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[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?

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Versuch:

--- Zitat von: AnVo am 04.04.2024 07:03 ---Ich habe vor Ostern meinen Steuerbescheid für 2023 erhalten. Beantragt habe ich (Lehrer) HO-Pauschale für 220 Tage, sowie die Pändlerpauschale für die Fahrten zur Schule.
Das Finanzamt hat die HO-Pauschale (1260 €) rigoros ingnoriert und nicht berücksichtigt. Es gab nicht einmal eine Begründung. Auch ich bin davon ausgegangen, dass beides möglich ist. Ich überlege in Widerspruch zu gehen.

--- End quote ---
Es ist beides möglich.
Widerspruch einlegen.

Goldfisch:

--- Zitat von: AnVo am 04.04.2024 07:03 ---Ich habe vor Ostern meinen Steuerbescheid für 2023 erhalten. Beantragt habe ich (Lehrer) HO-Pauschale für 220 Tage, sowie die Pendlerpauschale für die Fahrten zur Schule.
Das Finanzamt hat die HO-Pauschale (1260 €) rigoros ingnoriert und nicht berücksichtigt. Es gab nicht einmal eine Begründung. Auch ich bin davon ausgegangen, dass beides möglich ist. Ich überlege in Widerspruch zu gehen.

--- End quote ---

Unbedingt Einspruch einlegen! Bei Lehrern gibt's eine Ausnahme vom Grundsatz "entweder Entfernungskilometer oder Pauschale für die berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung". Lehrer dürfen die

- Tagespauschale in Höhe von 6 €  für die berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (Achtung: nicht die Home Office Pauschale in Höhe von 1.260 €!)
und
- die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Schule

abziehen.

Umgehend - spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids - Einspruch einlegen und als Begründung auf die Randziffern 31, 34 und 35 des BMF, Schreiben v. 15.08.2023 - IV C 6 - S 2145/19/10006 :027 BStBl 2023 I S. 1551, verweisen (siehe meinen Kommentar vom 30.01.24).

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-08-17-ertragsteuerliche-beurteilung-der-betrieblichen-und-beruflichen-betaetigung-in-der-haeuslichen-wohnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

dumerili1978:
Macht den jemand auch die Steuer über "Mein Elster"? Ich hatte die letzten Jahre immer das Arbeitszimmer abgesetzt und da habe ich jetzt erstmal die Pauschale fürs AZ eingetragen. Aber Elster hatte nicht gemeckert, dass dies nicht geht. Vor allem hatte ich nur mitbekommen, dass es für 2023 eben die Pauschale fürs Arbeitszimmer gibt und nicht, dass man es als Lehrer nicht mehr absetzen darf. Das beißt sich doch total. Ich überlege, die nun so abzugeben...

ratoneck:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/arbeitszimmer-6-kein-anderer-arbeitsplatz_idesk_PI20354_HI2089007.html

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Reisinger850 am 30.01.2024 09:39 ---Ich gebe immer 220 Tage Pendlerpauschale an. Ging seit jeher durch. Ich setze erst dann nicht mehr mein Arbeitszimmer ab, wenn der Dienstherr mir ein schönes Einzelbüro mit Glasschreibtisch und Kaffeemaschine gewährt.

--- End quote ---

Wie kommst du als Lehrer bitte auf 220 Pendlerpauschal Tage?

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