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E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses

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Bastel:

--- Zitat von: patrick0815 am 26.01.2024 09:40 ---Bei unserer Dienststelle werden neue Mitarbeiter ohne Berufserfahrung mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich erstmal nur in 9b und mit einem Masterabschluss in 9c eingruppiert.

--- End quote ---

Ist das dein Ernst? Welcher Mensch mit Masterabschluss macht den Tätigkeiten, welcher einer 9c entsprechen?

Organisator:

--- Zitat von: Bastel am 26.01.2024 09:53 ---
--- Zitat von: patrick0815 am 26.01.2024 09:40 ---Bei unserer Dienststelle werden neue Mitarbeiter ohne Berufserfahrung mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich erstmal nur in 9b und mit einem Masterabschluss in 9c eingruppiert.

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Ist das dein Ernst? Welcher Mensch mit Masterabschluss macht den Tätigkeiten, welcher einer 9c entsprechen?

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Der, dem entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden. Nur weil man die Bildungsvoraussetzung hat, muss man nicht unbedingt für Tätigkeiten E13 aufwärts geeignet sein.

MoinMoin:

--- Zitat von: patrick0815 am 26.01.2024 09:40 ---Bei unserer Dienststelle werden neue Mitarbeiter ohne Berufserfahrung mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich erstmal nur in 9b und mit einem Masterabschluss in 9c eingruppiert. Der Bachelorabsolvent kann aber sicher aber auch in die höhere Entgeltgruppe entwickeln. Nur der Start ist in 9b.

--- End quote ---
Tarifrechtlich werden nicht Personen eingruppiert, sondern Tätigkeiten sind eingruppiert und maximal kann die Eingruppierung der Person um eine EG abgesenkt werden, wegen fehlender Voraussetzung in der Person, was aber heutzutage oftmals nicht mehr gegeben ist, wegen der Modernisierung der EGO.

Also ist es Betrug, wenn man BSC mit 9b bezahlt wird, während der Master die 9c überwiesen bekommt, obwohl beide die gleichen Tätigkeiten auszuüben haben!

patrick0815:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.01.2024 10:06 ---
--- Zitat von: patrick0815 am 26.01.2024 09:40 ---Bei unserer Dienststelle werden neue Mitarbeiter ohne Berufserfahrung mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich erstmal nur in 9b und mit einem Masterabschluss in 9c eingruppiert. Der Bachelorabsolvent kann aber sicher aber auch in die höhere Entgeltgruppe entwickeln. Nur der Start ist in 9b.

--- End quote ---
Tarifrechtlich werden nicht Personen eingruppiert, sondern Tätigkeiten sind eingruppiert und maximal kann die Eingruppierung der Person um eine EG abgesenkt werden, wegen fehlender Voraussetzung in der Person, was aber heutzutage oftmals nicht mehr gegeben ist, wegen der Modernisierung der EGO.

Also ist es Betrug, wenn man BSC mit 9b bezahlt wird, während der Master die 9c überwiesen bekommt, obwohl beide die gleichen Tätigkeiten auszuüben haben!

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Sehe ich im übrigen ganz ähnlich bzw. genauso. Insbesondere in diesem Beispiel.

Studienabgänger werden bei uns auch aus dem Grund niedriger eingestuft, da sie noch vollumfänglich die Arbeit erledigen und erst nach und nach sämtliche Aufgaben auch übertragen werden bzw. die Eigenständigkeit in der Entscheidungsbefugnis.
Daher passt es schon, dass man erst mit der Zeit auch E12 bekommt.

Allerdings darf es keine Unterschiede zwischen einem Bachelor und einem Master geben, wenn sie die dieselbe Tätigkeit ausüben.

patrick0815:

--- Zitat von: Bastel am 26.01.2024 09:53 ---
--- Zitat von: patrick0815 am 26.01.2024 09:40 ---Bei unserer Dienststelle werden neue Mitarbeiter ohne Berufserfahrung mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich erstmal nur in 9b und mit einem Masterabschluss in 9c eingruppiert.

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Ist das dein Ernst? Welcher Mensch mit Masterabschluss macht den Tätigkeiten, welcher einer 9c entsprechen?

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Sehe ich auch so. Niemand mit einem Masterabschluss würde in 9c anfangen.
Interessiert nur niemand in der Stadtverwaltung. Dann sollen sie mit dem Fachkräftemangel eben leben.

Ich kann gut nachvollziehen (wie bereits in meinem anderen Post beschrieben), dass man erst nach einiger Zeit vollumfänglich eine Tätigkeit ausübt und sich damit erst nach bspw. E12 entwickelt und dann eben mit E10 oder E11 startet.

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