Autor Thema: Absage Bewerbung, da Verwaltungsfachwirt nicht gleich AGL II ist?  (Read 6233 times)

DieterKrause

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Guten Abend zusammen,

ich hoffe, ich kann hier eine Antwort auf meine Frage finden.
Folgender Sachverhalt:

Bundesbehörde (Zoll) schreibt eine Stelle aus. Anforderung für diese Stelle u.a.:

- einen erfolgreichen Abschluss der Angestelltenprüfung II

Ich, abgeschlossene Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt in BW, bewerbe mich auf diese Stelle und bekomme eine Absage mit der Begründung, der Fachwirt entspricht nicht dem Anforderungsprofil des AGL II und dieser befähigt deswegen nicht für eine Anstellung im geh. Dienst.
Nun kann ich diese Begründung nicht nachvollziehen, denn in BW gibt es keinen AGL II und m.E. nach ist der Fachwirt ein beruflicher Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz und ist diesem AGL II mind. gleichzusetzen?

Ich kann es ja verstehen, wenn manche Bundesbehörden den V-Fachwirt nicht für eine Anstellung im geh. Dienst anerkennen, da mit diesem ja "nur" die Hochschulzugangsberechtigung erworben wird (siehe BAMF z.B.), aber dann kann man doch nicht den AGL II als Anforderung mit reinnehmen?

Würde mich mal über eure Meinung freuen, wie Ihr diesen Vorgang bewertet?

Danke vorab.

LG


Umlauf

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In meiner Bundesbehörde wird es ebenso wie bei, Zoll gehandhabt.

VFA West

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Wir krass ist das denn bitte?
Warum?

Liegt es vielleicht an den Stunden? Der Verwaltungsfachwirt in BaWü hat meines Wissens nur ~ 600 h.

Der Verwaltungslehrgang II schließt doch auch mit dem Abschluss "Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin" ab oder?

Mich würde die Begründung wirklich interessieren. Zumal ich selbst über die Verwaltungsfachwirts-Fortbildung in BaWü (online) nachgedacht habe.

ich1974

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In Bayern ist man mit bestehen des Angestellten-Lehrgangs II (AL II) berechtigt die Bezeichnung Verwaltungsfachwirt zu führen.

AK75

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Zitat vom hiesigen Studieninstitut (NRW):
"Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Prüfungszeugnis und erwerben die Berechtigung, die Berufsbezeichnung

„Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin“

zu führen.

Tarifrechtlich ist damit die Voraussetzung für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst (ab Entgeltgruppe 9b) erfüllt."
Nemo me impune lacessit

tina92

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Tarifrechtlich gehobener Dienst?

DieterKrause

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Also habe ich doch den AGL II, welcher inzwischen nur mit einer Zusatzprüfung (dem Ausbilder) abgelegt wird?!
Früher hat man in Baden-Württemberg ausschließlich vom Angestelltenlehrgang II gesprochen und hatte dabei auch auch weniger UE ( Prüfungsteil II war kein Bestandteil). Mittlerweile wird die Weiterqualifizierung nach dem BBiG anerkannt und so auch nur noch genannt.

Also liegt die Dame falsch, oder?