Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?

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LehrerBW:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.04.2024 09:54 ---Und ja moralische Entrüstung ist angebracht, weil mit so einer Haltung darf jemand aufgrund der fehlenden charakterlichen Eignung eigentlich kein Beamter werden, sein oder bleiben.

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Ist ja lächerlich
Weiß ja nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber bei uns im Ländle muss man schon nen Jahr Knast bekommen um kein Beamter mehr sein zu dürfen...und nicht weil ich vielleicht ein paar Fahrten zu meiner 5km entfernten Schule zuviel angeb  ;)

Landesdiener:
Ein Jahr auf Bewährung würde schon reichen ;)

LehrerBW:
Verzeihung...ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung

Saggse:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.04.2024 09:56 ---
--- Zitat von: 2strong am 12.04.2024 09:49 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 11.04.2024 22:30 ---Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?

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Eher ist es ja so, dass ohne Nachweis die geltend gemachten Abzüge schlicht nicht anerkannt werden.

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Korrekt, aber wenn bekannt wird, dass ein Kollege wissentlich und bewusst Steuern hinterzieht, dann kann da ein Finanzbeamter evtl auch ne Schippe druff legen.

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Dieses "wissentlich und bewusst" muss man aber auch erstmal beweisen können. (In einem öffentlichen Forum damit herumzuprahlen, wäre da freilich ein durchaus solides Indiz!) Dann kommt noch die Frage, über welche Beträge wir reden. Als Lehrer wird man wohl kaum täglich von Stuttgart nach Flensburg pendeln, so dass wir hier höchstens einen niedrigen, dreistelligen Jahresbetrag erwarten können. Wenn man sich dann noch kooperativ und ein bissel reumütig zeigt, würde ich mit meinem - zugegebenermaßen laienhaften - Rechtsempfinden erwarten, dass der Richter dem Staatsanwalt erstmal 'ne kleine Ansprache hält, ob er nichts Besseres zu tun hat als seine Zeit und die Zeit des Gerichts mit solchen Bagatellen zu verschwenden. ;-)

MoinMoin:

--- Zitat von: LehrerBW am 12.04.2024 11:45 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.04.2024 09:54 ---Und ja moralische Entrüstung ist angebracht, weil mit so einer Haltung darf jemand aufgrund der fehlenden charakterlichen Eignung eigentlich kein Beamter werden, sein oder bleiben.

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Ist ja lächerlich
Weiß ja nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber bei uns im Ländle muss man schon nen Jahr Knast bekommen um kein Beamter mehr sein zu dürfen...und nicht weil ich vielleicht ein paar Fahrten zu meiner 5km entfernten Schule zuviel angeb  ;)

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Nun ich rede nicht davon, dass du deswegen gleich deine Urkunde abgeben musst, aber ein DisVerfahren  kann es da als Wiederholungstäter schon geben.
Und das du es lächerlich findest, wenn man Beamte, die aktive Steuerhinterziehung betreiben, als charakterlich ungeeignet zu empfinden, zeigt wie ungeeignet du als Beamter bist.

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