Autor Thema: Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?  (Read 22164 times)

BVerfGBeliever

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Wie schon mal erwähnt hilft zur Bewertung auch ein kurzer Blick nach „draußen“:

- Beispiel Juristen: Vergleich zwischen Richtern/Staatsanwälten und der Privatwirtschaft (Großkanzleien, etc.).
- Beispiel Volkswirte: Vergleich zwischen BaFin/Bundesbank/Ministerien und der Privatwirtschaft/europäischen Institutionen (EZB, Kommission, etc.).
- Beispiel IT-Experten: Vergleich zwischen öffentlichem Dienst und sämtlichen Alternativen.

Nicht zuletzt aufgrund der fortgesetzten unsäglichen Stauchung der Besoldungsgruppen (sowie neuerdings flankiert durch absurde Kinderzuschlagsorgien) hat „Tor A“ in den letzten Jahr(zehnt)en immer weiter an Attraktivität verloren..

AVP

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Wenn man fürs dritte Kind soviel erhält, wie in den anderen Bundesländern und der Bund wieder der Top Besolder ist, im Vergleich mit anderen Bundesländern. Hier mal eine Tabelle zum Vergleich Ausgangssituation A12 verheiatet Endstufe:

Land/Bund   Jahresbesoldung   Jahresbesoldung Berücksichtigung Arbeitszeit 40 h
Bayern   67.474,00 €   67.474,00 €
Hessen   68.907,00 €   67.226,34 €
Thüringen   66.440,00 €   66.440,00 €
Sachsen   65.965,00 €   65.965,00 €
BAWÜ   66.038,00 €   64.427,32 €
Sachsen-Anhalt   64.313,00 €   64.313,00 €
Berlin   64.288,00 €   64.288,00 €
Niedersachsen   64.275,00 €   64.275,00 €
Bund   65.714,00 €   64.111,22 €
RPL   63.872,00 €   63.872,00 €
Mecklenburg   63.755,00 €   63.755,00 €
Hamburg   63.470,00 €   63.470,00 €
Bremen   62.998,00 €   62.998,00 €
Saarland   62.717,00 €   62.717,00 €
NRW   64.174,00 €   62.608,78 €
Brandenburg   62.270,00 €   62.270,00 €
Schleswig Holstein   63.565,00 €   62.014,63 €

Ab März ist der Bund doch wieder Spitzenreiter?

Zudem darf man auch nicht vergessen dass man als gDler (A9 Beginn) die Endstufe (8) beim Bund recht zügig erreicht während man bei vielen Ländern ~10 Jahre länger braucht um die dortige Endstufe (12) zu erreichen.  Das alleine dürfte nochmal über die ganze Laufbahn einen 5-stelligen Nettobetrag ausmachen der im Vergleich der Endstufe nicht ersichtlich wird.

AVP

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Wenn grundsätzlich immer automatisch genug Abstand zum Bürgergeldniveau gehalten wird. Wir sind eben keine Sozialhilfeempfänger!


Hier ist aber auch zu bedenken dass darunter ein Großteil der deutschen Arbeitnehmer ebenfalls leidet. Mit allen Sozialtarifen, Bildung&Teilhabe, B-Schein, einkommensabhängige Kitakosten, Kostenbefreiungen, Mietübernahmen  kommt man mit 2 Kindern im Bürgergeld halt schnell auf die 4k netto. Das verdient in der Wirtschaft kaum jemand. Und der Wert steigt ja immer weiter solange man nur mehr Kinder bekommt.

Die allgemeine Realität in Deutschland ist halt, dass der Unterschied zwischen Grundsicherung, Geringverdienst und Normalverdienst für Familien halt gering ist.

Noch ein gutes Stück über den Kipppunkt hinaus , an dem ein Arbeitnehmer abschließend allen Anspruch auf Transferleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, BuT, Sozialpässe etc. verliert, bestehen doch eh kaum Unterschiede im effektiven netto. Ob man als AN nun 2k netto verdient und 3k Transferleistungen erhält oder 4k verdient und 1k Transferleistungen oder 5k ohne Transferleistungen macht im Endeffekt ja keinen Unterschied.

