Autor Thema: Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?  (Read 25181 times)

bebolus

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"Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich"

Ich darf an meinen Dienstherrn, mit zigtausenden Beamten, den Anspruch stellen, schon alleine aus Fürsorgegründen, dass es am Ende egal ist, wie das präsentierte Ergebnis aussieht. Und zwar egal ob ich eine Erhöhung um 1 Euro oder überspitzt 10.000 Euro pro Monat hätte. "Widersprüche (...) sind nicht erforderlich". Ich befürchte, dass ich nicht einverstanden sein werde, wenn schon nicht alleine wegen der Höhe, dann zumindest wegen der Gleichbehandlung.