Guten Abend zusammen,
ich hoffe, ich kann hier eine Antwort auf meine Frage finden.
Folgender Sachverhalt:
Bundesbehörde (Zoll) schreibt eine Stelle aus. Anforderung für diese Stelle u.a.:
- einen erfolgreichen Abschluss der Angestelltenprüfung II
Ich, abgeschlossene Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt in BW, bewerbe mich auf diese Stelle und bekomme eine Absage mit der Begründung, der Fachwirt entspricht nicht dem Anforderungsprofil des AGL II und dieser befähigt deswegen nicht für eine Anstellung im geh. Dienst.
Nun kann ich diese Begründung nicht nachvollziehen, denn in BW gibt es keinen AGL II und m.E. nach ist der Fachwirt ein beruflicher Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz und ist diesem AGL II mind. gleichzusetzen?
Ich kann es ja verstehen, wenn manche Bundesbehörden den V-Fachwirt nicht für eine Anstellung im geh. Dienst anerkennen, da mit diesem ja "nur" die Hochschulzugangsberechtigung erworben wird (siehe BAMF z.B.), aber dann kann man doch nicht den AGL II als Anforderung mit reinnehmen?
Würde mich mal über eure Meinung freuen, wie Ihr diesen Vorgang bewertet?
Danke vorab.
LG