Autor Thema: Gleittag & Krankheit  (Read 7537 times)

Minzu45

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Gleittag & Krankheit
« am: 28.01.2024 19:24 »
Hallo zusammen,

Was gilt bei TV-H im Falle von krankheit und einem bereits genehmigten Gleittag?
Bei TV ÖD habe ich gefunden, dass der Tag mit Attest dann wieder gutgeschrieben wird. Ansonsten laut Arbeitsgesetz gilt dies nicht. Weiss jemand sicher, was hier bei TV-H gilt?

Dankeschön!

MoinMoin

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Antw:Gleittag & Krankheit
« Antwort #1 am: 28.01.2024 19:32 »
Die Tarifverträge regeln so etwas nicht.
Aufgrund von Urteilen besteht kein Anspruch darauf, dass ein Gleittag dir gutgeschrieben wird, wenn du krank bist. Saloppe Begründung: Es ist deine Freizeit und was du in deiner Freizeit machst ist dein Bier. Sonntage werden auch nicht gutgeschrieben.
Ärgerlich, aber so ist die Rechtslage.

Ob oder wie das in eurer Dienstvereinbarung geregelt ist, kann dir hier keine sagen.

Kannst du mir deine Quelle im TVöD nennen, wo das angeblich geregelt ist?

Minzu45

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Antw:Gleittag & Krankheit
« Antwort #2 am: 28.01.2024 19:37 »

MoinMoin

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Antw:Gleittag & Krankheit
« Antwort #3 am: 28.01.2024 19:58 »
Danke!

Hier habe ich das gelesen auf die Schnelle, nicht nochmals gegen gepruft im TVÖD
https://link.springer.com/article/10.1007/s00058-017-3044-8#:~:text=Im%20Geltungsbereich%20des%20TV%C3%B6D%20ist,Minderung%20des%20Zeitguthabens%20nicht%20ein.

Voraussetzung ist, dass durch Dienst- oder Betriebsvereinbarung ein Arbeitszeitkonto eingerichtet wurde.


Und das es sich bei diesen Zeiten nicht um Gleitzeit sondern um angeordnete Überstunden und die anderen Zeitgutschriften handelt.

Das hat mit Gleitzeit nichts zu tun, würde ich mal behaupten.
und daher gilt die Aussage auch nicht.

Umlauf

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Antw:Gleittag & Krankheit
« Antwort #4 am: 28.01.2024 21:37 »
Da es dazu tatsächlich Gerichtsentscheidungen gibt, hat das BMI für den Bund für Tarifbeschäftigte und Beamte mit diesem Rundschreiben reagiert. Vermutlich werden es die Länder nicht groß anders handhaben.

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2018/RdSchr_20180723.pdf

clarion

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Antw:Gleittag & Krankheit
« Antwort #5 am: 30.01.2024 07:21 »
Zumindest in NI wird genau so gehandelt  wie im BMI Rundschreiben.  Mit dem Ergebnis,  dass die Mitarbeiter den Zeitausgleich erst in allerletzte Sekunde beantragen.

TV-Ler

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Antw:Gleittag & Krankheit
« Antwort #6 am: 30.01.2024 07:38 »
Zumindest in NI wird genau so gehandelt  wie im BMI Rundschreiben.  Mit dem Ergebnis,  dass die Mitarbeiter den Zeitausgleich erst in allerletzte Sekunde beantragen.
Zeitausgleich "beantragen"?
Unsere Gleitzeitregeln sehen das nicht vor. Es muss mit den Kollegen abgesprochen sein, damit bei Abwesenheit nichts liegen bleibt.

Umlauf

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Antw:Gleittag & Krankheit
« Antwort #7 am: 30.01.2024 07:46 »
Zumindest in NI wird genau so gehandelt  wie im BMI Rundschreiben.  Mit dem Ergebnis,  dass die Mitarbeiter den Zeitausgleich erst in allerletzte Sekunde beantragen.
Zeitausgleich "beantragen"?
Unsere Gleitzeitregeln sehen das nicht vor. Es muss mit den Kollegen abgesprochen sein, damit bei Abwesenheit nichts liegen bleibt.

Naja, das ist eine Regel in eurer Organisation.
Bei uns laufen Gleitzeittage ebenfalls über den gleichen Workflow wie der normale Urlaub.

Selbst unsere Personalabteilung ist unglücklich mit der Regelung. Aber es ist eben eine Weisung von ganz oben.

MoinMoin

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Antw:Gleittag & Krankheit
« Antwort #8 am: 30.01.2024 07:49 »
Zumindest in NI wird genau so gehandelt  wie im BMI Rundschreiben.  Mit dem Ergebnis,  dass die Mitarbeiter den Zeitausgleich erst in allerletzte Sekunde beantragen.
Zeitausgleich "beantragen"?
Unsere Gleitzeitregeln sehen das nicht vor. Es muss mit den Kollegen abgesprochen sein, damit bei Abwesenheit nichts liegen bleibt.
Tja, die lieben unterschiedlichen DVs
Bei uns ist es auch so, dass man ganztägige Gleitzeittage genehmigen lassen muss.
Wenn man allerdings 5 Minuten gearbeitet hat und dann in Gleitzeit geht, dann braucht man es offiziell nicht genehmigen lassen.
Natürlich immer in Absprache mit der Vertretung, die einem während der Funktionszeit vertritt (also Telefon abhebt).
Fazit: Immer schön etwas mitnehmen, was man zum Aktenstudium jeden Tag lesen kann.
Oder aber als Informatiker morgens die ct aufschlagen und es als Weiterbildung buchen  8) und dann sich in den Garten legen.
Und zu Zeiten des HO ist es noch einfacher, Stunden abzubauen, ohne das Risiko zu haben, dass sie wegen Krankheit "verfallen".
Gekniffen sind nur die Kollegen, die Gleitzeitwochen auf Malle nehmen wollen (warum auch immer diese Anzahl Tage anfallen). Aber da liegt das Problem eher woanders.

Umlauf

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Antw:Gleittag & Krankheit
« Antwort #9 am: 30.01.2024 07:57 »
Bei uns kann man sich immerhin einen ev. genommenen 2. Gleitzeittag am Folgetag zurückholen.

tueti

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Antw:Gleittag & Krankheit
« Antwort #10 am: 31.01.2024 09:39 »
Schau mal in den § 10 Abs. 4 TV-H, da steht es drinnen.

MoinMoin

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Antw:Gleittag & Krankheit
« Antwort #11 am: 31.01.2024 10:16 »
Schau mal in den § 10 Abs. 4 TV-H, da steht es drinnen.
Ich denke das gilt nicht wenn es Gleitzeit auf einem Gleitzeitkonto ist.
Das gilt bei angeordneter Mehrarbeit/Überstunden und Zeitgutschriften für Sonntagsarbeit etc.