Autor Thema: Auswirkungen Stufenlaufzeit EZ  (Read 5087 times)

ichweißkein

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Auswirkungen Stufenlaufzeit EZ
« am: 31.01.2024 14:43 »
Hallo,

Wenn ich für Mai und August Elternzeit nehmen würde von 04. bis 03. des Folgemonats, wie wirkt sich das auf die Erfahrungsstufe aus? Da ja kein voller Kalendermonat EZ genommen wird, dürfte es keinerleit Auswikrungen auf die Stufenlaufzeit o.ä. haben oder?

Vielen Dank im Voraus.

Schokokeks

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Antw:Auswirkungen Stufenlaufzeit EZ
« Antwort #1 am: 31.01.2024 14:59 »
Doch
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

ElBarto

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Antw:Auswirkungen Stufenlaufzeit EZ
« Antwort #2 am: 31.01.2024 15:20 »
Hat es leider schon.
Die 2 Monate kommen oben drauf.

VFA West

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Antw:Auswirkungen Stufenlaufzeit EZ
« Antwort #3 am: 31.01.2024 15:39 »
Elternzeiten zählen grds. nicht mit, egal wie kurz oder lang sie sind.

Seit wann läuft denn die Stufenlaufzeit? Bzw. wann erreichst du voraussichtlich die nächste Stufe? Du könntest den "Schaden" ggf. etwas minimieren, indem du nicht volle zwei Monate, sondern etwas kürzer EZ machst. In dem Fall würde der Stufenaufstieg z.B. zum 29. eines Monats erfolgen und dann wirst du nämlich so gestellt, als hättest du den Stufenaufstieg bereits zum 01. des Monats. Verstehst du?

PiA

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Antw:Auswirkungen Stufenlaufzeit EZ
« Antwort #4 am: 31.01.2024 19:41 »
Ich habe in meiner einjährigen EZ einen Nachmittag die Woche gearbeitet, so dass die Stufenlaufzeiten nicht beeinträchtigt wurden - und weil es für eine KdÖR im Betreuungsbereich war, bekam ich den Freibetrag des § 3 Nr. 26 EStG, so dass 'nicht mal' das Elterngeld gekürzt wurde ::)

VFA West

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Antw:Auswirkungen Stufenlaufzeit EZ
« Antwort #5 am: 31.01.2024 21:20 »
Ich habe in meiner einjährigen EZ einen Nachmittag die Woche gearbeitet, so dass die Stufenlaufzeiten nicht beeinträchtigt wurden - und weil es für eine KdÖR im Betreuungsbereich war, bekam ich den Freibetrag des § 3 Nr. 26 EStG, so dass 'nicht mal' das Elterngeld gekürzt wurde ::)
Sehr gut ! 8)

ichweißkein

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Antw:Auswirkungen Stufenlaufzeit EZ
« Antwort #6 am: 01.02.2024 10:52 »
Ich würde in 2 Jahren im Juli eine ES aufsteigen und im August eine EG aufsteigen. Das heißt doch dann, dass ich maximal ein Monat EZ nehmen kann, sodass Stufen-und EG-Höhergruppierungauf denselben Monat fallen oder? Nehme ich 2 Monate würde die EG-Höhergruppierung erst stattfinden und die ES würde 'resettet' werden. Ist das korrekt?

Vielen Dank für eure Hilfe.

ich1974

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Antw:Auswirkungen Stufenlaufzeit EZ
« Antwort #7 am: 01.02.2024 12:39 »
Mit der Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit immer bei Null bzw. wird wieder zurückgesetzt. Durch die HG beginnt die Stufenlaufzeit wieder am 1. des Monats der HG.