Autor Thema: [Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?  (Read 10473 times)

InternetistNeuland

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Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?

LehrerBW

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Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Bezug zum Eingangsthema?

2strong

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Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Eher ist es ja so, dass ohne Nachweis die geltend gemachten Abzüge schlicht nicht anerkannt werden.

MoinMoin

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Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Bezug zum Eingangsthema?
Keiner, aber wenn man dir was klaut und keine hat's gemerkt, dann ist es für dich offensichtlich auch in Ordnung.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.
Und ja moralische Entrüstung ist angebracht, weil mit so einer Haltung darf jemand aufgrund der fehlenden charakterlichen Eignung eigentlich kein Beamter werden, sein oder bleiben.

MoinMoin

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Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Eher ist es ja so, dass ohne Nachweis die geltend gemachten Abzüge schlicht nicht anerkannt werden.
Korrekt, aber wenn bekannt wird, dass ein Kollege wissentlich und bewusst Steuern hinterzieht, dann kann da ein Finanzbeamter evtl auch ne Schippe druff legen.

LehrerBW

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Und ja moralische Entrüstung ist angebracht, weil mit so einer Haltung darf jemand aufgrund der fehlenden charakterlichen Eignung eigentlich kein Beamter werden, sein oder bleiben.

Ist ja lächerlich
Weiß ja nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber bei uns im Ländle muss man schon nen Jahr Knast bekommen um kein Beamter mehr sein zu dürfen...und nicht weil ich vielleicht ein paar Fahrten zu meiner 5km entfernten Schule zuviel angeb  ;)

Landesdiener

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Ein Jahr auf Bewährung würde schon reichen ;)

LehrerBW

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Verzeihung...ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung

Saggse

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Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Eher ist es ja so, dass ohne Nachweis die geltend gemachten Abzüge schlicht nicht anerkannt werden.
Korrekt, aber wenn bekannt wird, dass ein Kollege wissentlich und bewusst Steuern hinterzieht, dann kann da ein Finanzbeamter evtl auch ne Schippe druff legen.
Dieses "wissentlich und bewusst" muss man aber auch erstmal beweisen können. (In einem öffentlichen Forum damit herumzuprahlen, wäre da freilich ein durchaus solides Indiz!) Dann kommt noch die Frage, über welche Beträge wir reden. Als Lehrer wird man wohl kaum täglich von Stuttgart nach Flensburg pendeln, so dass wir hier höchstens einen niedrigen, dreistelligen Jahresbetrag erwarten können. Wenn man sich dann noch kooperativ und ein bissel reumütig zeigt, würde ich mit meinem - zugegebenermaßen laienhaften - Rechtsempfinden erwarten, dass der Richter dem Staatsanwalt erstmal 'ne kleine Ansprache hält, ob er nichts Besseres zu tun hat als seine Zeit und die Zeit des Gerichts mit solchen Bagatellen zu verschwenden. ;-)

MoinMoin

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Und ja moralische Entrüstung ist angebracht, weil mit so einer Haltung darf jemand aufgrund der fehlenden charakterlichen Eignung eigentlich kein Beamter werden, sein oder bleiben.

Ist ja lächerlich
Weiß ja nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber bei uns im Ländle muss man schon nen Jahr Knast bekommen um kein Beamter mehr sein zu dürfen...und nicht weil ich vielleicht ein paar Fahrten zu meiner 5km entfernten Schule zuviel angeb  ;)
Nun ich rede nicht davon, dass du deswegen gleich deine Urkunde abgeben musst, aber ein DisVerfahren  kann es da als Wiederholungstäter schon geben.
Und das du es lächerlich findest, wenn man Beamte, die aktive Steuerhinterziehung betreiben, als charakterlich ungeeignet zu empfinden, zeigt wie ungeeignet du als Beamter bist.

