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Gleittag & Krankheit

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Minzu45:
Hallo zusammen,

Was gilt bei TV-H im Falle von krankheit und einem bereits genehmigten Gleittag?
Bei TV ÖD habe ich gefunden, dass der Tag mit Attest dann wieder gutgeschrieben wird. Ansonsten laut Arbeitsgesetz gilt dies nicht. Weiss jemand sicher, was hier bei TV-H gilt?

Dankeschön!

MoinMoin:
Die Tarifverträge regeln so etwas nicht.
Aufgrund von Urteilen besteht kein Anspruch darauf, dass ein Gleittag dir gutgeschrieben wird, wenn du krank bist. Saloppe Begründung: Es ist deine Freizeit und was du in deiner Freizeit machst ist dein Bier. Sonntage werden auch nicht gutgeschrieben.
Ärgerlich, aber so ist die Rechtslage.

Ob oder wie das in eurer Dienstvereinbarung geregelt ist, kann dir hier keine sagen.

Kannst du mir deine Quelle im TVöD nennen, wo das angeblich geregelt ist?

Minzu45:
Danke!

Hier habe ich das gelesen auf die Schnelle, nicht nochmals gegen gepruft im TVÖD
https://link.springer.com/article/10.1007/s00058-017-3044-8#:~:text=Im%20Geltungsbereich%20des%20TV%C3%B6D%20ist,Minderung%20des%20Zeitguthabens%20nicht%20ein.

MoinMoin:

--- Zitat von: Minzu45 am 28.01.2024 19:37 ---Danke!

Hier habe ich das gelesen auf die Schnelle, nicht nochmals gegen gepruft im TVÖD
https://link.springer.com/article/10.1007/s00058-017-3044-8#:~:text=Im%20Geltungsbereich%20des%20TV%C3%B6D%20ist,Minderung%20des%20Zeitguthabens%20nicht%20ein.

--- End quote ---

Voraussetzung ist, dass durch Dienst- oder Betriebsvereinbarung ein Arbeitszeitkonto eingerichtet wurde.

Und das es sich bei diesen Zeiten nicht um Gleitzeit sondern um angeordnete Überstunden und die anderen Zeitgutschriften handelt.

Das hat mit Gleitzeit nichts zu tun, würde ich mal behaupten.
und daher gilt die Aussage auch nicht.

Umlauf:
Da es dazu tatsächlich Gerichtsentscheidungen gibt, hat das BMI für den Bund für Tarifbeschäftigte und Beamte mit diesem Rundschreiben reagiert. Vermutlich werden es die Länder nicht groß anders handhaben.

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2018/RdSchr_20180723.pdf

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