Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?
vermessen:
Eine pauschale Antwort wird es nicht geben.
Habe jetzt über 26J im Staatsdienst hinter mir. Erst als SaZ13 und dann in Folge Angestellter/Beamter im Bundesdienst.
Ich empfand die Bezahlung grade bei Soldaten mit Führungsverantwortung unterirdisch. Wenn man überlegt welche Personal/Materialverantwortung man damals als KpChef oder BTL-Kommandeur hatte. Im Vergleich dazu die Sb in den Ämtern mit quasi keinerlei Verantwortung.
Ich hätte mir eine moderate tabellenwirksame Erhöhung (2x7,5%)im Rahmen der letzten Änderung BBesG gewünscht. Dazu noch so etwas wie einen Ortszuschlag. Damit hätte man die erhebliche Mehrbelastung in den Ballungszentren auffangen können. Die Grundidee des AngG war so nicht völlig falsch (von den Abschmelzbeträgen mal abgesehen). Die Forderung, dass ein Beamter in der Uckermark Netto das gleich wie jemand in München haben MUSS, halte ich nicht für Zielführend)
Weiterhin ein Neuzuschnitt der Laufbahnen und eine Reduktion der Erfahrungsstufen.
Die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen für Aufstiege von Leistungsträgern ist in der BLV ja grundsätzlich möglich, wird aber leider viel zu selten angewandt. Hier im Amt gibt es aber dennoch Beispiele, wo Beamte im mD begonnen haben und mittlerweile (ca. 30J später) SbL mit A14 /15 sind.
Kunde32134:
--- Zitat von: modesty am 24.01.2024 23:44 ---Hessen, Netto (vor Abzug PKV) 4050,-€. Kein Kind, kein Rind. Amtangemessen alimentiert fühle ich mich schon, da ich zu den Top 15% in unserer Republik gehöre. Ich fühlte mich auch mit 3000 und 3500 angemessen alimentiert, sonst wäre ich nicht mehr im Beamtenverhältnis. Allerdings geht es nicht darum was ich sage oder fühle, sondern was das oberste Gericht festlegt. Viel wichtiger wäre für mich, dass da mal Klarheit geschaffen wird, damit ich nicht jährlich Einspruch einlegen muss.
Was bringt dir dieser Thread und meine dazu geäusserte Meinung?
--- End quote ---
Was genau meinst du denn mit dem Satz: "Viel wichtiger wäre für mich, dass da mal Klarheit geschaffen wird, damit ich nicht jährlich Einspruch einlegen muss."?
Durgi:
Gibt es eigentlich schon eine erste, krude Berechnung wie eine Besoldungstabelle nach der amtsangemessenen Alimentation im Vergleich zu unseren Dienstbezuegen seit Maerz 2024 aussehen wuerde?
Ist fuer den Ortszuschlag im Gegensatz zum Referentenentwurf etwas abschlaegig entschieden worden?
Ohne Einspruch wird rueckwirkend zum 01.01.2021 gezahlt, oder?
Gruss,
Durgi
flip:
Es ist überhaupt nichts entschieden, noch nicht einmal ob der Referentenentwurf verworfen werden wird oder weiter verfolgt wird. Ebensowenig ob es eine Nachzahlung gibt.
Meine Einschätzung: Es wird keine Nachzahlung (Nachberechnung anhand der künftigen Werte) geben.
Dafür könnte es eine wie auch immer berechnete Summe für die zurückliegenden Jahre geben.
Für diejenigen, die keinen Antrag /Widerspruch eingelegt haben, ist das Risiko hoch leer auszugehen.
Bastel:
--- Zitat von: flip am 16.04.2024 12:59 ---Es ist überhaupt nichts entschieden, noch nicht einmal ob der Referentenentwurf verworfen werden wird oder weiter verfolgt wird. Ebensowenig ob es eine Nachzahlung gibt.
Meine Einschätzung: Es wird keine Nachzahlung (Nachberechnung anhand der künftigen Werte) geben.
Dafür könnte es eine wie auch immer berechnete Summe für die zurückliegenden Jahre geben.
Für diejenigen, die keinen Antrag /Widerspruch eingelegt haben, ist das Risiko hoch leer auszugehen.
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Wenn das fiktive Partnereinkommen kommt, werden erst einmal 90-95% der Widersprüche platt gebügelt.
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