Autor Thema: Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?  (Read 3309 times)

Jockel

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Hallo liebe Gleichgesinnte,

im Zuge eines Stellenüberprüfungsprozesses wurde in meiner Abteilung nun festgestellt, dass alle Sachbearbeiter falsch eingruppiert sind. Folgendes ist also passiert:

Ausgangslage:
Sachbearbeiter im mD wurden von der EG 8 in die EG 9c eingruppiert und
Sachbearbeiter im gD wurden von der EG 9c in die EG 11 eingruppiert, was mich natürlich sehr für die Kollegen freut.

Die Sachgebietsleiter jedoch sind in der EG 11 verblieben.

Auf Nachfrage bei der zuständigen Organisationsabteilung wurde mitgeteilt, dass für die Sachgebietsleiter keine Überprüfung notwendig sei.

Daher meine Frage an euch:

Ist es üblich oder kennt ihr ähnliche Konstellationen wo dies die gängige Praxis ist?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.

Das "viele" Sb in EG 11 eingruppiert sind, ist zumindest im allgemeinen Teil unwahrscheinlich. Dazu müssten die Aufgaben eine "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" haben. Wenn das nicht gerade eine Planfestellungsbehörde, Kommunalaufsicht oder sowas ist, würde ich stark daran zweifeln, dass das korrekt ist. Zum Problem: Ja klar, kann die Leitung dann auch korrekt in EG 11 eingruppiert sein, wenn das "Maß der Verantwortung" eben nicht erheblich über das der SB hinausgeht.

Saggse

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Steht nicht normalerweise irgendwo in der Entgeltordnung für EG 12/13 sowas wie "blablabla wenn wenigstens 2 Personen mit Entgeltgruppe 11 dauerhaft unterstellt sind" o.ä., was eine Höhergruppierung für die Sachgebietsleiter zur Folge hätte?
Für den Bereich IT gibt es den Passus auf jeden Fall ...
...und wenn es sich um ein IT-Team mit eigenem Teamleiter handelt, die in einem Sachgebiet arbeiten, was von einem Nicht-ITler geleitet wird, kann der Teamleiter ziemlich fix 'ne EG13 haben (zum Beispiel weil drei Untergebene in EG10) und sein Sachgebietsleiter 'ne EG11. :)

Keine Ahnung, wie häufig solche Konstrukte jetzt sind, aber sie sind mit Angestellten problemlos darstellbar. (Bei Beamten wäre ich nicht überrascht, wenn das nicht so einfach ist, aber das ist ja 'ne komplett andere Baustelle.)

MeinerEiner

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im Zuge eines Stellenüberprüfungsprozesses wurde in meiner Abteilung nun festgestellt, dass alle Sachbearbeiter falsch eingruppiert sind.
...
Auf Nachfrage bei der zuständigen Organisationsabteilung wurde mitgeteilt, dass für die Sachgebietsleiter keine Überprüfung notwendig sei.
Wie hat man das denn bei den Sachbearbeitern festgestellt, und wie kann man sich sicher sein, dass es bei den Leitern nicht so ist?

Ein kleine Gruppe der Sachbearbeiter haben einen konkreten Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Daraufhin wurde aber die komplette Abteilung überprüft. Die Sachgebietsleiter wurde aber nicht betrachtet, mit der Begründung: Es hat sich ja schließlich nichts an den Tätigkeiten geändert. :o

Wir werden dann wohl ebenfalls einen solchen Antrag stellen müssen...

Jeder ist grundsätzlich korrekt eingruppiert und deshalb gibt es auch keinen Antrag.

Man macht seine Ansprüche geltend und erwartet nicht, dass sich der AG neben seiner eigenen auch noch eine davon abweichende Rechtsmeinung für den AN bildet.

Es mag ja vorkommen, dass es korrekt gehandhabt wird und bei einem "Eingruppierungsirrtum" von Seiten des AG eine Korrektur ggf. auch rückwirkend stattfindet, aber wer glaubt denn, dass das die Regel ist.

Nachfragen kann man sicherlich, aber zu große Erwartungen sollte man da nicht stellen.


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