Tarifbeschäftige/r... Ja, das Wort Raubernennung hatte mich auf die falsch Spur gebracht.
Also dann: Kündigen und bei neuem Arbeitgeber einsteigen. Dann könnte man wohl den neuen AG vor dem alten AG verheimlichen.
Eine Abordnung hätte m.E. nach sowieso keinen Sinn, denn die erhoffte Versetzung zu einem neuen AG gibt es ja zumindest nach TV-L nicht.