Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
§ 34 Absatz 3 Satz 4 Kündigungsfrist
Märker:
Gilt für mich eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende, wenn ich erst 5 Jahre im Bereich TVöD beschäftigt war und unmittelbar anschließend 6 Jahre im TV-L?
cyrix42:
Moin, die Kündigungsfrist berechnet sich ausschließlich aus der Beschäftigungszeit beim aktuellen Arbeitgeber: Absatz (1) Satz 2 bezieht sich nämlich explizit nur auf die Sätze 1 und 2 des Absatzes (3). Entsprechend sind Vorbeschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern (ob innerhalb oder außerhalb des öD ist dafür dann auch egal) hierfür nicht relevant.
Wenn du also jetzt 6 Jahre beim gleichen Arbeitgeber (z.B. "Land Xy") beschäftigt warst, ergibt sich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.
Märker:
Was ist der Anwendungsbereich von Absatz 3 Satz 3 und 4?
cyrix42:
Jubiläumsgeld, Krankengeldzuschuss, Einstufung
Märker:
--- Zitat von: cyrix42 am 25.01.2024 19:36 ---Jubiläumsgeld, Krankengeldzuschuss, Einstufung
--- End quote ---
Sowas wird innerhalb Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen geregelt und nicht in Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Oder wie komme ich von der Systematik von Abschnitt III in Abschnitt V?
Edit:
Ok, Krankengeldzuschuss und Jubiläumsgeld gehen zumindest aus den Durchführungshinweisen hervor - wenn es auch von der Systematik überhaupt nicht passt.
DAS
--- Zitat von: cyrix42 am 25.01.2024 19:36 ---Einstufung
--- End quote ---
Würde mir auch sehr gut gefallen, dann wäre ich nämlich längst in der Endstufe.
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