Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungen mit Teilzeit
Eleon:
Das kommt auf Ihre persönliche Situation an. Ich bin über 60 Jahre jung und habe mir schon vor einiger Zeit die Reduzierung meiner Arbeitszeit "gegönnt". Mein Rentenkonto ist relativ gut gefüllt und Vollzeit würde meine Rentenansprüche nur noch unwesentlich steigern.
Die Entscheidung für Teilzeit war das Beste, was ich je gemacht habe. Mittags verlasse ich mein Büro an einem Tag in der Woche bin ich nicht im Büro. So überstehe ich den permanent zunehmenden Stress hier bis zum Eintritt in meine (abschlagsfreie!) Rente ganz locker :-)
ike:
Geniesse Deine Rente, auch wenn es mit Abschlägen ist!
MeinerEiner:
--- Zitat von: VFA West am 01.02.2024 00:08 ---
--- Zitat von: ike am 31.01.2024 23:59 ---Dass die Abteilung chronisch unterbesetzt ist, hat ja nicht der Arbeitnehmer zu verantworten.
Genieß Deine zusätzliche freie Zeit und lege die Arbeit nieder, wenn die Stunden voll sind.
--- End quote ---
Eben.
Allerdings gibt es ja wohl auch Studien darüber, dass wir in 8 Stunden nicht unbedingt viel mehr schaffen als in 7. Nur mal so btw.
Anspruch auf Reduzierung deiner Aufgaben hast du wohl nicht, ich würde dir aber dringend dazu raten, es dennoch zu tun. Erledige einfach ungefähr 10 % weniger, wenn es wirklich nicht geht. Es ist nicht dein Problem. Teile die Tatsache dann aber allen Verantwortlichen mit.
Ich hatte meine Arbeitszeit leider nicht reduziert und mich so kaputt gearbeitet, dass am Ende gar nichts mehr ging.
Wir sind nur Menschen. Keine Maschinen. Das wird dir hoffentlich niemand zum Vorwurf machen. Und falls doch, dann ergreifst du halt Partei für dich. Denn in deinem Leben bist du das wichtigste. :)
--- End quote ---
Wieso sollte man in dem Fall keinen Anspruch auf Reduzierung seiner Aufgaben haben? Natürlich hast Du dann 12,5 % weniger Arbeit zu verrichten.
In der Praxis wird das natürlich dem AN anders verkauft und selbst Personalratsmitglieder sind der irrsinnigen Meinung, dass dieselben Aufgaben dann komprimiert erledigt werden müssten.
aronzo:
--- Zitat von: VFA West am 01.02.2024 00:08 ---...
Anspruch auf Reduzierung deiner Aufgaben hast du wohl nicht, ich würde dir aber dringend dazu raten, es dennoch zu tun. Erledige einfach ungefähr 10 % weniger, wenn es wirklich nicht geht. Es ist nicht dein Problem. Teile die Tatsache dann aber allen Verantwortlichen mit.
...
--- End quote ---
Natürlich dürftest Du in einer öffentlichen Verwaltung Anspruch haben auf Teilzeit. Ich würde zu einer vorerst befristeten Absenkung nach § 9a TzBfG raten. Achtung, eine befristete Verlängerung wäre aus diesem Rechtsgrund vielerorts nicht möglich. Anderenfalls oder später dann gerne auch unbefristet.
troubleshooting:
--- Zitat von: Leipziger124456 am 31.01.2024 22:10 ---..., daher rührt meine Motivation vordergründig daher, diesem Wahnsinn zumindest ein Stück weit zu entkommen.
--- End quote ---
Du hast jetzt schon die Möglichkeit einer Überlastungsanzeige.
Außerdem solltest du schon aus Selbstschutz Überlastung vermeiden. Für Mehrarbeit danken wird dir niemand. Daher, erledige das normale Pensum und alles darüber bleibt liegen - konsequent.
Theoretisch hast du natürlich bei Teilzeit einen Anspruch auf entsprechende Reduzierung der Arbeit, nur wenn du jetzt schon mehr auf dem Tisch hast, als deine 100%-Stelle hergibt, wird dein AG sicherlich da blocken.
Und, wenn du dem Wahnsinn entkommen willst: Lebenslauf aktualisieren und bewerben!
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