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NRW - Sonderzahlung und Urlaubsgeld

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Heiliger:
Hallo in die Runde,

in NRW wurden ja an alle Widerspruchführer bezüglich Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") und Urlaubsgeld ablehnende Bescheide für die Jahre 2003 bis 2015 gesandt.
Ich habe meine förmlichen Zustellungen heute erhalten.
Es bleibt leider - will man sich dagegen wehren - jetzt nur noch die Klage.
Ich würde daher gerne einmal nachfragen, wie ihr (euer Sachverstand) die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage einschätzt.
Aufgrund des Austausches könnte ich dann auch ersehen, ob ich den Klageweg beschreiten sollte oder nicht.
Sollte ich abschließend entscheiden, den Klageweg zu bestreiten, wäre ich dann weiterhin für Formulierungshilfen inhaltlicher Art dankbar.

cyrix42:
Da Arbeitnehmer_innen auf Augenhöhe mit ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen haben, gibt es auch keine rechtliche Handhabe später etwas in diesen Vertrag hineinzuklagen, was vorher nicht drin stand. Und wenn man -- abseits vom TV-L -- keine übertarifliche Zahlung eines Urlaubsgelds vereinbart hat, gibt es auch keines. Die Jahressonderzahlung muss natürlich -- sofern der Arbeitsvertrag auf den TV-L als anzuwendender Tarif-Vertrag verweist -- entsprechend gezahlt werden.

Heiliger:
Ich denke, ich habe meine Anfrage hier falsch platziert.

SORRY!!

War Landesbeamter (Polizei) NRW,  jetzt Pensionär NRW...

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