Anspruch auf Stufe 3 bei einschlägige Berufserfahrung
rest verhandelbar
also Stufe 6 kannst du fordern
Als ja, fordern kann man immer alles
- viele Arbeitgeber werden diesen Forderungen wohl auch anteilig entgegenkommen, aber ...
... wodurch wird hier ersichtlich, dass der Arbeitgeber seinen Personalbedarf ohne die Anerkennung förderlicher Berufserfahrung weder quantitativ noch qualitativ decken kann und die Zuordnung demnach "verhandelbar" ist? Das bloße Vorhandensein einer freien Stelle genügt dazu m. E. lt. BAG nicht. Ein schwierige Bewerberlage sehe ich pauschal noch nicht in diesem Bereich.
Hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung dazu inzwischen aufgegeben bzw. geändert? Wenn das nicht der Fall ist, käme allenfalls Anspruch bis Stufe 3 in Betracht - insofern es sich tatsächlich um eine "einschlägige" Berufserfahrung handelt. Mit Verhandlung hat das dann aber nichts zu tun.