Autor Thema: Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?  (Read 22099 times)

Elur

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 139
Stimmt, beim Bezügerechner BVA ist die Besoldungserhöhung im März noch nicht drin.  Kommt mir trotzdem viel vor. Ich komme auf nur etwas über 600 Euro brutto mehr bei A11, letzte Stufe, verheiratet und mit Kind.

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 671
Ich möchte nicht Bruttoeinkommen vergleichen, der Vergleich hinkt. Ich bin Elektrotechnikmeister und werde vom Bund als A8 (Stufe 8) bezahlt. Verheiratet, keine Kinder (mehr) auf der Steuerkarte. Netto knapp 3,7K€ für 41 Std in der Woche. Davon ab geht noch die PKV. Mein bester Freund und ich haben den Meister gemeinsam Anfang der 90er gemacht. Er schafft 35 Stunden in der Woche und hat 4,6 K€ netto. Demnach hat er netto über 1,2 K€ im Monat mehr, dafür 24 Stunden im Monat weniger. A9 werde ich nicht mehr bekommen, das sei für meine Qualifikation nicht vorgesehen. Bei meinem Freund kommen jedes Jahr noch Prämien dazu, 2023 waren es 4,8 K€ brutto. Und er jammert immer, dass er in anderen Firmen mehr bekäme. Ob ich mich richtig alimentiert fühle? Eher nein.

Die monatlichen Lohnsteuerabzüge sind nur eine Vorauszahlung, deren Höhe über die Steuerklasse bemessen wird. Warum nur ist man mit Steuerklasse 3/5 verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Antwort: Die Vorauszahlungen habe eine nicht geringe Chance zu niedrig zu sein.

Daher ist ein Nettovergleich nett, aber trotzdem recht nutzlos.

Zum Schluss zahlt man die gleiche Steuer egal ob Steuerklasse 3, 4 oder 5. Nur die Vorauszahlungen jeden Monat sind unterschiedlich.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Stimmt, beim Bezügerechner BVA ist die Besoldungserhöhung im März noch nicht drin.  Kommt mir trotzdem viel vor. Ich komme auf nur etwas über 600 Euro brutto mehr bei A11, letzte Stufe, verheiratet und mit Kind.

Da es sich bei dem Thread hier um subjektive Gefühlsäußerungen zur Angemessenheit der Alimentation geht, entnehme ich deiner Aussage, dass aufgrund des geringen Unterschiedes eine gefühlt amtsangemessene Alimentation nicht vorliegt. Dem stimme ich subjektiv zu. Zum Vergleich die Eingangsämter im tD:

mtD A7: 2963€, gtD A10: 3575 —> Diff. 612€
gtD A10: 3575€, htD A13: 5046 —> Diff. 1471€

Wenn man die Ausbildungszeiten betrachtet:

Berufsausbildung 2-3,5 Jahre
Bachelorstudium: 3-4,5 Jahre (180-270 Cp)
Dpl. (FH): 4 Jahre
Masterstudium: 5 Jahre (300 Cp)
Dpl. (Uni): 4,5 Jahre

Allein daraus ist ersichtlich, dass eine Unwucht im System vorliegt. Auch wenn man bedenkt, dass Abschlüsse wie Meister oder Techniker sowie abgeschlossene Promotionen oder Habilitationen überhaupt nicht betrachtet werden. Für Meister und Techniker soll zumindest in einer Novellierung die BLV aktuell überarbeitet werden.
« Last Edit: 24.03.2024 08:47 von PolareuD »

Elur

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 139
Ja,  ich finde den Unterschied zu gering. Ich war im mittleren Dienst verbeamtet und habe den Aufstieg gemacht. 3 Jahre Studium mit so gut wie keiner Freizeit und Lebensqualität müssten irgendwie mehr hergeben. In unserer Behörde gab es auch kaum Interessierte für das Studium und ich wurde damals von vielen gefragt, warum ich mir das denn mit über 40 noch antäte.

Printmaster

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Bei mir ist es noch exotischer, sitze auf einem gD-Dienstposten und leite als Sachgebietsleiter "meinen" Bereich mit 8 Mitarbeitern, bin als Meister aber "nur" A9mZ. Aufstieg wäre auch nur per Studium möglich, das wollte ich mir aber mit Anfang 50 seinerzeit auch nicht mehr antun, zumal ein Wechsel in andere, mir nicht liegende Sachgebiete oder gar in eine anderes Referat zwingend gewesen wäre. Und dafür liebe ich meinen Job viel zu sehr. Ich fühle mich im Moment nicht unangemessen alimentiert, mehr geht natürlich immer.

vermessen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Eine pauschale Antwort wird es nicht geben.

Habe jetzt über 26J im Staatsdienst hinter mir. Erst als SaZ13 und dann in Folge Angestellter/Beamter im Bundesdienst.

Ich empfand die Bezahlung grade bei Soldaten mit Führungsverantwortung unterirdisch. Wenn man überlegt welche Personal/Materialverantwortung man damals als KpChef oder BTL-Kommandeur hatte. Im Vergleich dazu die Sb in den Ämtern mit quasi keinerlei Verantwortung.

