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Urlaubsantrag - Abmahnung?
Abendsonne83:
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: der Kollege beantragt für letzte Woche Mittwoch morgens, vor Dienstbeginn, für diesen Tag Urlaub da ein Notfall eingetreten ist. Die Mail sendet er an das Vorzimmer, wurde immer so gehandhabt. Krankmeldungen oder kurzfristige Urlaubsanträge liefen immer übers Vorzimmer. Dort wurden die Anträge an die Führungskräfte weitergeleitet.
3 Stunden nach Einreichung des Antrages meldet sich die Chefin per Mail und teilt mit, dass Urlaubsanträge nur direkt den Chefs geschickt werden müssen. Urlaub sei genehmigt. Nun wurde der Mitarbeiter zu einem Personalgespräch gebeten in dem es hieß, er hätte 3 Stundenlang unentschuldigt an diesem Tag gefehlt und es müsse eigentlich abgemahnt werden. Darauf werde jetzt aber verzichtet. Der Mitarbeiter hätte sich spätestens eine halbe Stunde nach Emailversand melden müssen mit der Nachfrage, ob der Urlaubsantrag genehmigt sei. Da er dies 3 Stunden nicht gemacht hätte, Abmahnung. In dem Gespräch wurde sich auf die Dienstvereinbarung berufen in der das alles stehen würde.
Nach Überprüfung der DV stellt sich heraus, dass hier nichts vereinbart wurde.
Der Mitarbeiter ist seit 26 Jahren im Amt und hatte schon mehrfach so Urlaub beantragt bzw sich krank gemeldet. Es war bis dato kein Problem.
Sprich wird auch von anderen Kollegen so praktiziert.
Wie soll sich der Kollege nun verhalten? Er hat einen Brief ausgehändigt bekommen in dem sein Fehlverhalten geschildert wird (3 Stunden unentschuldigtes Fehlen)
Der PR steht hinter der Chefin.
Lieben Dank
Peter1964
BAT:
Ihr scheint ein Laden von Notfällen zu sein.
Abendsonne83:
Ja, es hat sich leider nichts geändert.
Es tut halt weh zu sehen, wie unterschiedlich Dinge gehandhabt werden... Ich bin zur Zeit raus aus dem Fokus 8)
MoinMoin:
Lustig 3 Stunden gefehlt soll abgemahnt werden, obwohl man nachträglich Urlaub genehmigt bekommen hat, würde lustig vom Gericht weggefegt werden.
Lösung:
Zukünftig den Urlaubsantrag an alle die es wissen wollen schicken und nach 30 min, alle 30 min dort anrufen.
Aber im Ernst: Wie oft kommt es vor, dass man so kurzfristig Urlaub genehmigen lassen muss. Wenn man so schon öfters am gleichen Tag Urlaub benötigte, dann hat der AN wirklich ein Notfall gebeuteltes Leben.
Peter1964:
Hallo MoinMoin
Dank dir für die Antwort.
Ja, das hat uns doch alle sehr, sehr verwundert. Der Urlaub wurde genehmigt von der Chefin und jetzt wird mit Abmahnung gedroht, die es jetzt doch nicht gibt :o
Nicht verständlich.
Deinen Vorschlag finde ich aber super, denke, der Kollege wird es so jetzt auch durchsetzen ;)
Ich habe mal gefragt, wann denn das letzte Mal Urlaub so kurzfristig von ihm beantragt wurde - vor 3 Jahren!!!! Wenn er ein Kandidat wäre, der immer und immer wieder sooo auffällt - ok. Aber so????
Da würde ich auch mal gerne den Richter sehen, wenn er so einen Fall verhandeln müsste.
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