MoinMoin

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Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Eher ist es ja so, dass ohne Nachweis die geltend gemachten Abzüge schlicht nicht anerkannt werden.
Korrekt, aber wenn bekannt wird, dass ein Kollege wissentlich und bewusst Steuern hinterzieht, dann kann da ein Finanzbeamter evtl auch ne Schippe druff legen.
Dieses "wissentlich und bewusst" muss man aber auch erstmal beweisen können. (In einem öffentlichen Forum damit herumzuprahlen, wäre da freilich ein durchaus solides Indiz!) Dann kommt noch die Frage, über welche Beträge wir reden. Als Lehrer wird man wohl kaum täglich von Stuttgart nach Flensburg pendeln, so dass wir hier höchstens einen niedrigen, dreistelligen Jahresbetrag erwarten können. Wenn man sich dann noch kooperativ und ein bissel reumütig zeigt, würde ich mit meinem - zugegebenermaßen laienhaften - Rechtsempfinden erwarten, dass der Richter dem Staatsanwalt erstmal 'ne kleine Ansprache hält, ob er nichts Besseres zu tun hat als seine Zeit und die Zeit des Gerichts mit solchen Bagatellen zu verschwenden. ;-)
Also ist nur das was man beweisen kann auch moralisch verwerflich und zeigt ob man als Beamter geeignet ist.
Und natürlich finde ich es richtig, dass so etwas erstmal stumpf gestrichen wird und damit der Beamte bösgläubig gemacht wird, aber danach einfach wenn es wieder gemacht wird, müssen solchen Menschen stumpf entfernt werden aus dem Beamten leben. Die haben da nichts verloren, wenn sie ihren Eid nicht ernst nehmen.

InternetistNeuland

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Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Eher ist es ja so, dass ohne Nachweis die geltend gemachten Abzüge schlicht nicht anerkannt werden.
Korrekt, aber wenn bekannt wird, dass ein Kollege wissentlich und bewusst Steuern hinterzieht, dann kann da ein Finanzbeamter evtl auch ne Schippe druff legen.
Dieses "wissentlich und bewusst" muss man aber auch erstmal beweisen können. (In einem öffentlichen Forum damit herumzuprahlen, wäre da freilich ein durchaus solides Indiz!) Dann kommt noch die Frage, über welche Beträge wir reden. Als Lehrer wird man wohl kaum täglich von Stuttgart nach Flensburg pendeln, so dass wir hier höchstens einen niedrigen, dreistelligen Jahresbetrag erwarten können. Wenn man sich dann noch kooperativ und ein bissel reumütig zeigt, würde ich mit meinem - zugegebenermaßen laienhaften - Rechtsempfinden erwarten, dass der Richter dem Staatsanwalt erstmal 'ne kleine Ansprache hält, ob er nichts Besseres zu tun hat als seine Zeit und die Zeit des Gerichts mit solchen Bagatellen zu verschwenden. ;-)

Strafrecht und Disziplinarrecht sind völlig unabhängig voneinander. Du kannst sogar erfolgreich eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung einreichen und nebenher trotzdem disziplinarechtlich bestraft werden.

(2) befreiende Selbstanzeigewirkung für das Disziplinarrecht?

Unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 28.07.2011 – 2 C 16/10, betont das Gericht, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige den Unrechtsgehalt des strafbaren Verhaltens und damit dessen disziplinarrechtlicher Relevanz unberührt lässt. Es ist ohnehin verfassungsrechtlich ausgeurteilt, dass Beamte im Vergleich zu Nicht-Beamten unabhängig von einer strafrechtlichen Ahndung eines Fehlverhaltens disziplinarrechtlich für das relevante Fehlverhalten belangt werden können.

LehrerBW

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Und natürlich finde ich es richtig, dass so etwas erstmal stumpf gestrichen wird und damit der Beamte bösgläubig gemacht wird, aber danach einfach wenn es wieder gemacht wird, müssen solchen Menschen stumpf entfernt werden aus dem Beamten leben. Die haben da nichts verloren, wenn sie ihren Eid nicht ernst nehmen.

Ich mein in meinem ersten Jahr haben sie gemeckert und ich musste auch für jede Fachliteratur den Beleg schicken. Wegen der Fahrten habe ich angegeben immer auch sonntags in der Schule für die nächste Woche zu kopieren weil am Montag zuviel los ist und dass ich Vorbereitung in den Ferien hab. Was auch stimmt.
Seither kamen da keine Rückfragen mehr. Penibel zusammengezählt hab ich die Fahrten nicht mehr sondern das anerkannte Maximum genommen 😊
Interessant was hier für Phrasen verwendet werden…“stumpf entfernt werden aus dem Beamtenleben“…wegen läppischer Fahrten. Hat ja mal gar nichts mehr mit Rechtsstaat gemein.