Ein relevanter Abstand zum Grundsicherungsniveau (für alle) würde also eine erhebliche Absenkung der Grundsicherung erfordern.
Denn selbst dem einfachsten Arbeitnehmer 5k+ netto zu zahlen, um einen Abstand zur Grundsicherung einzuhalten, würde das Preisniveau wohl deutlich jenseits des Niveaus der Schweiz katapultieren (und in der Grundsicherung könnte man sich wieder keinen Friseur leisten wenn dieser 5k netto verdient).
Nur exklusiv für Beamte so hohe Löhne durchzudrücken würde wohl den sozialen Frieden im Land gefährden

Blablublu

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Wenn man fürs dritte Kind soviel erhält, wie in den anderen Bundesländern und der Bund wieder der Top Besolder ist, im Vergleich mit anderen Bundesländern. Hier mal eine Tabelle zum Vergleich Ausgangssituation A12 verheiatet Endstufe:

Land/Bund   Jahresbesoldung   Jahresbesoldung Berücksichtigung Arbeitszeit 40 h
Bayern   67.474,00 €   67.474,00 €
Hessen   68.907,00 €   67.226,34 €
Thüringen   66.440,00 €   66.440,00 €
Sachsen   65.965,00 €   65.965,00 €
BAWÜ   66.038,00 €   64.427,32 €
Sachsen-Anhalt   64.313,00 €   64.313,00 €
Berlin   64.288,00 €   64.288,00 €
Niedersachsen   64.275,00 €   64.275,00 €
Bund   65.714,00 €   64.111,22 €
RPL   63.872,00 €   63.872,00 €
Mecklenburg   63.755,00 €   63.755,00 €
Hamburg   63.470,00 €   63.470,00 €
Bremen   62.998,00 €   62.998,00 €
Saarland   62.717,00 €   62.717,00 €
NRW   64.174,00 €   62.608,78 €
Brandenburg   62.270,00 €   62.270,00 €
Schleswig Holstein   63.565,00 €   62.014,63 €

Ab März ist der Bund doch wieder Spitzenreiter?

Zudem darf man auch nicht vergessen dass man als gDler (A9 Beginn) die Endstufe (8) beim Bund recht zügig erreicht während man bei vielen Ländern ~10 Jahre länger braucht um die dortige Endstufe (12) zu erreichen.  Das alleine dürfte nochmal über die ganze Laufbahn einen 5-stelligen Nettobetrag ausmachen der im Vergleich der Endstufe nicht ersichtlich wird.

Ja für 10 Monate, dann sieht die Tabelle wieder so aus. Davon abgesehen interessiert ein das Endgehalt wegen der Pension. Wenn ich Zuschläge für drei Kinder einrechne ist sogar das Saarland vorm Bund...

BWBoy

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Zudem darf man auch nicht vergessen dass man als gDler (A9 Beginn) die Endstufe (8) beim Bund recht zügig erreicht während man bei vielen Ländern ~10 Jahre länger braucht um die dortige Endstufe (12) zu erreichen.  Das alleine dürfte nochmal über die ganze Laufbahn einen 5-stelligen Nettobetrag ausmachen der im Vergleich der Endstufe nicht ersichtlich wird.

Das ist deine Sicht der Dinge. Meine Sicht der Dinge ist, dass hier bei uns Leute mit A11 in Ruhestand gehen weil es keine freien A12er geschweige denn A13er DP gibt. Kopplung von start bis ins Endamt gibt es im nachgeordneten Bereich nicht.

Ich denke das kommt sehr darauf an wo man gelandet ist.

