Autor Thema: Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?  (Read 22150 times)

DrStrange

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Die würden vielfach ja auch kaum mehr als einen Stufenaufstieg vollziehen können während ihrer Amtszeit.

Möglich wäre es aber. Zum Bsp 40 jähriger OBM einer Stadt mit mehr als 500t Einwohnern.

2strong

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Möglich selbstverständlich, und kommt auch tatsächlich vor. Viele Wahlbeamte erreichen aber auch keine zweite oder dritte Wiederwahl und die "unteren höheren" Lebenszeitbeamten erreichen solche Posten häufig auch erst im fortgeschrittenen Berufsleben, so dass das Groß der Stufenaufstiege bereits vollzogen worden sein dürfte.

Angelsaxe

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Mir würde es schon reichen, wenn man die Erfahrungsstufen zusammen streichen würde. Es kann doch nicht sein, dass ich über 20 Jahre auf meine Endstufe warten muss.

Genau. Alle Stufen streichen und Stufe 1 bleibt ;D
In der B-Bes gehts auch ohne Stufen.

Danke für diese rettende Antwort!  ;D
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

andreb

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Man hat ja am DNeuG aus 2009 gesehen, dass Stufenregelungen aus fiskalischen Gründen auch derart „frisiert“ werden können, mit dem Ziel am Ende Haushaltsmittel einzusparen.

Alles von Art. 33 Abs. 5 GG abgedeckt.

AVP

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Man hat ja am DNeuG aus 2009 gesehen, dass Stufenregelungen aus fiskalischen Gründen auch derart „frisiert“ werden können, mit dem Ziel am Ende Haushaltsmittel einzusparen.

Alles von Art. 33 Abs. 5 GG abgedeckt.

Inwiefern?

Ich finde die Stufen bei Bund im Vergleich noch attraktiv. Beim 12 Stufen System der meisten Länder benötigt gerade der gD der in Stufe 1 oder 2 beginnt über 30 Jahre bis zur Stufe 12, das geht beim 8 Stufen System doch merklich schneller sodass man kontinuierlich alleine deswegen mehr verdient

Tom1234

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Wie ich mir die A Besoldung vorstellen würde.

Keine Verbeamtungen mehr im eD.

A6 und A7 zusammenführen. A8 und A9 zusammenführen. A10 Endamt im mD.

A9 für den gD abschaffen. A10 und A11 als Eingangsamt im gD zusammenführen. A13 Endamt im gD.

A14 Eingangsamt im hD.


A6/7mD    3000  3250  3500  3750  4000

A8/9mD    3500  3750  4000  4250  4500

A10mD     4000  4250  4500  4750  5000
 
A10/11gD 4500  4750  5000  5250  5500

A12gD      5000  5250  5500  5750  6000

A13gD      5500  5750  6000  6500  7000

A14hD      6000  6500  7000  7500  8000

A15hD      7000  7500  8000  8500  9000

A16hD      8000  8500  9000  9500  10000


Keine Familienzuschläge mehr. Dafür ein allgemein stark erhöhtes Kindergeld (natürlich für alle Kinder in DEU, unabhängig des Beamtenstatus).

Sind hier nur Single?  Bin A11 Stufe 8 mit fünf Kindern. Willst Du mir Geld wegnehmen? Schau mal wirklich in die aktuelle Tabelle  - die ist ohne amtsangemessenen  zu sein jetzt schon höher. Absurde Zahlen!

Tom1234

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Du möchtest die Grundalimentation A11/8 um 200 Euro erhöhen und alles andere über das Kindergeld/Kindergrundsicherung regeln. 13,9 Mio Kinder bei 560 Euro Grundsicherung bedeutet 4 Mrd Euro mehr im Monat. Bei 650 Euro Kindergrundsicherung wären es 5,5 Mrd Euro im Monat mehr für den Staat. Woher soll das Geld kommen? Wie wird aus deiner Sicht die Amtsangemessenheit /Abstandsgebot zwischen A6/A7 mit fünf Kindern und A15 mit fünf Kindern gewahrt?

Bastel

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Nehmt diesen Berliner Troll einfach nicht ernst. Der Name sagt alles und ist Programm.