MoinMoin

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Und natürlich finde ich es richtig, dass so etwas erstmal stumpf gestrichen wird und damit der Beamte bösgläubig gemacht wird, aber danach einfach wenn es wieder gemacht wird, müssen solchen Menschen stumpf entfernt werden aus dem Beamten leben. Die haben da nichts verloren, wenn sie ihren Eid nicht ernst nehmen.

Ich mein in meinem ersten Jahr haben sie gemeckert und ich musste auch für jede Fachliteratur den Beleg schicken. Wegen der Fahrten habe ich angegeben immer auch sonntags in der Schule für die nächste Woche zu kopieren weil am Montag zuviel los ist und dass ich Vorbereitung in den Ferien hab. Was auch stimmt.
Seither kamen da keine Rückfragen mehr. Penibel zusammengezählt hab ich die Fahrten nicht mehr sondern das anerkannte Maximum genommen 😊
Interessant was hier für Phrasen verwendet werden…“stumpf entfernt werden aus dem Beamtenleben“…wegen läppischer Fahrten. Hat ja mal gar nichts mehr mit Rechtsstaat gemein.
Wissentlich Steuerhinterziehung zu betreiben, weil man zu faul oder zu schlampig ist eine Strichliste zu führen ist halt ein Zeichen, dass man seinen Eid nicht verstanden hat und das man charakterlich ungeeignet ist ein Beamter zu sein.
Wissentlich das Maximum zu nehmen, weil es durchgeht, obwohl man weiß, dass es nicht der Realität entspricht, ist halt etwas was im krassem Gegensatz zum Eid steht.
Und diese Menschen sollte man stumpf, natürlich immer im Rechtsrahmen, aus dem Dienst entfernen.
Und kann sie gerne als Angestellter weiter beschäftigen, wenn sie ihren Job können.

LehrerBW

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Wissentlich Steuerhinterziehung zu betreiben, weil man zu faul oder zu schlampig ist eine Strichliste zu führen ist halt ein Zeichen, dass man seinen Eid nicht verstanden hat und das man charakterlich ungeeignet ist ein Beamter zu sein.
Wissentlich das Maximum zu nehmen, weil es durchgeht, obwohl man weiß, dass es nicht der Realität entspricht, ist halt etwas was im krassem Gegensatz zum Eid steht.
Und diese Menschen sollte man stumpf, natürlich immer im Rechtsrahmen, aus dem Dienst entfernen.
Und kann sie gerne als Angestellter weiter beschäftigen, wenn sie ihren Job können.

Ich stells mir gerade vor😂
Auftritt MoinMoin in seiner hamburger Finanzamtsstube.
Er nimmt sich die Akten vor…“Oh ein Lehrer“
„Hmmm…letztes Jahr hatte er schon zwei Fahrten zur Schule, die ihm die Schulleitung nicht bestätigen wollte oder konnte, angegeben und dieses Jahr gibt er wieder sechs Fahrten zuviel an, die ihm die Schulleitung wieder nicht bestätigen kann oder will.
Skandal…Steuerhinterziehung…der Staatskasse des Dienstherren würden bei einem Fahrtweg von 6km 5.04€ Steuern entgehen.“
(Derselbe Dienstherr, der MoinMoin seit Jahren über die fehlende amtsangemessene Alimentation jährlich um tausende Euro bescheißt)
„Aber was zuviel ist, ist zuviel, bereits letztes Jahr wurde der Kollege mit den zwei nicht belegten Fahrten als Verwarnung bösgläubig gemacht, jetzt ist genug, er muss stumpf aus dem Beamtenleben entfernt werden!“
„Man bringe mir die Urkunde der Lebenszeitverbeamtung!“
*schredder schredder schredder*
„Und man überbringe dem Eidbrecher…ähhh….Kollegen die freudige Nachricht der Überführung ins Angestelltenverhältnis!“
😂😂😂