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Verbeamtung während Abordnung?

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MoritzLakritz:
Hallo,

ich bin seit einigen Jahren im gD einer Bundesbehörde beschäftigt und habe mich vergangenes Jahr um eine Verbeamtung beworben. Da das zunächst nicht geklappt hat, weil es nicht genügend Stellen gab und ich auch aus anderen Gründen wechseln möchte, habe ich mich gegen Ende des Jahres bei zwei anderen Bundesbehörden beworben.

Nach dem ersten Auswahlgespräch rief mich meine jetzige Personalabteilung an und sagte, dass es nun doch eine Beamtenstelle für mich gäbe und es im Februar/März weiter ginge mit ärztl. Untersuchung usw. Nun rief mich aber auch die Personalabteilung der Behörde an, bei der ich das erste Auswahlgespräch hatte und teilte mir mit, dass ich dorthin mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet werden könnte. Auf meine Frage nach der Verbeamtung hin sagte man mir, ich müsse nach der Versetzung nur einen Antrag an meinen RL senden und dann würde das laufen. Mit der Abordnung zu warten bis die Verbeamtung durch ist, würde nicht gehen.

Da die Verbeamtung bei meiner jetzigen Behörde ein ziemlicher Akt war, bin ich etwas skeptisch, ob es bei der neuen tatsächlich so einfach wird und überlege, ob ich die neue Stelle lieber sausen lasse, mich verbeamten lasse und hoffe, dass die Abordnung später zur Behörde klappt, bei der ich das zweite Auswahlgespräch hatte.

Jetzt ist mir aber eingefallen, dass ich während der Abordnung ja weiterhin meiner alten Dienststelle angehöre und der Dienstherr der selbe bleibt und stelle mir die Frage, ob die Verbeamtung nicht trotz Abordnung weiterlaufen müsste.

Habt ihr Erfahrungen hierzu? Was würdet ihr mir raten?

clarion:
Es gibt keinen Anspruch auf Verbeamtung.  Ich würde als derzeitiger AG  jedenfalls alle Bemühungen einstellen,  wenn ich erkenne,  dass die Person bald weg ist. Würde die aufnehmende Behörde Dich überhaupt als Beamten nehmen?

Last but not Least würde ich da arbeiten,  wo mir die Arbeit am besten gefällt unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit mit dem Privatleben.

2strong:
Kannst Du offenlegen, zu welcher Behörde Du wechselst? Dann kann man Dir ggf. aus Erfahrung sagen, ob das dort ein "Akt" wird, oder nicht. Es gibt eine Reihe von Bundesbehörden, wo die Verbeamtung ein völliger Selbstläufer ist.

Tagelöhner:
Kann mich Clarion nur anschließen, fragwürdige Motivation alles nur dem Beamtenstatus unterzuordnen. Glaubt man der allgemeinen Stimmung in der Beamtenschaft, wollen doch bald alle zurück ins Angestelltenverhältnis, da es ihnen so schlecht geht  ;D

xap:
Tipp: Tagelöhner direkt auf ignore stellen.

Ich sehe ehrlich gesagt wenig Gründe für deine Behörde deine Verbeamtung auf Eis zu legen wenn das Verfahren erst mal läuft. Erzeugt sicher nur Aufwand. Kann denen doch egal sein, ob du dann woanders verbeamtet bist- belegst ja keine Planstelle unnötig.

Allerdings ist es wie Clarion schreibt: Anspruch darauf gibt es nicht.Bei uns wird allerdings gefühlt jeder verbeamtet der die Voraussetzungen erfüllt, auch im Bereich IT usw.

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