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[SL] Versorgungsausgleich
andreasstudent:
Guten Tag,
ich bin saarländischer Landesbeamter und gehe voraussichtlich mit 67 Jahren und der Höchstversorgung i.H.v. 71,75% in den Ruhestand.
Aus meiner ersten Ehe muss ich Versorgungsausgleich zahlen, bekomme im Gegenzug aber eine gesetzliche Rente von meiner damaligen Ehefrau. Leider zahle ich erheblich mehr als ich bekomme.
Meine Frage:
Wird die mir aus dem Versorgungsausgleich zustehende gesetzliche Rente (+ Zusatzversorgung) mit dem von mir zu zahlenden Versorgungsausgleich saldiert? ODER bekomme ich evtl. überhaupt keine Rente aus der ersten Ehe da ich die Höchstversorgung erhalte und Renten darauf angerechnet werden?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt :-)
VG andreasstudent
Rentenonkel:
Aufgrund des Versorgungsausgleiches wird Dir von der Pension ein entsprechender Anteil von den 71,75 % abgezogen, so dass Du entsprechend weniger Pension erhalten wirst. Das tritt grundsätzlich zu dem Zeitpunkt ein, in dem die Pension gezahlt wird.
Ab dem gesetzlichen Rentenalter (das kann von dem Pensionseintritt abweichen) stehen Dir dann zusätzlich die gesetzliche Rente und die Zusatzrente zu, die beide beantragt werden müssen.
Eine Anrechnung aus Anrechten aus einem Versorgungsausgleich auf die Pension findet nicht statt. (Die Pension wird ja bereits aufgrund des Malus gekürzt).
Sollte es ein Zeitfenster geben, in dem zwar schon die Pension gezahlt wird, nicht aber die gesetzliche Rente, kann man beim Dienstherrn einen Antrag nach § 35 VersAusglG stellen. Dann wird die Pension vorübergehend um den Wert der gesetzlichen Rente erhöht, bis diese tatsächlich greift.
Organisator:
Gibts bei der Pension eigentlich auch das Renterprvileg, wonach die Kürzung der Rente (bzw. dann Pension) erst dann erfolgt, denn die vom Versorgungsausgelich begünstigte Person in Rente geht?
A9A10A11A12A13:
--- Zitat von: Organisator am 29.01.2024 09:31 ---Gibts bei der Pension eigentlich auch das Renterprvileg, wonach die Kürzung der Rente (bzw. dann Pension) erst dann erfolgt, denn die vom Versorgungsausgelich begünstigte Person in Rente geht?
--- End quote ---
auch?
Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist verfassungsgemäß
Pressemitteilung Nr. 3/2015 vom 16. Januar 2015
Beschluss vom 11. Dezember 2014 BvR 1485/12
Organisator:
--- Zitat von: A9A10A11A12A13 am 29.01.2024 09:43 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.01.2024 09:31 ---Gibts bei der Pension eigentlich auch das Renterprvileg, wonach die Kürzung der Rente (bzw. dann Pension) erst dann erfolgt, denn die vom Versorgungsausgelich begünstigte Person in Rente geht?
--- End quote ---
auch?
Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist verfassungsgemäß
Pressemitteilung Nr. 3/2015 vom 16. Januar 2015
Beschluss vom 11. Dezember 2014 BvR 1485/12
--- End quote ---
Na da ist aber mein Wissen doch etwas veraltet :)
Danke für die Aktualisierung!
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