Autor Thema: Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem  (Read 2692 times)

BalBund

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #15 am: 30.01.2024 19:20 »
Wenn im Rahmen des Disziplinarverfahrens mit einer derartigen Strafe gerechnet werden müsste, dass mehr als eine Rüge dabei herauskommt kann der Beamte die spätere Wiedereinstellung vergessen. Man wird dann mit Hinweis auf die fehlende charakterliche Eignung eine erneute Begründung des Beamtenverhältnisses verweigern, so man nicht ohnehin schon aus Altersgründen raus wäre.

Summa summarum: Hängt man an seinem künftigen Leben und droht nicht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist der durchschnittliche beamtische Täter besser beraten, das - vielleicht unberechtigte - Maulaffenfeil der Kollegen zu ertragen.

SlawischerBaL

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #16 am: 30.01.2024 23:10 »
Wenn im Rahmen des Disziplinarverfahrens mit einer derartigen Strafe gerechnet werden müsste, dass mehr als eine Rüge dabei herauskommt kann der Beamte die spätere Wiedereinstellung vergessen. Man wird dann mit Hinweis auf die fehlende charakterliche Eignung eine erneute Begründung des Beamtenverhältnisses verweigern, so man nicht ohnehin schon aus Altersgründen raus wäre.

Summa summarum: Hängt man an seinem künftigen Leben und droht nicht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist der durchschnittliche beamtische Täter besser beraten, das - vielleicht unberechtigte - Maulaffenfeil der Kollegen zu ertragen.


Bin da grundsätzlich bei dir. Sollte man aber vorher selber das Dienstverhältnis beenden bevor der Dienstherr Info über den Strafbefehl / Gerichtsurteil erhält spart man sich den Walk of Shame weil die Staatsanwaltschaft hier keine MiStra mehr raussenden muss.

Und es sagt ja auch niemand dass man nach ein paar Jahren beim selben Dienstherren anheuern muss

Julianx1

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #17 am: 31.01.2024 11:34 »
Also so ganz verstehe ich die Frage nicht. Nach meinen bisherigen Erfahrungen kannst du nur einen Antrag auf Entlassung stellen. Zudem bist du verpflichtet deine Dienststelle sofort zu informieren, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen dich eröffnet wurde, Sprich, du als Beschuldigter in einer Strafsache bist. So müsste der Dienstherr eh schon wissen das was im Busch ist und der Flurfunk wird seinen Lauf nehmen. Je nach Schwere des Vorwurfs würde der Dienstherr auch sofort ein Ausübung des Dienstes untersagen. Nämlich dann wenn das Verhalten des Beamten Schaden am Ansehen der Behörde nehmen kann.

Selbst einen Antrag auf Entlassung würde ich als Dienstherr zunächst ablehnen. Hier würde ich zunächst mal abwarten was überhaupt für ein Strafmaß im Raum steht. Vielleicht kommt ja auch eine Entlassung kraft Gesetz in Frage, zB bei Freiheitsstrafe über 12 Monate. Zudem ist ein wichtiger Faktor noch die Aberkennung der Versorgungsbezüge. Nachher kommt der Beamte noch auf die Idee Ruhegeld zu beantragen.

Zusammenfassend würde ich als Dienstherr einen Antrag auf Entlassung ablehnen oder Aussetzung und warten, Als Beamter würde ich die Ermittlungen sofort melden. Und wenn zunächst Zweifel an der Schuld besteht, sowieso nicht.

Eine spätere Neuverbeamtung ohne Verletzung der Wahrheitspflicht schließe ich bei Vorstrafe aus.

Organisator

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #18 am: 31.01.2024 13:02 »
Selbst einen Antrag auf Entlassung würde ich als Dienstherr zunächst ablehnen.

Da grundsätzlich ein Anspruch auf Bewilligung eines solchen Antrags besteht, würde mich die Begründung für die Ablehnung interessieren.

Violol

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #19 am: 31.01.2024 17:23 »
Du wirst deinen Beamtenstatus verlieren und nicht wenige Leute werden von deinen Missetaten erfahren - und das ist auch gut so.

ProfTii

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Antw:Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
« Antwort #20 am: 02.02.2024 09:48 »
[...]Zudem bist du verpflichtet deine Dienststelle sofort zu informieren, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen dich eröffnet wurde, Sprich, du als Beschuldigter in einer Strafsache bist. [...]

In der Realität kann das aber auch eher zweitrangig sein. Eine kleine Anekdote hierzu: Ich war einmal wegen schwerer Körperverletzung im Straßenverkehr beschuldigt. Ich habe in einem Verkehrsunfall einen Motorradfahrer mitgenommen - ich nehme schon mal vorweg, das Verfahren wurde fallen gelassen.
Ich rief also am nächsten Tag bei meiner Dienststelle an und informierte dort, dass gegen mich ermittelt wird. Die Reaktion: "Und was soll ich jetzt mit der Info? Falls da was dran ist, bekommen wir Post von der Staatsanwaltschaft - solange das nicht der Fall ist, lassen Sie uns damit in Ruhe."

[...]
Selbst einen Antrag auf Entlassung würde ich als Dienstherr zunächst ablehnen. Hier würde ich zunächst mal abwarten was überhaupt für ein Strafmaß im Raum steht.[...]

Die Möglichkeit steht dem Dienstherren nicht zu. Der Beamte IST nach schriftlichem Antrag zu entlassen. So steht es in allen Beamtengesetzen. Er hat höchstens die Möglichkeit die Entlassung um 3 Monate rauszuzögern, sofern dies zur Erledigung der Dienstgeschäfte notwendig ist.
Außerdem, warum sollte der Dienstherr hieran ein Interesse haben, sofern er hierüber ja gar keine Kenntnis hat - sollte man es so angehen wie im SV beschrieben.
« Last Edit: 02.02.2024 09:55 von ProfTii »