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Urlaubsantrag - Abmahnung?
Peter1964:
Ich habe vorhin mit einer befreundeten Anwältin für Arbeitsrecht gesprochen. Sie meinte, dass es nicht die Schuld des AN sei, wenn erst Stunden später geantwortet wird. Der AN hat sich vor 8 Uhr gemeldet und um Urlaub gebeten. Es wurde bei uns noch nie praktiziert, dass verlangt wird anzurufen wenn man nichts hört. Umgekehrt wäre es kritisch: Beginn der Kernzeit zb 2 Stunden überziehen und dann um 10 Uhr Antrag auf Urlaub stellen. Weiter meinte sie, dass die Genehmigung des Urlaubes den Antrag 'heilt'. Also, keine Abmahnung. Er hätte sonst sofort abgemahnt werden müssen.
Aber Urlaub genehmigen und dann Fehlverhalten vorwerfen und mit Abmahnung drohen ist in ihren Augen nicht in Ordnung und wäre vor Gericht nicht haltbar.
Das ist echt heikel. Wie gesagt, DV sagt nix dazu.
@MoinMoin: Genau, so sagte die Anwältin auch.
MoinMoin:
Freut mich zu hören, dass meine Einschätzung korrekt ist und zeigt einmal mehr, dass die Personaler im öD oftmals unfähig sind.
Hinterher mit einer Abmahnung zu drohen ist lächerlich, wenn sie dort etwas hätten abmahnen wollen, dann hätten sie den Urlaubsantrag nicht genehmigen dürfen und dann wird da ein Schuh draus.
Aber da er sich vorher bei seiner Teamleitung erkundigt hat, ob er kurzfristig Urlaub nehmen kann, gäbe es kaum eine Begründung, warum man ihm aus besonderen betrieblichen Gründen den Urlaub nicht geben kann, also fällt auch das weg und er konnte sich darauf verlassen, dass der Urlaub genehmigt wird.
Also sollte die Personalstelle bevor sie eine pseudo Abmahnung ausspricht vorher den SV klären und einen Blick in die DV werfen.
Und um solche Situationen zu vermeiden, kann man natürlich in der DV festlegen, dass Urlaubsanträge 24h vor Urlaubsbeginn gestellt werden müssen, dann wird da ein anderer Schuh draus.
Wobei selbst dann dürfte beim erstmaligem vergehen ein Abmahnung nicht bestand haben, da ein vorheriger Verweis auf ein Fehlverhalten fehlen würde.
Tipp an den Kollegen: Es nicht persönlich nehmen, da scheint halt irgendwer sich profilieren zu wollen, den man kalt ablitzen lassen kann und zukünftig macht man halt Telefonterror in einer solchen Not-Situation.
Wdd3:
--- Zitat von: Abendsonne83 am 24.01.2024 14:33 ---
3 Stunden nach Einreichung des Antrages meldet sich die Chefin per Mail und teilt mit, dass Urlaubsanträge nur direkt den Chefs geschickt werden müssen. Urlaub sei genehmigt. Nun wurde der Mitarbeiter zu einem Personalgespräch gebeten in dem es hieß, er hätte 3 Stundenlang unentschuldigt an diesem Tag gefehlt und es müsse eigentlich abgemahnt werden.
--- End quote ---
In dem Personalgespräch wurde auf die Abmahnung verzichtet. Sicherlich weil den Verantwortlichen bewusst ist, dass sie unwirksam ist.
Daher kann es nicht zur Diskussion stehen ob sie rechtens währe.(hätte, hätte Fahrradkette)
Aber es ist schon interessant zu lesen wie besinnlich es auf Ämtern zugeht. Bei uns hat jeder MA Aufgaben die am selben Tag zu festen Zeiten erledigt sein müssen. Wenn ein MA ausfällt müssen diese Aufgaben von anderen erledigt werden oder, beim Ausfall von mehreren MA, evtl. jemand aus seinem freien Tag/Urlaub geholt werden.
AU, U oder frei geht ausschließlich über mich oder meine Stellvertretung. Zur Genehmigung der letzten beiden muss die Not schon sehr groß sein.