Moabit

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Sind hier nur Single?  Bin A11 Stufe 8 mit fünf Kindern. Willst Du mir Geld wegnehmen? Schau mal wirklich in die aktuelle Tabelle  - die ist ohne amtsangemessenen  zu sein jetzt schon höher. Absurde Zahlen!

Wenn du richtig gelesen hättest und mir nicht gleich irgendwelche Vorwürfe an den Kopf wirfst, würdest du sehen, dass jeder mehr bekäme. Du hast aber keinen Anspruch darauf, dass auch der Anteil, der nichts mit dem Amt zu tun hat (Bezug zu Kindern oder Familienstand) ebenfalls dem internen Abstandsgebot folgt, sondern nur der Teil, der dem tatsächlichen Amt zugeordnet werden kann.

Nehmt diesen Berliner Troll einfach nicht ernst. Der Name sagt alles und ist Programm.

Plötzlich so zahm? Hast du wohl doch etwas Angst bekommen, dass etwas in deiner Personalakte landen könnte, wenn du hier weiter Straftatbestände verwirklichst. Aber wenigstens bleibst du dir treu und trägst absolut nichts zum Thema bei.

Bastel

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Straftatbestände? Kläre mich auf :D

Nanum

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Hallo,


zum Ausgangsthema:


Eine sehr einfache Maßnahme die eine Reduktion der Diskriminierung von Neupersonal beenden aber gleichzeitig die Attraktivität deutsteigern würde, könnte die Abschaffung der "Erfahrungsstufen" sein. Niemand braucht knapp 28 Jahre um vollumfängliche Leistung zu erbringen. Aktuell ist das einfache Eine diskriminierende Kürzungsmaßnahme.


Oder erklärt es sich irgendwie für die gleiche Tätigkeit über 1000 Euro weniger zu erhalten?


Rudi_Regenbogen

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Ich möchte nicht Bruttoeinkommen vergleichen, der Vergleich hinkt. Ich bin Elektrotechnikmeister und werde vom Bund als A8 (Stufe 8) bezahlt. Verheiratet, keine Kinder (mehr) auf der Steuerkarte. Netto knapp 3,7K€ für 41 Std in der Woche. Davon ab geht noch die PKV. Mein bester Freund und ich haben den Meister gemeinsam Anfang der 90er gemacht. Er schafft 35 Stunden in der Woche und hat 4,6 K€ netto. Demnach hat er netto über 1,2 K€ im Monat mehr, dafür 24 Stunden im Monat weniger. A9 werde ich nicht mehr bekommen, das sei für meine Qualifikation nicht vorgesehen. Bei meinem Freund kommen jedes Jahr noch Prämien dazu, 2023 waren es 4,8 K€ brutto. Und er jammert immer, dass er in anderen Firmen mehr bekäme. Ob ich mich richtig alimentiert fühle? Eher nein.

Elur

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Wie kommt man denn mit A8 beim Bund auf 3700 Euro netto? Der Bezügerechner spuckt selbst bei der höchsten Stufe und Steuerklasse III nur knapp 3400 Euro netto raus.

2strong

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Möglicherweise bei Steuerklasse 3 oder nen sehr hohen Freibetrag eingetragen. Das macht nen Nettovergleich ja gersde so schwierig. Und da die ganzen Rahmendaten des Freundes nicht bekannt sind, sagt auch der Vergleich vorliegend nichts aus.

PolareuD

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Wie kommt man denn mit A8 beim Bund auf 3700 Euro netto? Der Bezügerechner spuckt selbst bei der höchsten Stufe und Steuerklasse III nur knapp 3400 Euro netto raus.

Besoldungsgruppe A 8, Stufe 7, Tabelle 01.03.2024 - 31.12.2024

Monatsbeträge

Grundgehalt:                  3879.24 €
Familienzuschlag:            171.28 € Familienzuschlag Stufe 1

Monats-Brutto:                4050.52 €

Lohnsteuer:           -  385.16 € (Klasse III)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

Abzüge gesamt:        -  385.16 € (Anteil: 9.5%)

netto bleiben:          3665.36 € (Steuerjahr 2024)