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Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?

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AVP:
Was bezieht/verdient ihr aktuell netto und ab welchem Betrag würdet ihr sagen eure Alimentation ist amtsangemessenen.

Ich und mein Partner arbeiten noch als Beamte bei einem der am schlechtesten bezahlenden Bundesländer, wohnen in einem recht teuren Ballungsgebiet und versuchen derzeit beim Bund unterzukommen (mehrere Bundesbehörden vor Ort). Selbst bei höhengleichem Wechsel hätten wir ab März jeweils rund 500€ netto mehr. Aus unserer aktuellen Perspektive wären wir mit 1.000€+ Haushaltsnetto extrem zufrieden und es würde vieles leichter machen, wir würden -Stand heute- uns bei dem + absolut amtsangemessenen alimentiert sehen. Wie seht ihr das als länger betroffene?

modesty:
Hessen, Netto (vor Abzug PKV) 4050,-€. Kein Kind, kein Rind. Amtangemessen alimentiert fühle ich mich schon, da ich zu den Top 15% in unserer Republik gehöre. Ich fühlte mich auch mit 3000 und 3500 angemessen alimentiert, sonst wäre ich nicht mehr im Beamtenverhältnis. Allerdings geht es nicht darum was ich sage oder fühle, sondern was das oberste Gericht festlegt. Viel wichtiger wäre für mich, dass da mal Klarheit geschaffen wird, damit ich nicht jährlich Einspruch einlegen muss.

Was bringt dir dieser Thread und meine dazu geäusserte Meinung?

Umlauf:
Welches Netto darf es denn sein? Steuerklasse 3/5, 4/4, 4/4 mit Faktor,
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Krankenkasse über die Bezügestelle?
Eintragen lassen auf die Lohnsteuerkarte?

Beispiele: Meine Frau lässt ihre private Krankenkasse über die Bezügestelle steuerlich berücksichtigen. Das bring ihr ca. 50 € mehr Netto im Monat. Würde sie es nicht machen, käme das Geld erst über die Einkommensteuererklärung rein.

Eine Kollegin pendelte früher täglich 75 Kilometer mit dem Zug. Sie hat sich die Entfernungspauschale auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Damit hat sie jeden Monat ca. 1/12 der ihrer Entfernungspauschale als reduzierte Lohnsteuer über die Bezügestelle bekommen. Ansonsten würde das Geld ebenfalls erst über die Einkommensteuererklärung reinkommen.

Da gibt es noch viele weitere Stellschrauben, die die monatlichen Vorauszahlung der Einkommensteuer beeinflussen.

So sehr ich den Wunsch verstehe mit den monatlichen Nettogehalt zu arbeiten. Erst nach der Einkommensteuererklärung kennt man das tatsächliche Netto.

Vorher ist der Nettovergleich nicht sinnvoll möglich.

AVP:
Man steckt natürlich immer in seiner Bubble.
Ich lese hier viele Kommentare - auch von Bundesbeamten - die sich über den Tarifabschluss (TVÖD) beschweren und sehr pessimistisch auf ihren Gehaltszettel schauen. Dabei ist gerade die Bundesbesoldung (die hessische übrigens auch) für viele andere Beamte absolut attraktiv (aus ihrer schlechteren Bubble heraus betrachter). Natürlich wird zB mein Gehalt für eine Kassiererin bei Aldi auch sehr attraktiv aussehen - nur sprechen wir hier ja nicht von einer vergleichbaren Tätigkeit oder dem selben Amt.

Mal als Beispiel:

11 Jahre im Dienst im Saarland, verheiratet, 2 Kinder, A 15.

Netto: 4442 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/sl?id=beamte-saar-2023r&g=A_15&s=6&f=3&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0)

Bund ab 01.03 mit A12, gleiche Paramter:

Netto: 4327 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2024&g=A_12&s=5&f=3&z=100&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0)

Wenn dann noch eine Zulage dazukommt überholt man mit A12 Bund den A15er im Saarland.

Liegt natürlich auch daran, dass der Bund zum März seine Erhöhung bekommt. Auf der anderen Seite kriegen die meisten Länder - angelehnt an den TV-L - erst ab dem 01.02.2025 ihre prozentuale Erhöhung, wenn der Bund ggf. angelehnt an den TVÖD bereits die nächste Erhöhung eingestrichen hat (Laufzeit 31.12.24).

Trotzdem scheint es mir als ob Bundesbeamte sich ähnlich verfassungswidrig alimentiert fühlen wie Beamte aus den viel schlechter bezahlenden Ländern. Da stell ich mir die Frage, was ist denn nun für jeden „amtsangemessenen“. Wie gesagt, wir hoffen auch bald in den Bund wechseln zu können - der sucht ja auch ordentlich Personal, mal sehen wir wir die Sache dann in 5 Jahren bewerten wenn wir in neuer Bubble angekommen sind 😅

AVP:

--- Zitat von: Umlauf am 25.01.2024 00:59 ---Welches Netto darf es denn sein? Steuerklasse 3/5, 4/4, 4/4 mit Faktor,
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Krankenkasse über die Bezügestelle?
Eintragen lassen auf die Lohnsteuerkarte?

[…]
Vorher ist der Nettovergleich nicht sinnvoll möglich.

--- End quote ---

Das netto was der Besoldungsrechner hier bei gleichen Parametern ausspuckt.
Man kann natürlich genau so gut aufs brutto schauen. Das „echte“ netto weicht natürlich von dem ab was hier ausgeheben wird, bei gleichen Paramtern sollte die Vergleichbarkeit aber doch gegeben sein

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