Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?

Begonnen von AVP, 24.01.2024 22:30

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AVP

Zitat von: PolareuD in 28.01.2024 09:23
Zitat von: Bastel in 28.01.2024 08:50
Es gibt ja so viele Mietpreisgebundene Wohnungen  ;D

Sehe ich genauso.  ;)

Hier mal eine Auswahl auf dem freien Wohnungsmarkt.

https://www.immobilienscout24.de/Suche/de/bayern/muenchen/wohnung-mieten?numberofrooms=3.5-&livingspace=85.0-95.0&pricetype=rentpermonth&enteredFrom=result_list


Vielleicht nochmal eine Stellungnahme zur Eingangsfrage von AVP:

Fühle ich mich amtsangemessen alimentiert in hiesiger Region? Nicht mal im Ansatz!

Als A12er hat man hier Anspruch auf Sozialtransferleistungen. Was für ein mieser Witz.

Als Alleinverdiener einer 4-köpfigen Familie haben mittlerweile 80-90% der Bevölkerung Anspruch auf Sozialtransfers. Das ist halt unser extrem ausgeuferter Sozialstaat.

xap

Zitat von: Bastel in 28.01.2024 07:52
Zitat von: xap in 27.01.2024 21:39
Das ist eine gute Frage. Ich weiß zwar, dass die Entgeltgrenzen für Wohngeld erhöht wurden, meine aber das man mit A10 dennoch weit darüber sein sollte.

Alleinverdiener in A10/3 oder 4 + Frau und zwei Kinder kannst du ja mal selbst eingeben.
Falls das Kindergeld nicht berücksichtigt wird, steht einem definitiv etwas zu.

Alleinverdiener ist natürlich hart. Ich war irrtümlich von einer berufstätigen Frau ausgegangen. Bei den mir bekannten Rechnern kann ich keine PKV angeben. Daher weiß ich tatsächlich gerade nicht, ob bzw in welcher Höhe es einen Wohngeldanspruch gibt.

PhiSchu1088

Ich bin Bundesnbeamter A8 / Stufe 4 + verheiratet (FZ St. 1) + 1 Kind meiner Frau (FZ St. 2) + TG §6 (5 d/Woche) = mtl. ~ 3.4k netto.
Hierbei ist die Nachversteuerung des TG auf den Lohn schon mit betrachtet + das gewährte TG aus dem Vormonat.
Von den 3,4k netto gehen noch ca. 240 € PKV ab. Bleiben also 3,16k netto drüber.

Ich für mich persönlich fühle mich gut allimentiert, da ich in einer Gegend mit Mietstufe II wohne, meine Frau selbst bei einer Körperschaft des öR mit TV angelehnt an den TVöD arbeitet und wir zusammen ein Haushaltseinkommen von rund 5,6k netto haben bei fixen Ausgaben von ~ 50% des Einkommens.  Aber das ist nur meine persönliche Sichtweise.

Zudem habe ich vor meinem Beamtenverhältnis von 2006 bis 2015 in der Privatwirtschaft gearbeitet für monatlich rund 1.000 - 1400 € monatlich. Rein für mich persönlich hat sich der Schritt in den öD als Beamter gelohnt und schätze, das was ich jetzt als Gehalt bekomme.

Ich weiß aber auch, dass ich einer von wenigen bin und das es viele andere Kollegen, gerade im mD und in Metropolregionen / Ballungsgebieten gibt, die mehr Belastungen haben und schwerer hinkommen mit allem.
Auch verstehe ich die Diskussion um das Urteil des BVerfG und möchte da nichts klein reden!

Aber ich habe halt auch schon für die Häfte meines aktuellen Gehalts gearbeitet und das bei 40 h/Woche + Überstunden und ohne Trennungsgeld als Pendler etc...

Rheini

Also für mich gilt diese Sichtweise:

Kann ich mit den Bezügen ein Leben ohne Sorgen eines Daches über den Kopf oder Essen auf dem Tisch, finanzieren? Ja das kann ich. Fühle ich mich deshalb amtsangemessen alimentiert? Nein das fühle ich mich tatsächlich derzeit nicht.

Für die Beantwortung dieser Frage zählt für mich eben nicht, ob ich ein Leben wie oben definiert finanzieren kann (denn dann dürfte kaum ein Beamter sich unteralimentiert fühlen), sondern in dieser Gesellschaft ist halt Konsens, dass man durch mehr Leistung, Verantwortung usw. (keine Diskussion von mir über den Sinn, Gerechtigkeit usw.), eben auch mehr bekommt.

Und da sehe ich gerade eben ein Ungleichgewicht. Wenn ich mir in der Besoldungstabelle inzwischen anschaue wie klein der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen geworden ist dann frage ich mich, warum ich dafür höherwertige Aufgaben übernehmen soll und mich eben dem auch damit verbundenen Mehr an Verantwortung aussetzen soll.

Auch das man ein viel  mehr an Bezügen erhält, wenn man viele Kinder hat, hat für mich inzwischen ein Ungleichgewicht hervorgerufen.

Ich hoffe da mal auf ein Urteil und das inzwischen mal pronto. Ich verstehe dass es eine gewisse Zeit dauert, aber das es über Jahrzehnte geht zeigt mir, dass auch in der Justiz mal etwas getan werden muss. Und das meine ich jetzt nicht nur in diesem konkreten Fall, sondern allgemein. Ich verweise da mal auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren bzgl. des EA189 Motors bei VW.


ChRosFw

Auch wenn es hier ums "Gefühl" geht...