Für die amtsangemessene Alimentation dürfte es aber ohnehin keine Relevanz haben, da es dafür egal ist welches Amt du innehast und wie schnell du dies erreichst. Denn die Besoldung eines A10 muss für einen A10 angemessen sein, und die für einen A13 für einen A13.
einen A10er beispielsweise auf A13 durchzubefördern, weil er als A10 nicht angemessen besoldet wird löst das Grundproblem nichts, da er als A13er nicht mehr für A10 sondern eben für A13 amtsangemessen zu besolden ist. Dass er mit A13 jetzt angemessen für A10 besoldet wird hilft eben nicht weiter.

PolareuD

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Eine subjektive Einschätzung meinerseits wäre wie folgt!

Im Raum München ist ein finanzielles Aufatmen erst ab der Besoldungsgruppe A13 möglich, ergo

A13 = A3.

Alle anderen Besoldungsgruppen müssten entsprechend höher alimentiert werden.

Finanzielle Freiheit ist gegeben ab A15, ergo

A15 = A6.

Wie gesagt, eine rein subjektive Einschätzung, die nichts mit der objektiven Rechtssprechung des BVerfG zu tun hat.

Ozymandias

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Nach meiner Einschätzung und "Gefühl" müsste man die Zuschläge für Kinder wieder verringern und die gesamte Besoldungstabelle stattdessen, um ca. 8-12% (oder auch 10-15%) erhöhen um wieder auf ein halbwegs verfassungsgemäßes Gefüge zu kommen. Unabhängig von Tarifrunden.

Diesen Vorschlag hat z.B. Hessen mit 2*3% gemacht und auch der DRB BW schlägt eine solche Vorgehensweise vor. 
Wäre auch halbwegs bezahlbar. Rein rechnerisch könnte das BVerfG nach Berechnungen von Swen oder Stuttmann auch noch viel härter urteilen. Die Tabelle war auch schon vor dem 10% Reallohnverlust aus 2021-2023 deutlich verfassungswidrig.

AVP

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Wenn man fürs dritte Kind soviel erhält, wie in den anderen Bundesländern und der Bund wieder der Top Besolder ist, im Vergleich mit anderen Bundesländern. Hier mal eine Tabelle zum Vergleich Ausgangssituation A12 verheiatet Endstufe:

Land/Bund   Jahresbesoldung   Jahresbesoldung Berücksichtigung Arbeitszeit 40 h
Bayern   67.474,00 €   67.474,00 €
Hessen   68.907,00 €   67.226,34 €
Thüringen   66.440,00 €   66.440,00 €
Sachsen   65.965,00 €   65.965,00 €
BAWÜ   66.038,00 €   64.427,32 €
Sachsen-Anhalt   64.313,00 €   64.313,00 €
Berlin   64.288,00 €   64.288,00 €
Niedersachsen   64.275,00 €   64.275,00 €
Bund   65.714,00 €   64.111,22 €
RPL   63.872,00 €   63.872,00 €
Mecklenburg   63.755,00 €   63.755,00 €
Hamburg   63.470,00 €   63.470,00 €
Bremen   62.998,00 €   62.998,00 €
Saarland   62.717,00 €   62.717,00 €
NRW   64.174,00 €   62.608,78 €
Brandenburg   62.270,00 €   62.270,00 €
Schleswig Holstein   63.565,00 €   62.014,63 €

Ab März ist der Bund doch wieder Spitzenreiter?

Zudem darf man auch nicht vergessen dass man als gDler (A9 Beginn) die Endstufe (8) beim Bund recht zügig erreicht während man bei vielen Ländern ~10 Jahre länger braucht um die dortige Endstufe (12) zu erreichen.  Das alleine dürfte nochmal über die ganze Laufbahn einen 5-stelligen Nettobetrag ausmachen der im Vergleich der Endstufe nicht ersichtlich wird.

Ja für 10 Monate, dann sieht die Tabelle wieder so aus. Davon abgesehen interessiert ein das Endgehalt wegen der Pension. Wenn ich Zuschläge für drei Kinder einrechne ist sogar das Saarland vorm Bund...

