Autor Thema: Zulage höherwertige Tätigkeit mit schließender Höhergruppierung - Stufenlaufzeit  (Read 1008 times)

Quereinsteigerin84

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Hallo zusammen,

Sorry, ich muss etwas weiter ausholen..  ::)

Folgender Sachverhalt:
Ich habe zum 01.04.2024 einen neuen Arbeitgeber. Beim alten Arbeitgeber war ich in EG6 Stufe 3 mit Zulage auf EG8. Ich wurde seinerzeit in EG6 eingruppiert, da ich Quereinsteigerin war. Die Kollegen in der gleichen Abteilung sind mit EG8 eingruppiert. Tätigkeit war bei uns allen die gleiche. Nach zwei Jahren Beschäftigung erhielt ich sodann eine Zulage, die mich gehaltsmäßig der EG8 gleichgestellt hat, aber eine Höhergruppierung kam beim alten Arbeitgeber ohne nachholen der Verwaltungsausbildung (BL I) nicht in Frage. Darauf hatte ich mich beworben, aber durfte ihn nicht machen. Er sollte mir sodann irgendwann in Zukunft angeboten werden, was aber erst erfolgt ist, als ich schon die Zusage für die neue Stelle hatte.

Bei den Vorstellungsgesprächen beim neuen Arbeitgeber (es waren zwei) habe ich auch jedes Mal erwähnt, dass ich in der EG6 eingruppiert bin und eine Zulage auf die EG8 erhalte. Bei der neuen Stelle werde ich in EG8 eingruppiert und wenn ich in einigen Monaten den ZLV gemacht habe, in die 9a. Zwischendrin würde sich meine Stufenlaufzeit noch auf Stufe 4 erhöhen.

Nach Zusage für die neue Stelle habe ich nachgefragt, ob meine Stufenlaufzeit erhalten bleibt, was mir mit E-Mail vom 20.12.2023 bestätigt wurde ("bezüglich Ihrer Anfrage zur Stufenlaufzeit kann ich Ihnen mitteilen, dass wir bei Neueinstellungen, die nahtlos von einem anderen Arbeitgeber aus dem TVöD zu uns kommen, die bisher zurückgelegte Stufenlaufzeit übernehmen. Als Nachweis benötigen wir entweder eine Bestätigung Ihres ehemaligen Arbeitgebers, wann Sie die aktuellste Stufe erreicht haben oder aber Gehaltsabrechnungen, aus denen die Stufensteigerung zum jeweiligen Monat ersichtlich ist. (Bsp. Abrechnung 01/2022 à Stufe 1 und Abrechnung 02/2022 mit Stufe 2)") Für mich war das dann soweit in Ordnung und ich habe noch im Dezember gekündigt und im Januar 2024 in diesem Glauben den Arbeitsvertrag unterschrieben. Die Gehaltsabrechnungen zum Nachweis habe ich erst kurz vor Arbeitsbeginn übersandt, da ich mich ja sicher fühlte.

Arbeitsbeginn war sodann am 01.04.2024. Am 15.04. erhielt ich sodann eine E-Mail, dass meine Stufenlaufzeit nicht anerkannt wird, da ich von der EG6 in die EG8 höhergruppiert wurde und somit meine Stufenlaufzeit von vorne beginnt.
Ich möchte gleich an dieser Stelle erwähnen, dass ich ohne die Bestätigung im Dezember 2023 nicht gekündigt hätte und auch nicht den Vertrag unterschrieben hätte, sondern erst noch meine Stufenlaufzeit beim alten Arbeitgeber beendet hätte und mich danach um eine neue Stelle bemüht hätte.

Ich habe mit meinem neuen Chef über den Sachverhalt gesprochen. Er meinte, dass er die Bestätigung vom Dezember als problematisch ansieht, da mir klein genauer Zeitraum bestätigt wurde. z.B. "wir erkennen die Stufenlaufzeit von 2 Jahren und 6 Monaten an". Auf so einen Gedanken wäre ich nie gekommen.

Nun habe folgendes im  TVöD gelesen:

§ 17 Protokollerklärungen zu den Absätzen 4, 4a und 5
1. 1Ist Beschäftigten nach § 14 Abs. 1 vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden, und wird ihnen im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen, werden sie hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt.

Ich würde das so verstehen: Ich habe eine höherwertige Tätigkeit übernommen - wofür ich auch eine Bestätigung des bisherigen Arbeitgebers habe - und für die ich eine Zulage erhielt. Nun übe ich ebenfalls eine höhere Tätigkeit dieser Entgeltgruppe aus, erhalte die Entgeltgruppe und müsste demnach meine Stufenlaufzeit behalten.

Im Rundschreiben des BMI vom 17.06.2021 führt dieses auch zur Tätigkeit folgendes aus:
"Dies gilt auch, wenn nach der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit dauerhaft eine andere Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe übertragen wird. Nicht gefordert ist die dauerhafte Übertragung der identischen Tätigkeit."
Dass ich nunmehr beim neuen Arbeitgeber eine andere Tätigkeit als bisher ausübe, dürfte also unerheblich sein. Auch wird in der Protokollerklärung keine Aussage darüber getroffen, dass dies nicht bei Wechsel eines Arbeitgebers gilt.

Für mich geht es hier um sehr viel Geld, da ich ab Dezember in die Stufe 4 kommen würde und nach dem ZLV irgendwann im nächsten Jahr in die EG9. Der Unterschied beim Entgelt ist hier echt enorm und ich bin bei Kündigung und Vertragsunterzeichnung wie erwähnt von diesem Gehalt ausgegangen.

Vielen Dank im Voraus!

MoinMoin

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Technisch sieht es so aus:
Anrecht hättest du nur auf die Stufe 1 beim neuem AG oder Stufe 3 sofern du einschlägige Berufserfahrung mitbringen würdest, scheint aber nicht der Fall zu sein.
Ein Anrecht darauf hattest du nicht, aber mit der Email ist man sich eben handelseinig geworden.
Man hat deine Stufenlaufzeiten (Stufe 3 mit 2 Jahren und 6 Monaten) der EG6 vollständig anerkannt, dass ist hier nicht das Problem.
Nach dieser freiwilligen Anerkennung hat man dich von diesem StatusQuo sodann von der EG6 in die EG8 höhergruppierte und damit startet die Stufenlaufzeit von vorne, was jetzt sehr ärgerlich ist, so kurz vor dem Anstieg in die Stufe 4.

Hast du denn bei deinem altem AG die Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen bekommen? Falls nein greift natürlich der Passus so nicht.
Dann dürfte es sich um eine Zulage wg. Ausbildungs- und Prüfungspflicht handeln.
Hast du nach 2 Jahren neue/andere Tätigkeiten übertragen bekommen, so dass du diese Zulage bekommen hast?
Oder lief da schon einige Falsch was deine Eingruppierung anging. Und man hat dir willkürlich und großzügig diese Zulage vorher vorenthalten?
Oder hätte man dir nicht nach 4 Monaten die Zulage zahlen müssen und hättest du da nicht eigentlich in der EG5 eingruppiert werden müssen mit Zulage zur 8?

Wäre der Stufenanstieg in der Probezeit gewesen? Dann könnte man das ganze wie folgt heilen (sofern der Ag da mit macht):
Die sammelst deiner Zeiten, es wird gekündigt und ein neuer AV gemacht, bei dem man dir förderliche Zeiten zur Stufe 4 anerkennt.