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Sonstige Beschäftigte - Handhabung in der Praxis
Organisator:
--- Zitat von: powi am 30.01.2024 10:57 --- Wenn ich mich jetzt in Zukunft nochmal auf eine EG 13 oder ggf. sogar eine EG 14 Stelle bewerbe - ist eine Einstellung realistisch?
--- End quote ---
Eher nicht. Die meisten Ausschreibungen setzen einen Master voraus. Da du den nicht hast, darfst du formell nicht fürs Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 31.01.2024 08:36 ---
--- Zitat von: powi am 30.01.2024 10:57 --- Wenn ich mich jetzt in Zukunft nochmal auf eine EG 13 oder ggf. sogar eine EG 14 Stelle bewerbe - ist eine Einstellung realistisch?
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Eher nicht. Die meisten Ausschreibungen setzen einen Master voraus. Da du den nicht hast, darfst du formell nicht fürs Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
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Also bei uns ist man inzwischen da auch klüger geworden und man hat aus dem Voraussetzung ist ein Wünschenswert ist im Text gemacht undalles ist gut.
(Hat auch gedauert, bis die Kalkrieselnden es kapiert haben, dass wir im TV Recht und nicht Beamten Recht sind.)
Saggse:
Bei uns kenne ich nur Angestellte, denen zwar entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden, die aber mangels persönlicher Voraussetzungen eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert sind. Die Argumentation dahinter ist die, dass man Geld sparen kann jemand, der tatsächlich den vorausgesetzten Abschluss (oder vergleichbare Kenntnisse) hat, ggf. auch flexibler eingesetzt werden könnte als jemand, der nur in einem konkreten Aufgabenbereich über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Saggse am 31.01.2024 11:19 ---Bei uns kenne ich nur Angestellte, denen zwar entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden, die aber mangels persönlicher Voraussetzungen eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert sind. Die Argumentation dahinter ist die, dass man Geld sparen kann jemand, der tatsächlich den vorausgesetzten Abschluss (oder vergleichbare Kenntnisse) hat, ggf. auch flexibler eingesetzt werden könnte als jemand, der nur in einem konkreten Aufgabenbereich über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.
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korrekt. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Es ist fraglich, ob jemand durch Ablauf von Zeit auf so einem Posten erreichen kann.
Oder ob durch seine 20 Jahre vielfältigen Tätgikeiten in dem Bereich er nachgewiesen hat, dass er die gleiche Fähigkeiten wie der mit dem Abschluss hat.
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