Sprich:
Für die meisten Arbeitnehmer ist der Doppelabzug nicht möglich.
Ist doch aber auch nachvollziehbar. Du hast in anderen Bereichen einen komplett eingerichteten Arbeitsplatz zur Verfügung. Als Lehrkraft habe ich einen Minitisch voller Kram (weil ich nur ein Mini-Fach zum Verstauen habe), im vollen Lehrerzimmer. Als Lehrkraft muss ich unterrichten (Schule) und am Schreibtisch arbeiten (zu Hause). Als AN oder Beamte(r) in der Behörde ist es im Rahmen der HO-Regelungen eine bloße Präferenz, wo ich arbeiten will.
Natürlich ist das Nachvollziehbar. Ich selbst wäre gar nicht auf die Idee gekommen, so etwas einzufordern.
Im Fall der Lehrer ohne direkten Arbeitsplatz halte ich diese Möglichkeit für ein nettes Guddi, um die strengen Regeln an das „steuerliche“ Arbeitszimmer abzufangen.
Dieses Guddi hätte ich eher in eine Regeldefinition für das Arbeitszimmer eingebaut.
Mich stört nur die Allgemeinaussage, dass die Doppelansetzung ganz regulär, quasi bedingungslos gehen würde.
Fakten weglassen ist, sehe in dem Fall für den interessierten Leser sehr kritisch.