Die Diskussion zeigt eines:

Deutschland ist zu einem Niedriglohnland verkommen. Die äußert sich auch am Thema der amtsangemessenen Alimentation. Es sollte selbstverständlich sein, dass man mit einem durchschnittlichen Einkommen einer kleinen Familie ein Dach über dem Kopf gewähren und sie ernähren kann. Und das ohne irgendwelche exorbitanten Zuschläge "nach Bedarf". Oder Wohngeld etc.

Wenn es ums Gefühl geht: Es fühlt sich für viele glaube ich schlecht an, trotz Erwerbstätigkeit Teil des Umverteilungsmechanismus zu sein.

Mile

Hallo,
A9mZ, St.7, oberste Bundesbehörde.
Ab 01.04.24 habe ich ein Netto von 4.311,11€ in Stkl. 3 ohne Kirchensteuer.
Ob das amtsangemessen ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall bin ich zufrieden.

Jochen1976

Zitat von: Mile in 13.02.2024 13:51
Hallo,
A9mZ, St.7, oberste Bundesbehörde.
Ab 01.04.24 habe ich ein Netto von 4.311,11€ in Stkl. 3 ohne Kirchensteuer.
Ob das amtsangemessen ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall bin ich zufrieden.

Aus welchem Ministerium kommst du denn?  ;D

Mile

Aus einem Bundesministerium.... Da alle gleich bezahlen, ist es ziemlich egal aus welchem.


Taigawolf

Zitat von: Mile in 13.02.2024 14:35
Aus einem Bundesministerium.... Da alle gleich bezahlen, ist es ziemlich egal aus welchem.

Ist wegen der verschiedenen Zulagen aber eben nicht egal.

Mile

Ich denke, das die Min-Zulage und die Zulage nach A9 im Bund gleich sind.

Taigawolf

Zitat von: Mile in 13.02.2024 14:52
Ich denke, das die Min-Zulage und die Zulage nach A9 im Bund gleich sind.

Es gibt aber noch gefühlt hundert andere Zulagen, die je nach Dienststelle variieren. Und teilweise werden die Stellenzulagen noch neben einer anderen Stellenzulage gewährt, soweit sie diese übersteigen. Insofern kommt es hier schon sehr genau auf den Einzelfall an.

Floki

Es kommt doch so 0 auf den Einzelfall an, wenn es darum geht, ob man sich subjektiv amtsangemessenen alimentiert fühlt. Wofür wäre es relevant, welche Zulagen gezahlt werden?

Taigawolf

Zitat von: Floki in 13.02.2024 15:04
Es kommt doch so 0 auf den Einzelfall an, wenn es darum geht, ob man sich subjektiv amtsangemessenen alimentiert fühlt. Wofür wäre es relevant, welche Zulagen gezahlt werden?

Für das subjektive Gefühl spielt es aber eine Rolle, wenn man nicht mal mit A12 auf so ein Netto kommt. Da wäre einfach der Hintergrund interessant, um das Ganze für sich gedanklich einordnen zu können. Ebenfalls wissen wir ja nicht, ob und wie viele Kinder vorhanden sind. Darum gings mir. Rein subjektiv für mich.

Organisator

Zitat von: Taigawolf in 13.02.2024 15:07
Zitat von: Floki in 13.02.2024 15:04
Es kommt doch so 0 auf den Einzelfall an, wenn es darum geht, ob man sich subjektiv amtsangemessenen alimentiert fühlt. Wofür wäre es relevant, welche Zulagen gezahlt werden?

Für das subjektive Gefühl spielt es aber eine Rolle, wenn man nicht mal mit A12 auf so ein Netto kommt. Da wäre einfach der Hintergrund interessant, um das Ganze für sich gedanklich einordnen zu können. Ebenfalls wissen wir ja nicht, ob und wie viele Kinder vorhanden sind. Darum gings mir. Rein subjektiv für mich.

Der Bundesbeamte A12 kommt bei vergleichbarerer Konstellation (Verheiratet, Steuerklasse III) auf ein Netto von 4.933 €. Also deutlich drüber. Ohne Ministerial- oder Amtszulage.

Taigawolf

Zitat von: Organisator in 13.02.2024 15:48
Zitat von: Taigawolf in 13.02.2024 15:07
Zitat von: Floki in 13.02.2024 15:04
Es kommt doch so 0 auf den Einzelfall an, wenn es darum geht, ob man sich subjektiv amtsangemessenen alimentiert fühlt. Wofür wäre es relevant, welche Zulagen gezahlt werden?

Für das subjektive Gefühl spielt es aber eine Rolle, wenn man nicht mal mit A12 auf so ein Netto kommt. Da wäre einfach der Hintergrund interessant, um das Ganze für sich gedanklich einordnen zu können. Ebenfalls wissen wir ja nicht, ob und wie viele Kinder vorhanden sind. Darum gings mir. Rein subjektiv für mich.

Der Bundesbeamte A12 kommt bei vergleichbarerer Konstellation (Verheiratet, Steuerklasse III) auf ein Netto von 4.933 €. Also deutlich drüber. Ohne Ministerial- oder Amtszulage.

Es soll nicht nur Bundesbeamte geben. Die Unterschiede sind wirklich massiv. Das hätte ich so nicht für möglich gehalten. Ein Beamter in A12 Stufe 7 kommt bei vergleichbarer Konstellation in Sachsen z.B. auf 4.217 € netto MIT Amtszulage. Im Saarland kommt man damit auf 4.087 € netto. Ich denke subjektiv wird das den Kollegen langsam nicht mehr vermittelbar sein.