Ich hätte mir eine moderate tabellenwirksame Erhöhung (2x7,5%)im Rahmen der letzten Änderung BBesG gewünscht. Dazu noch so etwas wie einen Ortszuschlag. Damit hätte man die erhebliche Mehrbelastung in den Ballungszentren auffangen können. Die Grundidee des AngG war so nicht völlig falsch (von den Abschmelzbeträgen mal abgesehen). Die Forderung, dass ein Beamter in der Uckermark Netto das gleich wie jemand in München haben MUSS, halte ich nicht für Zielführend)
Weiterhin ein Neuzuschnitt der Laufbahnen und eine Reduktion der Erfahrungsstufen.

Die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen für Aufstiege von Leistungsträgern ist in der BLV ja grundsätzlich möglich, wird aber leider viel zu selten angewandt. Hier im Amt gibt es aber dennoch Beispiele, wo Beamte im mD begonnen haben und mittlerweile (ca. 30J später) SbL mit A14 /15 sind.

Kunde32134

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hessen, Netto (vor Abzug PKV) 4050,-€. Kein Kind, kein Rind. Amtangemessen alimentiert fühle ich mich schon, da ich zu den Top 15% in unserer Republik gehöre. Ich fühlte mich auch mit 3000 und 3500 angemessen alimentiert, sonst wäre ich nicht mehr im Beamtenverhältnis. Allerdings geht es nicht darum was ich sage oder fühle, sondern was das oberste Gericht festlegt. Viel wichtiger wäre für mich, dass da mal Klarheit geschaffen wird, damit ich nicht jährlich Einspruch einlegen muss.

Was bringt dir dieser Thread und meine dazu geäusserte Meinung?

Was genau meinst du denn mit dem Satz: "Viel wichtiger wäre für mich, dass da mal Klarheit geschaffen wird, damit ich nicht jährlich Einspruch einlegen muss."?

Durgi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Gibt es eigentlich schon eine erste, krude Berechnung wie eine Besoldungstabelle nach der amtsangemessenen Alimentation im Vergleich zu unseren Dienstbezuegen seit Maerz 2024 aussehen wuerde?

Ist fuer den Ortszuschlag im Gegensatz zum Referentenentwurf etwas abschlaegig entschieden worden?

Ohne Einspruch wird rueckwirkend zum 01.01.2021 gezahlt, oder?


Gruss,

Durgi

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Es ist überhaupt nichts entschieden, noch nicht einmal ob der Referentenentwurf verworfen werden wird oder weiter verfolgt wird. Ebensowenig ob es eine Nachzahlung gibt.

Meine Einschätzung: Es wird keine Nachzahlung (Nachberechnung anhand der künftigen Werte) geben.
Dafür könnte es eine wie auch immer berechnete Summe für die zurückliegenden Jahre geben.
Für diejenigen, die keinen Antrag /Widerspruch eingelegt haben, ist das Risiko hoch leer auszugehen.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Es ist überhaupt nichts entschieden, noch nicht einmal ob der Referentenentwurf verworfen werden wird oder weiter verfolgt wird. Ebensowenig ob es eine Nachzahlung gibt.

Meine Einschätzung: Es wird keine Nachzahlung (Nachberechnung anhand der künftigen Werte) geben.
Dafür könnte es eine wie auch immer berechnete Summe für die zurückliegenden Jahre geben.
Für diejenigen, die keinen Antrag /Widerspruch eingelegt haben, ist das Risiko hoch leer auszugehen.

Wenn das fiktive Partnereinkommen kommt, werden erst einmal 90-95% der Widersprüche platt gebügelt.

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 245
Es ist überhaupt nichts entschieden, noch nicht einmal ob der Referentenentwurf verworfen werden wird oder weiter verfolgt wird. Ebensowenig ob es eine Nachzahlung gibt.

Meine Einschätzung: Es wird keine Nachzahlung (Nachberechnung anhand der künftigen Werte) geben.
Dafür könnte es eine wie auch immer berechnete Summe für die zurückliegenden Jahre geben.
Für diejenigen, die keinen Antrag /Widerspruch eingelegt haben, ist das Risiko hoch leer auszugehen.

Einspruch!!

Das Rundschreiben des BMI hat weiterhin bestand und kann auch nicht nachträglich zurückgenommen werden.
Für 2021-Jetzt ist auch ohne Einspruch ein Anspruch enstanden.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Ich vermute, dass werden letztendlich die Gerichte entscheiden, ob das Rundschreiben irgendeine Rechtswirkung entfaltet.

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 245
Was verursacht deine Zweifel?

DIeses Rundschreiben suggeriert allen Beamten, dass es nicht nötig ist einen Einspruch einzulegen. Wie will man später bitte begründen, dass der "Unwissende" ohne Rechtsstudium und Kenntins hätte erkennen müssen, das er lieber doch Einspruch einlegt?

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Es ist kein Gesetz oder Verordnung, nur eine Handlungsempfehlung für den nachgeordneten Bereich.

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Es ist kein Gesetz oder Verordnung, nur eine Handlungsempfehlung für den nachgeordneten Bereich.
Zudem ist in besagtem Rundschreiben ( RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 - D3-30200/94#21 - 178#6) keine Zusage auf Nachzahlung enthalten.
@Warzenharry Welchen Anspruch erkennst du in dem Rundschreiben?