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Neue Dienststelle verschweigen?
Gewerbler:
Ich verstehe jetzt aus dem Stehgreif nicht, warum man das nicht kommunizieren wollen sollte, aber du wirst deine Gründe haben.
Wie die Vorredner schon sagen, wird das aber rein organisatorisch schwierig.
Es sei denn - sofern es solche Konstellationen in Bayern gibt - du bist zum Beispiel bei einem Ministerium angestellt/verbeamtet und an einer nachgeordneten Dienststelle (z.B. Landratsamt, Landesamt für xyz, Landesanstalt für Umwelt o.ä.) eingesetzt und willst jetzt zu einer anderen nachgeordneten Dienststelle.
Ich weiß nicht, ob es in Bayern solche Landesstellen/-dienstposten gibt, die an den unteren Behörden angesiedelt sind, aber in dem Fall würdest du wohl nur über die Personalstelle der entsprechenden Ober- bzw. obersten Behörde "verschoben" werden. Dann kriegt die jetzige Dienststelle natürlich gesagt, dass du ab xx.xx.xxxx weg bist, aber evtl. nicht zwingend, wohin du wechselst...
McOldie:
Die abgebende Dienststelle wird sicherlich deinen Vorgesetzten fragen, ob und ggf. ab wann dein Weggang aus dienstlichen Gründen möglich ist.
MoinMoin:
Der einzige Weg wie man das "verheimlichen" kann ist eine "Raubernennung".
Also die neue Dienststelle macht mit dir einen Änderungsvertrag und dann bist du von einem Tag auf den anderen weg, ohne das die alte Dienststelle davon vorab erfahren müsste.
8)
RsQ:
Das die Frage im TV-L-Forum steht: Geht es wirklich um eine Versetzung (im beamtenrechtlichen Sinn)? Ein Angestellter könnte doch einfach bei A kündigen und bei B anfangen?! Dann bliebe zwar (wie geschildert) der AG gleich, aber die alte Dienststelle würde ggf. nichts von der neuen erfahren?!
Umlauf:
Beim Bund (innerhalb) gibt es das auch für TB.
Manche Behörden stellen sich dabei aber an. Das kann unsere Personalchefin nicht nachvollziehen. Insbesondere wenn die gleiche Bezügestelle (BVA) zuständig ist.
Dann fragt sie die Kandidaten halt nach Auflösungsvertrag oder Kündigungsfrist. Dann geht es nahtlos weiter, macht etwas mehr Papierkram.
Als ob man mit mauern TB aufhalten kann.
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