Eine subjektive Einschätzung meinerseits wäre wie folgt!
Im Raum München ist ein finanzielles Aufatmen erst ab der Besoldungsgruppe A13 möglich, ergo
A13 = A3.
Alle anderen Besoldungsgruppen müssten entsprechend höher alimentiert werden.
Finanzielle Freiheit ist gegeben ab A15, ergo
A15 = A6.
Wie gesagt, eine rein subjektive Einschätzung, die nichts mit der objektiven Rechtssprechung des BVerfG zu tun hat.
Das ist nur auf den ersten Blick vollkommen abwegig.
Mein Gedanke ging auch in die Richtung welcher Lebensstandard denn in welcher Besoldungsgruppe angemessen wäre.
Ein großer Faktor dürfte hier das Wohnen ausmachen und somit kommt man um eine regionale Komponente gar nicht herum.
Angemessen alimentiert würde ich mich fühlen, wenn ich über maximal 30 Jahre ein freistehendes Einfamilienhaus abbezahlen könnte, dazu 2 Kinder problemlos mit gutem Standard versorgt werden können, zwei deutsche Autos der oberen Mittelklasse in der Garage stünden, regelmäßige Reisen in den schulferien, hochwertige Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, regelmäßig Kultur und Restaurants, usw. und am Ende des Monats wäre noch genügen Geld für Rücklagen und Investitionen übrig.
Das ganze würde sicher über die verfassungsgemäß notwendige Alimentation hinausgehen