Autor Thema: Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?  (Read 22151 times)

Rollo83

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Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.

4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.

Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.

Niedersachsen Studienrat

2009-2011 Stufe 4
2012-2015 Stufe 5
2016-2019 Stufe 6
2020-2023 Stufe 7
Seit 2024 Stufe 8

Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren

Das schafft er auch nur wegen dem Trennungsgeld. Mit der Grundbesoldung käme er nur auf 3,8€-PKV.

Also ich bekomme für 2 Tage die Woche TG nicht wie oben beschrieben für 3 Tage. Geht ja auch schlecht wenn ich 3 Tage HomeOffice habe, sorry dafür.

Also ohne das TG liegt meine Besoldung bei 4.075€ habe aber jetzt die Dienstbezüge genommen die wir ab der März Erhöhung bekommen, liegen ja jetzt ähnlich durch die 220€ Inflationsprämie. Dazu dann noch die 125€ Steuerrückerstattung, sprich ohne TG liege ich grob bei 4.200€ netto und 200€ macht grob das TG aus.
Dazu zahle ich keine PKV durch freie Heilfürsorge. Studiert habe ich nicht, allgemeine Hochschulreife genau so wenig, nur Berufsausbildung und als Weiterbildung 2 Jahre Fachschule.

Organisator

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Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.

4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.

Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.

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2009-2011 Stufe 4
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Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren

Das schafft er auch nur wegen dem Trennungsgeld. Mit der Grundbesoldung käme er nur auf 3,8€-PKV.

Also ich bekomme für 2 Tage die Woche TG nicht wie oben beschrieben für 3 Tage. Geht ja auch schlecht wenn ich 3 Tage HomeOffice habe, sorry dafür.

Also ohne das TG liegt meine Besoldung bei 4.075€ habe aber jetzt die Dienstbezüge genommen die wir ab der März Erhöhung bekommen, liegen ja jetzt ähnlich durch die 220€ Inflationsprämie. Dazu dann noch die 125€ Steuerrückerstattung, sprich ohne TG liege ich grob bei 4.200€ netto und 200€ macht grob das TG aus.
Dazu zahle ich keine PKV durch freie Heilfürsorge. Studiert habe ich nicht, allgemeine Hochschulreife genau so wenig, nur Berufsausbildung und als Weiterbildung 2 Jahre Fachschule.

der im o.g. Beispiel genannte Lehrer dürfte auch kein Trennungsgeld und freie Heilfürsorge bekommen. Ich glaube, Bundeswehr oder ähnliches dürfte da ein Spezialfall sein.

AVP

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Ich, Bundesbeamter A11 Stufe 7 + Familienzuschlag Stufe 1 + TG nach §6 für 3 Tage in Steuerklasse IV mit 3 Tagen HomeOffice liege bei ca. 4.275€ + ca 125€ Steuerrückerstattung also monatliche Dienstbezüge bei ganz groben 4.400€ fühle mich definitiv amtsangemessen alimentiert wenn man dies mal aufs persönliche Befinden bezieht.

Ob das gesetzlich amtsangemessen ist, das ist aber eher der Knackpunkt und nicht das persönliche Befinden.

4,4k netto mit Baujahr 83 dürfte kaum ein Lehrer in A13 verdienen.

Mal als Beispiel:
83 geboren, Abi 2002. Studium 2007. Ref. 2009.

Niedersachsen Studienrat

2009-2011 Stufe 4
2012-2015 Stufe 5
2016-2019 Stufe 6
2020-2023 Stufe 7
Seit 2024 Stufe 8

Mit Familienzulage 1 in A13: 4088 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_13&s=8&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Schon sehr ordentlich. Die 4,4k schafft der Lehrer erst in 10+ Jahren

Das schafft er auch nur wegen dem Trennungsgeld. Mit der Grundbesoldung käme er nur auf 3,8€-PKV.

Also ich bekomme für 2 Tage die Woche TG nicht wie oben beschrieben für 3 Tage. Geht ja auch schlecht wenn ich 3 Tage HomeOffice habe, sorry dafür.

