Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Feiertagsausgleich nach AZVOFeu NRW?
(1/1)
User1:
Hallo zusammen.
im §6 Abs. 4 AZVOFeu steht, dass u.a. der Feiertagsausgleich nach Maßgabe dieser Verordnung die dienstvorgesetzte Stelle geregelt wird.
Wie ist das bei euch geregelt?
Mir ist ein Ausgleich bei uns nicht bekannt.
rici3000:
es gibt kein Absatz 4
nuggetmeter:
Absatz 4 fehlt.super mario bros
User1:
Sorry, es ist Abs. 3.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version