Autor Thema: E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses  (Read 9654 times)

Max

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #15 am: 28.01.2024 22:13 »
Sehe ich auch so. Niemand mit einem Masterabschluss würde in 9c anfangen.
Interessiert nur niemand in der Stadtverwaltung. Dann sollen sie mit dem Fachkräftemangel eben leben.
Bei uns geschieht das regelmäßig, auch niedriger als 9c für Masterabsolventen. Es gibt genügend davon.

TV-Ler

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #16 am: 29.01.2024 07:42 »
Der TVÖD besagt für die Entgeltgruppe 9b
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."

Dies bedeutet doch, dass das Hochschulstudium keine zwingende Voraussetzung ist. Wenn ich aufgrund meiner Erfahrung (beispielsweise 30 Jahre Erfahrung im gesuchten Aufgabengebiet) habe, dann kann ich dennoch in 9b eingruppiert werden.

Sehe ich dies richtig?
Nein, denn auch hier gilt: Es werden NICHT Personen eingruppiert, sondern Tätigkeiten ergeben eine Eingruppierung!
...
Ja, die auszuübenden Tätigkeiten ergeben qua Tätigkeitsmerkmalen die Eingruppierung, aber es werden bzw. sind ausschließlich Personen eingruppiert, siehe § 12 Abs 2 Satz 1 TVöD:

"Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht."

Da es bei der Eingruppierung letztlich um die Höhe des Entgelts geht, wäre es auch sinnlos, Tätigkeiten eingruppieren zu wollen...Tätigkeiten kann man schließlich schlecht ein Entgelt zahlen  ;)

heike2106

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #17 am: 29.01.2024 07:49 »
Hallo,

Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird.


Vfa erhält 9c? Seit wann das denn?
Finde ich gerade nicht stimmig. Sicher das es sich tatsächlich um eine 9c Stelle handelt?

Organisator

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #18 am: 29.01.2024 08:17 »
Hallo,

Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird.


Vfa erhält 9c? Seit wann das denn?
Finde ich gerade nicht stimmig. Sicher das es sich tatsächlich um eine 9c Stelle handelt?

Klar geht das, schon seit immer. Zumindest im allgemeinen Teil (Verwaltungsdienst) gibts dafür keine zwingende Bildungsvoraussetzung.

MoinMoin

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #19 am: 29.01.2024 08:22 »
Der TVÖD besagt für die Entgeltgruppe 9b
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."

Dies bedeutet doch, dass das Hochschulstudium keine zwingende Voraussetzung ist. Wenn ich aufgrund meiner Erfahrung (beispielsweise 30 Jahre Erfahrung im gesuchten Aufgabengebiet) habe, dann kann ich dennoch in 9b eingruppiert werden.

Sehe ich dies richtig?
Nein, denn auch hier gilt: Es werden NICHT Personen eingruppiert, sondern Tätigkeiten ergeben eine Eingruppierung!
...
Ja, die auszuübenden Tätigkeiten ergeben qua Tätigkeitsmerkmalen die Eingruppierung, aber es werden bzw. sind ausschließlich Personen eingruppiert, siehe § 12 Abs 2 Satz 1 TVöD:

"Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht."

Da es bei der Eingruppierung letztlich um die Höhe des Entgelts geht, wäre es auch sinnlos, Tätigkeiten eingruppieren zu wollen...Tätigkeiten kann man schließlich schlecht ein Entgelt zahlen  ;)
Korrekt:
Erst wird festgestellt zu welcher Eingruppierung eine Tätigkeit führt und dann wird überprüft ob die uU nicht vorhanden Voraussetzungen in der Person zu einer EG niedriger bei der Person führt.

Leider gibt es viele Personaler die es umgekehrt machen/denken/handeln.

heike2106

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #20 am: 29.01.2024 14:10 »
Hallo,

Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird.


Vfa erhält 9c? Seit wann das denn?
Finde ich gerade nicht stimmig. Sicher das es sich tatsächlich um eine 9c Stelle handelt?

Klar geht das, schon seit immer. Zumindest im allgemeinen Teil (Verwaltungsdienst) gibts dafür keine zwingende Bildungsvoraussetzung.

Hat man das den Arbeitgebern auch schon erzählt?

MoinMoin

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #21 am: 29.01.2024 14:12 »
Hallo,

Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird.


Vfa erhält 9c? Seit wann das denn?
Finde ich gerade nicht stimmig. Sicher das es sich tatsächlich um eine 9c Stelle handelt?

Klar geht das, schon seit immer. Zumindest im allgemeinen Teil (Verwaltungsdienst) gibts dafür keine zwingende Bildungsvoraussetzung.

Hat man das den Arbeitgebern auch schon erzählt?
Ja, steht in der Entgeltordnung.
Für beide Vertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nachlesbar.

Umlauf

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #22 am: 29.01.2024 14:12 »
Hallo,

Nun habe ich eine Stelle als Verwaltungsfachangestellte angenommen, welche in der Regel nach E9c gezahlt wird.


Vfa erhält 9c? Seit wann das denn?
Finde ich gerade nicht stimmig. Sicher das es sich tatsächlich um eine 9c Stelle handelt?

Klar geht das, schon seit immer. Zumindest im allgemeinen Teil (Verwaltungsdienst) gibts dafür keine zwingende Bildungsvoraussetzung.

Hat man das den Arbeitgebern auch schon erzählt?
Ja, steht in der Entgeltordnung.
Für beide Vertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nachlesbar.


Was das geht?
Das haben wir noch nie gemacht.
Da könnte ja jeder kommen.

Der Beamten-Dreisatz wäre da wohl die Antwort.
Leider

MoinMoin

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Antw:E9b statt E9c aufgrund des Bachelorabschlusses
« Antwort #23 am: 29.01.2024 14:17 »
Was das geht?
Das haben wir noch nie gemacht.
Da könnte ja jeder kommen.

Der Beamten-Dreisatz wäre da wohl die Antwort.
Leider
Und? Wenn ein AG es nicht will, dann will er halt nicht.
Wenn die echten Entscheidern den Lügen der Personaler glauben schenkt, dann wird es halt Zeit sie darüber aufzuklären, dass es geht.
Also bei uns hat es funktioniert, das mehr tarifliches Möglichkeiten genutzt werden, aber erst nachdem man den echten Führungskräften direkt erklärt hat, was tatsächlich in der EGO und im TV-L steht.
Die waren erstaunt, weil sie andere Aussagen von den Personaler hörten.