Also ohne das TG liegt meine Besoldung bei 4.075€ habe aber jetzt die Dienstbezüge genommen die wir ab der März Erhöhung bekommen, liegen ja jetzt ähnlich durch die 220€ Inflationsprämie. Dazu dann noch die 125€ Steuerrückerstattung, sprich ohne TG liege ich grob bei 4.200€ netto und 200€ macht grob das TG aus.
Dazu zahle ich keine PKV durch freie Heilfürsorge. Studiert habe ich nicht, allgemeine Hochschulreife genau so wenig, nur Berufsausbildung und als Weiterbildung 2 Jahre Fachschule.

der im o.g. Beispiel genannte Lehrer dürfte auch kein Trennungsgeld und freie Heilfürsorge bekommen. Ich glaube, Bundeswehr oder ähnliches dürfte da ein Spezialfall sein.

Klar aber selbst ohne TG ist es ja mehr mit der Heilfürsorge. Selbst ein Richter hätte ohne Heilfürsorge gleiches Baujahr weniger

Netto: 4319 (-300€ PKV)

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=R_1&s=6&f=0&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Da kann man sich als Polizist oder Soldat ohne Abi und Studium mit 3 Tagen HO wohl kaum beschweren, extrem steile Karriere monetär. Respekt!

Max

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Eine subjektive Einschätzung meinerseits wäre wie folgt!

Im Raum München ist ein finanzielles Aufatmen erst ab der Besoldungsgruppe A13 möglich, ergo

A13 = A3.

Alle anderen Besoldungsgruppen müssten entsprechend höher alimentiert werden.

Finanzielle Freiheit ist gegeben ab A15, ergo

A15 = A6.

Wie gesagt, eine rein subjektive Einschätzung, die nichts mit der objektiven Rechtssprechung des BVerfG zu tun hat.
Das ist nur auf den ersten Blick vollkommen abwegig.
Mein Gedanke ging auch in die Richtung welcher Lebensstandard denn in welcher Besoldungsgruppe angemessen wäre.
Ein großer Faktor dürfte hier das Wohnen ausmachen und somit kommt man um eine regionale Komponente gar nicht herum.
Angemessen alimentiert würde ich mich fühlen, wenn ich über maximal 30 Jahre ein freistehendes Einfamilienhaus abbezahlen könnte,  dazu 2 Kinder problemlos mit gutem Standard versorgt werden können,  zwei deutsche Autos der oberen Mittelklasse in der Garage stünden, regelmäßige Reisen in den schulferien,  hochwertige Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, regelmäßig Kultur und Restaurants, usw. und am Ende des Monats wäre noch genügen Geld für Rücklagen und Investitionen übrig.
Das ganze würde sicher über die verfassungsgemäß notwendige Alimentation hinausgehen  ;D

Bastel

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Eine subjektive Einschätzung meinerseits wäre wie folgt!

Im Raum München ist ein finanzielles Aufatmen erst ab der Besoldungsgruppe A13 möglich, ergo

A13 = A3.

Alle anderen Besoldungsgruppen müssten entsprechend höher alimentiert werden.

Finanzielle Freiheit ist gegeben ab A15, ergo

A15 = A6.

Wie gesagt, eine rein subjektive Einschätzung, die nichts mit der objektiven Rechtssprechung des BVerfG zu tun hat.
Das ist nur auf den ersten Blick vollkommen abwegig.
Mein Gedanke ging auch in die Richtung welcher Lebensstandard denn in welcher Besoldungsgruppe angemessen wäre.
Ein großer Faktor dürfte hier das Wohnen ausmachen und somit kommt man um eine regionale Komponente gar nicht herum.
Angemessen alimentiert würde ich mich fühlen, wenn ich über maximal 30 Jahre ein freistehendes Einfamilienhaus abbezahlen könnte,  dazu 2 Kinder problemlos mit gutem Standard versorgt werden können,  zwei deutsche Autos der oberen Mittelklasse in der Garage stünden, regelmäßige Reisen in den schulferien,  hochwertige Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, regelmäßig Kultur und Restaurants, usw. und am Ende des Monats wäre noch genügen Geld für Rücklagen und Investitionen übrig.
Das ganze würde sicher über die verfassungsgemäß notwendige Alimentation hinausgehen  ;D

Das sollte eigentlich ab dem gD möglich sein. Und warum habe ich letztens mit A10 den Wohngeldrechner bemüht. Ich hoffe das ich bei einem meiner Bewerbungsgespräche Erfolg habe, dann bin ich weg.

xap

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Mit A10 nix Wohngeld. Welche Region wenn ich fragen darf?

Bastel

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Mit A10 nix Wohngeld. Welche Region wenn ich fragen darf?

Frankfurter Raum, Mietenstufe 6.

