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Rentenbezug während aktivem Dienstverhältnis

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Printmaster:
Ich habe heute eine, nennen es wir mal "Auskunft" meiner Besoldungsstelle erhalten. Zitat: Da ich Beamter sei, würde ich nicht die Voraussetzungen für einen Rentenbezug aus der gesetzlichen Rente für langjährig Versicherte erfüllen, desweiteren könnte ich erst Rentenansprüche geltend machen, wenn ich in die Versorgung eintrete.
Ich möge mich für weitere Fragen an die Rentenversicherung wenden.
In meiner Antwort habe ich noch eimmal klargestellt, das ich weiterhin im Rahmen geringfügiger Beschäftigung Beiträge in die gesetzliche RV leiste(die würden sogar anfallen, wenn ich auf die Versicherungspflichet verzichtet hätte, nur in geringerem Maße). Analog dazu habe ich auf die von euch ja auch schon erwähnten derzeitigen Hinzuverdienstmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte hingewiesen, aktuell machen das Kollegen von mir so.
Versorgungsrecht kann meiner Meinung nach nicht zutreffen, da es sich ja wie auch Vorredner bemerkenten um ein aktives Dienstverhältnis handelt. Ich habe mal freundlich um Nennung der Grundlagen, auf denen diese Auskunft fußt gebeten. Schaun mer mal...

Rentenonkel:
Es soll ja seitens des Dienstherrn nicht geklärt werden, ob ein Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist (das ist ja geklärt) oder ob das aktive Beamtenverhältnis dem Rentenanspruch entgegen steht (auch dass ist nicht der Fall), sondern ob eine etwaige Rentenzahlung Auswirkungen auf die Alimentation haben.

Wenn dazu keine Aussage getroffen wurde, würde ich das als "Nein" verstehen.  ;D

Printmaster:
Meine weitere Nachfrage bei der Besoldungsstelle, auch zu einer Rechtsgrundlage für die Auskunft wurde umgehend abgeblockt, ich möge mich zur Klärung versorgungsrechtlicher Fragen hinsichtlich der Auswirkungen des Zusammentreffens von Rente und Versorgung an die GZD wenden. Thema verfehlt, setzen, 6. Trotz meines ohnehin schon niedrigen Erwartungshorizonts schafft es das BVA noch darunter zu bleiben. Die parallel bemühten diversen Hotlines der DRV Bund haben sich redlich bemüht und man meint, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind einem Rentenbezug parallel zu anderen Einkünften nichts im Wege steht. Ich soll aber in vier Wochen nochmal dazu angerufen werden. Es bleibt spannend.

Rentenonkel:
Die Frage, die die Deutsche Rentenversicherung beantworten kann, ist lediglich, ob die Bezüge aus dem Beamtenverhältnis auf die Rente angerechnet werden.

Diese Frage ist mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen eindeutig und einfach zu beantworten: Nein.

Für die Frage, ob die Rente auf andere Einkünfte angerechnet wird, ist die Rentenversicherung nicht zuständig. 

Soweit es die Frage betrifft, ob die Rente auf die Besoldung anzurechnen ist, gibt es da wohl eine aktuelle Gesetzeslücke. Zunächst gibt es nur wenige Beamte, die auf die 35 Jahre kommen und somit theoretisch überhaupt in der Lage sind, eine vorzeitige Altersrente der DRV zu beziehen. Zum anderen war es bis zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen auch nicht möglich, eine Rente neben einem aktiven Beamtenverhältnis zu beziehen.

Daher bestand bisher auch kein Regelungsbedarf.

Ich bleibe daher dabei: Das BVA hat den Sinn der Nachfrage gar nicht verstanden und findet daher auch keine gesetzliche Regelung, die eine Antwort auf Deine Frage liefert.

Ich würde denen eine ganz andere Frage stellen:

"Muss ich Ihnen den Bezug einer gesetzlichen Altersrente während meines aktiven Dienstes mitteilen? Wenn ja, warum und aufgrund welcher Rechtslage?"

Wenn diese Frage mit "nein" beantwortet wird, hat man indirekt seine Antwort erhalten  ;)

Printmaster:
Die GZD hat erwartungsgemäß ans BVA verwiesen, weil aktives Dienstverhältnis und kein Versorgungsfall. Auch hier hatte ich den Eindruck, das ich da eine ziemlich exotische Fragestellung aufgeworfen habe. Ich habe dann mal die Fragestellung von Rentenonkel ans BVA gespiegelt, innerhalb weniger Minuten kam die Zusage, das man dies grundsätzlich klären möchte und um Geduld bitten würde.

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