Eine Mail ans Vorzimmer, ohne telefonische Rückversicherung, würde bei uns auf jeden Fall zu einer Anhörung wg. unentschuldigten Fehlens führen. Bei Notfällen wie Erdbeben, Flutwellen oder Explosionen könnte es bei einer schriftlichen Ermahnung bleiben.
MoinMoin:
--- Zitat von: Wdd3 am 25.01.2024 07:39 ---
--- Zitat von: Abendsonne83 am 24.01.2024 14:33 ---
3 Stunden nach Einreichung des Antrages meldet sich die Chefin per Mail und teilt mit, dass Urlaubsanträge nur direkt den Chefs geschickt werden müssen. Urlaub sei genehmigt. Nun wurde der Mitarbeiter zu einem Personalgespräch gebeten in dem es hieß, er hätte 3 Stundenlang unentschuldigt an diesem Tag gefehlt und es müsse eigentlich abgemahnt werden.
--- End quote ---
In dem Personalgespräch wurde auf die Abmahnung verzichtet. Sicherlich weil den Verantwortlichen bewusst ist, dass sie unwirksam ist.
Daher kann es nicht zur Diskussion stehen ob sie rechtens währe.(hätte, hätte Fahrradkette)
Aber es ist schon interessant zu lesen wie besinnlich es auf Ämtern zugeht. Bei uns hat jeder MA Aufgaben die am selben Tag zu festen Zeiten erledigt sein müssen. Wenn ein MA ausfällt müssen diese Aufgaben von anderen erledigt werden oder, beim Ausfall von mehreren MA, evtl. jemand aus seinem freien Tag/Urlaub geholt werden.
AU, U oder frei geht ausschließlich über mich oder meine Stellvertretung. Zur Genehmigung der letzten beiden muss die Not schon sehr groß sein.
Eine Mail ans Vorzimmer, ohne telefonische Rückversicherung, würde bei uns auf jeden Fall zu einer Anhörung wg. unentschuldigten Fehlens führen. Bei Notfällen wie Erdbeben, Flutwellen oder Explosionen könnte es bei einer schriftlichen Ermahnung bleiben.
--- End quote ---
Hier wurde sich doch vorab bei der Teamleitung telefonisch rückversichert, dass das fehlen kein Problem darstellt. Da würdest du also auch ermahnen, bei Notfällen wie Erdbeben, Flutwellen oder Explosionen?
Und wie sieht es aus bei Notfällen aus wie: Meine Mutter ist zuhause gestürzt, ich möchte mich um die Pflege kümmern?
Und was heißt besinnlich: Es gibt auch viele Arbeitsbereiche, da hat man kein Tagesgeschäft, welches von einem MA aufgefangen werden muss, sondern Fristen zu wahren oder längerfristige Tätigkeiten.
Wdd3:
--- Zitat von: MoinMoin am 25.01.2024 08:01 ---
Hier wurde sich doch vorab bei der Teamleitung telefonisch rückversichert, dass das fehlen kein Problem darstellt. Da würdest du also auch ermahnen, bei Notfällen wie Erdbeben, Flutwellen oder Explosionen?
Und wie sieht es aus bei Notfällen aus wie: Meine Mutter ist zuhause gestürzt, ich möchte mich um die Pflege kümmern?
Und was heißt besinnlich: Es gibt auch viele Arbeitsbereiche, da hat man kein Tagesgeschäft, welches von einem MA aufgefangen werden muss, sondern Fristen zu wahren oder längerfristige Tätigkeiten.
--- End quote ---
Im Sachverhalt wird findet keine telefonische Rückversicherung statt. Das ist der Grund warum ich trotz eines vorliegenden Notfalls eine Ermahnung oder auch eine Abmahnung aussprechen würde.
Selbstverständlich ist dein Beispiel näher an der Realität.
Zum besseren Verständnis hätte ich einen Ironie Emoji einfügen sollen. ::)
Es gibt auch viele Arbeitsbereiche, da hat man kein Tagesgeschäft,
Ja, aus meiner Perspektive sind das besinnliche Arbeitsplätze. Das ist kein Vorwurf sondern reiner Neid der aus mir spricht. ;)
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