In 10 Monaten steht der TVÖD kurz vor der nächsten Verhandlung, die Länder aber erst kurz vor ihren +200€. Auf die 5,5% warten sie dann noch bis Februar 25 (analog TV-L) während es beim TVÖD und Bund ggf. schon die nächste Erhöhung gibt.

Klar mit 3 Kindern zahlt ua. das Saarland aufgrund der hohen Zuschläge noch besser (ab März auch deutlich nicht mehr), aber 3 Kinder ist eher die Ausnahme (alle auch gleichzeitig im Familienzuschlag ist zudem zeitlich begrenzt) und Länder wie Niedersachsen und Meck Pom, die ähnlich schlecht wie das Saarland besolden, zahlen auch nur wenig fürs 3 Kind.

Mit vielen Kindern lohnt sich in hoher Mietstufe insbesondere NRW und unabhängig der Mietstufe Thüringen. Aber wie viele Jahre hat man 3 Kinder im Zuschlag? 15? Haut es das über die gesamte Dienstzeit + Versorgung raus?

Blablublu

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Es wird aber auch im Januar 2025 keine Erhöhung beim Bund geben, sondern irgendwann 26. Also der Bund ist jetzt nicht der Geile Hecht im Teich... Ganz im Gegenteil ehr billiges Mittelfeld

Rollo83

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Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.

AVP

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Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.

4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.

Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.

Niedersachsen Studienrat

2009-2011 Stufe 4
2012-2015 Stufe 5
2016-2019 Stufe 6
2020-2023 Stufe 7
Seit 2024 Stufe 8

Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren

Monoceros

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Bundesbeamtin, A11 Stufe 4, 2 Kinder alleinerziehend (also LSt-Klasse II), Wohne zur Miete in Mietstufe 6. Ich schaffe es aktuell nur auf 80% Teilzeit und komme somit auf eine Auszahlung von von ca 3.450 Euro. Davon gehen etwas über 400 Euro PKV für mich und meine Kids ab. Im Moment leben wir mit dem Geld sehr knapp. Mieten sind halt entsprechend hoch. Als ich noch 100% Vollzeit gearbeitet habe, ging es natürlich wesentlich besser, aber das Pensum war zu hoch. Ich würde es als enorme Erleichterung empfinden, wenn der geplante AEZ käme. Ich fühle mich derzeit nicht angemessen alimentiert.

Bastel

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Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.

4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.

Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.

Niedersachsen Studienrat

2009-2011 Stufe 4
2012-2015 Stufe 5
2016-2019 Stufe 6
2020-2023 Stufe 7
Seit 2024 Stufe 8

Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren

Das schafft er auch nur wegen dem Trennungsgeld. Mit der Grundbesoldung käme er nur auf 3,8€-PKV.

ChRosFw

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Dieser Thread ist unnötig wie nix...

Soll hier dem Gesetzgeber vermittelt werden, dass sich alle toll und gut fühlen, auch wenn die
Besoldung verfassungswidrig ist!?

Diesen Eindruck vermitteln schon genug Beamte. Nämlich die, die nicht jährlich Widerspruch
gegen ihre Besoldung einlegen.

Organisator

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Bundesbeamtin, A11 Stufe 4, 2 Kinder alleinerziehend (also LSt-Klasse II), Wohne zur Miete in Mietstufe 6. Ich schaffe es aktuell nur auf 80% Teilzeit und komme somit auf eine Auszahlung von von ca 3.450 Euro. Davon gehen etwas über 400 Euro PKV für mich und meine Kids ab. Im Moment leben wir mit dem Geld sehr knapp. Mieten sind halt entsprechend hoch. Als ich noch 100% Vollzeit gearbeitet habe, ging es natürlich wesentlich besser, aber das Pensum war zu hoch. Ich würde es als enorme Erleichterung empfinden, wenn der geplante AEZ käme. Ich fühle mich derzeit nicht angemessen alimentiert.

Daneben sind weitere Alimentierungen, wie z.B. das Kindergeld oder der Kindesunterhalt jedoch nicht zu vergessen.