert. Das ist hier etwa bei "Hilfsmittel", "Brillen bis zur beihilfefähigen Höhe".
Für die Diskussion mit den Arzneimitteln hier, heißt es dort "Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel", hier würde die Debeka also gemäß dem Beihilfeergänzungstarif für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zahlen, sofern die Beihilfe diese nicht erstattet.
Voraussetzung für alle Leistungen aus dem Beihilfeergänzungstarif ist es immer, den Beihilfebescheid mit einzureichen.