Gibt man das Kindergeld bei dem Wohngeldrechner an?

xap

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Das ist eine gute Frage. Ich weiß zwar, dass die Entgeltgrenzen für Wohngeld erhöht wurden, meine aber das man mit A10 dennoch weit darüber sein sollte.

PolareuD

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Das ist nur auf den ersten Blick vollkommen abwegig…..

Auf den ersten Blick mag das sein. Vielleicht zu meinem Hintergedanken meiner These:

Die Besoldungsgruppe A13/1 (verh., 2 Kinder) entspricht ca. 5500€ Brutto. Kaltmieten im Raum München liegen auf dem freien Wohnungsmarkt nicht selten bei 20€/qm. Bei einer grundsicherungsrelevanten Wohnungsgröße von 90 qm macht das 1800€ Kaltmiete und ca. 2000€ Warmmiete. Faustformel ist, dass die Warmmiete max. ca. 1/3 des frei verfügbaren Haushaltseinkommens betragen soll.

https://www.merkur.de/wirtschaft/miete-wohnung-wohnen-muenchen-leisten-einkommen-wie-viel-faustregel-40-30-prozent-aktuell-92128210.html#:~:text=Miete%3A%20Maximal%20mögliche%20Höhe%20mit%2040er%2DRegel%20berechnen&text=Wie%20viel%20Geld%20man%20maximal,%2F40%20des%20Brutto%2DJahresgehalts.

Bei EStKl. 3 betragen die Nettobezüge ca. 4700€ abzüglich der PKV. Bezogen auf die Nettobezüge macht die Warmmiete ca. 42,5% aus. Allein daran erkennt man, dass trotzdem ein zweites Einkommen benötigt wird, um in die Nähe der Faustregel zu kommen. Insbesondere, wenn man noch bedenkt das hier Kinderbetreuungskosten anfallen. Wenn eins in die Krippe geht und das andere in den Kindergarten fallen da durchaus Kosten i.H.v. 800€ an bei einer Ganztagsbetreuung. Wie gesagt A13 reicht dann zum Leben, aber auch nicht viel mehr.

Aber wie geschrieben, haben diese Betrachtungen nichts mit einer verfassungskonformen amtsangemessene Alimentation zu tun und sind rein subjektiv zu verstehen.
« Last Edit: 27.01.2024 22:20 von PolareuD »

Bastel

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Das ist eine gute Frage. Ich weiß zwar, dass die Entgeltgrenzen für Wohngeld erhöht wurden, meine aber das man mit A10 dennoch weit darüber sein sollte.

Alleinverdiener in A10/3 oder 4 + Frau und zwei Kinder kannst du ja mal selbst eingeben.
Falls das Kindergeld nicht berücksichtigt wird, steht einem definitiv etwas zu.

PolareuD

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Nach dem München-Modell hat eine 4-köpfige Familie Anspruch auf eine Mietpreis gebundene Wohnung bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 116.300 EUR. Die Preisspanne für solche Wohnungen liegt meistens zwischen 12 und 13 EUR/qm.

https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:a9494c83-48a4-4cf1-a3d6-6f5d6f05e676/LHM_Einkommensgrenze_Muenchen_Modell.pdf

Bastel

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Es gibt ja so viele Mietpreisgebundene Wohnungen  ;D

PolareuD

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Es gibt ja so viele Mietpreisgebundene Wohnungen  ;D

Sehe ich genauso.  ;)

Hier mal eine Auswahl auf dem freien Wohnungsmarkt.

https://www.immobilienscout24.de/Suche/de/bayern/muenchen/wohnung-mieten?numberofrooms=3.5-&livingspace=85.0-95.0&pricetype=rentpermonth&enteredFrom=result_list


Vielleicht nochmal eine Stellungnahme zur Eingangsfrage von AVP:

Fühle ich mich amtsangemessen alimentiert in hiesiger Region? Nicht mal im Ansatz!

Als A12er hat man hier Anspruch auf Sozialtransferleistungen. Was für ein mieser Witz.

« Last Edit: 28.01.2024 09:31 von PolareuD »


AVP

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Mit A10 nix Wohngeld. Welche Region wenn ich fragen darf?

Hier hätte man sogar mit R1 in den unteren Besoldungsgruppen Anspruch auf den B-Schein (Sozialwohnung) bei einer 4-köpfigen Familie als Alleinverdiener. Als Richter erstmal schön in eine Sozialwohnung ziehen 😅