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[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?

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benmar007:
Nach aktuellem Sachstand, erkennen die Finanzämter das bisher problemlos absetzbare Arbeitszimmer bei Lehrerinnen und Lehrern nicht mehr steuerlich an. Die Aussage des Finanzamt ist: "Der qualitative Mittelpunkt der Arbeit findet in der Schule statt".
Einen Tag "Home-Office" darf man allerdings nur ansetzen, wenn man keine Pendlerpauschale ansetzt. Tatsächlich findet aber beides (während der Schulzeit) täglich statt. Zeitlich unterscheiden sich beide Arbeitsteile kaum bzw. überwiegt sogar der Heimarbeitsanteil. Ein Büro steht keinem Kollege in der Schule zur Verfügung.
Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine und diverse Internetseiten geben Lehrer aber als besondere Berufsgruppe an. Diese dürften beide Pauschalen an einem Tag ansetzten.
Wie sind eure Erfahrungen bzw. hat sich zu diesem Thema schon jemand Gedanken gemacht?

Reisinger850:
Lehrer werden natürlich weiterhin die nun 1260 Euro absetzen können. Der Vorteil wird nun sein, dass sogar jene, die vorher kein AZ hatten, nun wegen der Pauschale ebenfalls die 1260 Home-Office absetzen können. Es gibt ja wohl kaum einen Beruf, wo so klar ist, dass man sowohl die Pendlerpauschale als auch den Arbeitsplatz von zu Hause absetzt…
Habe für 2023 meine St.-Er. schon vorbereitet. Dort verbleibt wie die Jahre zuvor auch das Arbeitszimmer mit 1260 (statt 1250) Euro und natürlich den Fahrtkosten. Das will ich sehen, welcher Finanzbeamte gegen ne halbe Mio. Lehrer vorgeht…wer hätte dann da Bock drauf?

benmar007:
Tatsächlich habe ich meine Rechnung im Steuerprogramm per E-Mail dem Finanzamt erläutert. Die Antwort war: " An den Tagen mit Pendlerpauschale gibt es keine Home-Office-Pauschale" Lediglich an 40 Samstagen (40 Schulwochen) wäre es zulässig. Die restlichen 185 Tage Schultage sind mit der Pendlerpauschale abgegolten. Auf meine Erwiderung mit dem Hinweis zum fehlenden Büro und dem bisherigen Bereitstellen des Arbeitszimmers gab es noch keine Reaktion.

Saggse:

--- Zitat von: benmar007 am 30.01.2024 08:07 ---Nach aktuellem Sachstand, erkennen die Finanzämter das bisher problemlos absetzbare Arbeitszimmer bei Lehrerinnen und Lehrern nicht mehr steuerlich an. Die Aussage des Finanzamt ist: "Der qualitative Mittelpunkt der Arbeit findet in der Schule statt".

--- End quote ---
Die Quelle für diesen Sachstand würde mich mal interessieren, da mir bislang nur das genaue Gegenteil zu Augen gekommen ist und es mir als Laie auch hochgradig unplausibel erscheint.

Ich würde mir da keine Gedanken machen und beides ansetzen - sofern tatsächlich ein Arbeitszimmer vorhanden ist und in der Schule keins. Von einigen Lehrern weiß ich, dass sie sich in der Vergangenheit Letzteres immer haben explizit bescheinigen lassen.

Ansonsten sind das für mich momentan ungelegte Eier. Wenn die ersten Bescheide rausgehen, in denen das abgelehnt wird, wird das definitiv öffentlich ausgewertet werden... Ich glaube nicht, dass das passiert.

Fragmon:
Finanztip sagt dazu folgendes:

Zudem gilt generell: Hast Du dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung, kannst Du die Tagespauschale von 6 Euro jetzt auch dann nutzen, wenn Du am selben Tag auswärts oder an Deiner ersten Tätigkeitsstätte arbeitest. In diesen Fällen ist zusätzlich die Ent­fer­nungs­pau­scha­le absetzbar.

Beispiel: Roswitha ist Lehrerin und arbeitet an 210 Tagen im Jahre zu Hause, um zum Beispiel den Unterricht vorzubereiten und Arbeiten zu korrigieren. Deshalb kann sie 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale absetzen. Selbst wenn sie ein Arbeitszimmer hätte, könnte sie es nicht (mehr) absetzen, da dieses nicht der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ist.
Roswitha kommt aber ab 2023 mit den 1.260 Euro über die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le von 1.230 Euro.
Und da sie an 170 Schultagen 12 Kilometer zu ihrer Schule fährt, kann sie jetzt auch noch die Ent­fer­nungs­pau­scha­le geltend machen, das ergibt nochmal 170 * 12 km * 0,30 Euro = 612 Euro.

Quelle: https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/

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