Der Bund hat zu diesem Thema ein schönes Rundschreiben und die Beschäftigen nicht ganz uninformiert gelassen.
Dort kommen die 250 € auch vor.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20210804.pdfWobei hier die Frage ist, ob die fehlerhafte Stufenzuordnung für den Mitarbeiter hätte erkennbar sein müssen.
Der Fehler war hier die Frage an den Vorgesetzten. Der hat aber i.R. mit der Bezahlung und deren komplexen Regeln nichts zu tun. Er hat ja auch entsprechend ahnungslos reagiert.
Mich haben die Regeln des Rundschreibens gerettet. Ich wurde mehrere Jahre um 85 € im Monat überzahlt. Auf die Nachfrage bei der Bezügestelle kam: „Das ist alles überprüft, das ist richtig.
Ich selbst war mir zu 100% sicher, dass es falsch ist. Aber 6 Monate waren bei der Summer überschaubar.
Erst als meine Behörde zu einem anderen Bezügerreferat kam, erkannte man einen systematischen Fehler.
Es wurden von vornherein nur 6 Monate gefordert. Für mich ein Netto-Gewinn von über 1300 €.
Eine Kollegin wurde letztes Jahr verbeamtet. Bis die ganze Bezahlung auf Besoldung umgestellt war, erfolgt eine entsprechende Rückrechnung. Die konkrete Besoldung hat sie gar nicht wirklich erkannt. Erst als wir das mal durch einen Rechner geschickt haben, kam uns die Abweichung doch etwas hoch vor. Es stand eine Zeile mit einer sehr kryptischen Bezeichnung drauf. Mit etwas Recherche stellte sich das als eine Zulage heraus, die in unserem Amt gar nicht gezahlt werden kann.
Da es aber 275 € waren, wäre es nicht mehr unter die Regel gefallen. Entsprechend gemeldet und Rückzahlung in 3 Raten für insgesamt 6 Monate. Sonst wäre es immer weiter aufgelaufen.