Autor Thema: [Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?  (Read 10869 times)

Reisinger850

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Komisch, hab ich noch nie gehört. Und musste in 10 Jahren für nichts auch nur je einen Nachweis vorlegen. Wer ist denn bitte so kleinkariert?🤣 und man kann als Lehrer auch ohne Wissen der Schulleitung das Gebäude ausserhalb der Schulzeit besuchen. Du hast Vorstellungen…vlt gebe ich nächstes Jahr für dich extra 230 Tage an

InternetistNeuland

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Komisch, hab ich noch nie gehört. Und musste in 10 Jahren für nichts auch nur je einen Nachweis vorlegen. Wer ist denn bitte so kleinkariert?🤣 und man kann als Lehrer auch ohne Wissen der Schulleitung das Gebäude ausserhalb der Schulzeit besuchen. Du hast Vorstellungen…vlt gebe ich nächstes Jahr für dich extra 230 Tage an

Du darfst die Schule BESUCHEN so oft du möchtest. Wenn es nichts mit der Arbeit zu tun hat, dann ist es aber keine Fahrt zur Arbeit. Die muss dienstlich veranlasst sein.

Reisinger850

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Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.

PushPull

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Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.

Du verstehst nicht, worum es geht. Es geht um die Tage, an denen Du tatsächlich in der Schule warst. Nicht um die Tage, an denen Du dort hättest sein können und was beim Finanzamt durchgeht, weil es keiner prüft. Du schreibst ja auch nur, dass du 220 Tage angibst und diese immer durchgingen, nicht dass Du 220 Tage im Jahr auch tatsächlich dienstlich in der Schule bist.

Wenn man hier schon länger deine Beiträge zu verschiedensten Themen liest, entsteht ein Bild von einem ganz unangenehmen Menschen, dem nichts wichtiger ist, als der eigene Vorteil. Ich hoffe, dass Du dich lediglich im Internet so gibst und dass deine Mitmenschen (allen voran deine S'uS) nicht wirklich mit dieser Person Zeit verbringen müssen.

MoinMoin

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Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

begde123

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Ich gebe immer 220 Tage Pendlerpauschale an. Ging seit jeher durch. Ich setze erst dann nicht mehr mein Arbeitszimmer ab, wenn der Dienstherr mir ein schönes Einzelbüro mit Glasschreibtisch und Kaffeemaschine gewährt.

Wie kommst du als Lehrer bitte auf 220 Pendlerpauschal Tage?

Die kommen bei meinen Kollegen und bei mir aber auch immer problemlos zusammen: z.B. Tag der offenen Tür, Kennenlerntag für die neuen Klassen, Schulfest, Konzerte, Theateraufführungen, Musical --> alles samstags.
In der letzten Woche der Sommerferien darf man bei uns (teilweise mit explizitem Hinweis auf die Dienstpflicht auch in der Ferien) zu Konferenzen und Teamsitzungen fast täglich antanzen. Abgabe des schriftlichen Abiturs: in den Herbstferien und nur persönlich.
Die Auflistung könnte ich noch eine Weile fortführen...
Ich liste das für das Finanzamt immer schön mit Datum und unter Angabe des Events auf.
Wurde bisher so akzeptiert.

Das sind Reisekosten mit der doppelten Kilometerpauschale - falls nicht in der Schule - und keine Pendlerpauschale. Genau wie der Einkauf von Büromaterial o.ä. Wir haben bspw. unseren Sport- und Bewegungstag an verschiedenen Locations.

begde123

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Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

Wenn überhaupt eher Steuerverkürzung, da nicht vorsätzlich sondern leichtferitg gehandelt.

Floki

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Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

Wenn überhaupt eher Steuerverkürzung, da nicht vorsätzlich sondern leichtferitg gehandelt.
Quatsch. Es wäre Steuerhinterziehung. Die Diskussion ist aber völlig sinnbefreit.

begde123

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Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
... Die Diskussion ist aber völlig sinnbefreit.

Stimmt. Trotzdem kann er doch die Anzahl der Tage schätzen, wenn er es nicht dokumentiert. Wenn man die ganzen Zusatzfahrten nicht gesondert ausweist, sondern pauschal sagt 220 Tage kommt das schon hin mit Druckerpapier kaufen, Praktikumsbesuche,  usw.

Floki

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Nein kann er strenggenommen nicht. Es sind ausschließlich die tatsächlichen Tage anzusetzen. Wenn er selber keine Aufzeichnungen hierüber führt, dann kann er eine Arbeitgeberbescheinigung besorgen. Im Übrigen ist der Steuerpflichtige in der absoluten Nachweispflicht. Wenn diese Nachweise im Ernstfall nicht beigebracht werden können, geht das (strenggenommen) zu Lasten des Steuerpflichtigen.
In der Praxis wird dies wohl kaum geprüft werden.

begde123

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Nein kann er strenggenommen nicht. Es sind ausschließlich die tatsächlichen Tage anzusetzen. Wenn er selber keine Aufzeichnungen hierüber führt, dann kann er eine Arbeitgeberbescheinigung besorgen. Im Übrigen ist der Steuerpflichtige in der absoluten Nachweispflicht. Wenn diese Nachweise im Ernstfall nicht beigebracht werden können, geht das (strenggenommen) zu Lasten des Steuerpflichtigen.
In der Praxis wird dies wohl kaum geprüft werden.

Ok. Danke! War mir gar nicht so bewusst.

InternetistNeuland

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Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

Wenn überhaupt eher Steuerverkürzung, da nicht vorsätzlich sondern leichtferitg gehandelt.

Die Kommentare hier in diesem Forum reichen bereits aus um den Vorsatz zu bejahen. --> Steuerhinterziehung

Reisinger850

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Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

Im Gegenteil. 220 Tage im Schulgelände aufgehalten - und diese erfolgreich abgesetzt. Spektakulär, nicht?

InternetistNeuland

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Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

Im Gegenteil. 220 Tage im Schulgelände aufgehalten - und diese erfolgreich abgesetzt. Spektakulär, nicht?

Es geht nicht darum, ob du doch auf dem Schulgelände aufhälst. Die Fahrt muss dienstlich veranlasst sein.

Reisinger850

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Wenn ich das Gelände in den Ferien für dienstliche Belange wie Unterrichtsvorbereitung oder Korrektur aufsuche ist dem Genüge getan. Oder Blumen giesse, damit die Garten-AG gut weiterläuft nach den Ferien.