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Höhergruppierung E6 zu E9a rückwirkend

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MeinerEiner:
Hier gibt es auch wieder ein grundlegendes Verständnisproblem. Die ausgeübten Tätigkeiten sind für die Eingruppierung völlig irrelevant.

Verwaltungsmitarbeiter:
Warum sollen die ausgeübten Tätigkeiten keine Relevanz haben. Sie erweitern sich und verlangen Fachkenntnissen und selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Worauf kommt es denn sonst an?

FearOfTheDuck:
TB sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend übertragenen auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Demzufolge spielt die ausgeübte Tätigkeit keine Rolle.

Verwaltungsmitarbeiter:
Da es sich nicht nur um vorübergehend übertragene Tätigkeiten handelt sondern ein komplett neues Aufgabengebiet dazu kam, würde die E9a einem zustehen. Kann der AG dennoch eine tägliche Arbeitsaufzeichnung verlangen?

FearOfTheDuck:
Man ist immer korrekt eingruppiert. Wenn dir die Aufgaben 2020 übertragen worden sind und die Tätigkeit damit in Summe in die EG 9a führt, bist du ab diesem Zeitpunkt dort eingruppiert. Ich sehe hier aber 2 Versäumnisse:

1. hat es der AG versäumt, dir das entsprechend zustehende Gehalt der EG 9a auszuzahlen. Ob aus Unwissenheit, Unfähigkeit oder um an dir zu sparen, sei dahingestellt, zumindest scheint er sich keine neue Rechtsmeinung zur Eingruppierung gebildet zu haben.

2. hast du es bisher versäumt, deine Ansprüche wirksam geltend zu machen. Das solltest du m.E. zwingend nachholen, für den Fall, dass sich der AG "bei der Umsetzung der HG" noch mehr Zeit lässt. Diese Formulierung sollte schon vorsichtig machen, denn HG ist und kann nicht "umgesetzt" werden. Ohne Geltendmachung bekommst du theoretisch rückwirkend nur 6 Monate ausbezahlt und wenn sich der AG nun noch ein wenig Zeit lässt...

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