Höhergruppierung E6 zu E9a rückwirkend

Begonnen von Verwaltungsmitarbeiter, 25.01.2024 10:07

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Verwaltungsmitarbeiter

Zitat von: MoinMoin in 26.01.2024 06:49
Eingruppierungsfeststellungsklage
und eine §37 sichere Einforderung deiner Forderung

Für welchen Zeitraum kann ich die Forderung stellen? Ab 2021 oder sogar schon ab 2020?

MoinMoin

Zitat von: Verwaltungsmitarbeiter in 26.01.2024 07:11
Und die täglichen Arbeitsaufzeichnungen samt Zeitanteil? Hat da der Arbeitgeber einen Anspruch drauf?
[ironie]Nein, natürlich darf der AG nicht von dir verlangen, dass du dokumentierst wie du die von ihm bezahlte Zeit verbringst.
[/ironie]
Aber es muss doch dein Interesse sein, dass du dokumentierst, wie die Zeitanteile deiner Arbeitsvorgänge sind, erst Recht, wenn sie sie zu unterschiedliche eingruppiert sind und du nur dadurch feststellen kannst ob du korrekt bezahlt wirst und nur damit auch vor Gericht den Nachweis erbringen kannst.

Verwaltungsmitarbeiter

Ok! Für welchen Zeitraum kann ich die Forderung stellen? Ab 2021 oder sogar schon ab 2020?

MoinMoin

§37 gilt für die letzten 6 Monate ab monetärer Geltendmachung:
Also du musst konkret Geld fordern und die höhe direkt oder indirekt (durch Nennen der gefordert bezahlung in Form EGx) in der Forderungen einfordern.

Dir Korrektur der Eingruppierung erfolgt ab Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeiten durch von dem AG befugten Personen, die zur HG führte.
Damit läuft ab da deine Stufenlaufzeiten

Schokokeks

Zitat von: Verwaltungsmitarbeiter in 26.01.2024 07:55
Ok! Für welchen Zeitraum kann ich die Forderung stellen? Ab 2021 oder sogar schon ab 2020?

Nach eigenem Gutdünken (zB 1863?), fordern kann man ja heutzutage alles...

Gerechtfertigt nach §37 wäre ab Ende Juli 2023.
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Verwaltungsmitarbeiter

Kann man privatrechtlich den gesamten Zeitraum noch einklagen?

Schokokeks

Einklagen kann man auch alles, Rechtsprechung aber oft nicht mit dem gewünschten Ergebnis...
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

MaLa

Zitat von: Verwaltungsmitarbeiter in 26.01.2024 07:55
Ok! Für welchen Zeitraum kann ich die Forderung stellen? Ab 2021 oder sogar schon ab 2020?

Einfordern ab Zeitpunkt der übertragung der neuen Tätigkeiten. Auf die Ausschlußfrist muss sich dein AG berufen, nicht du beim fordern.