Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Ausschreibungsverfahren Stellen

<< < (2/2)

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 02.02.2024 10:17 ---Versetzung:  Nein, gibt es in diesem Fall nicht.
Umsetzung:  Klar, kann man Personal von heut auf morgen umsetzen, aber, wenn das Ziel eine "Beförderung" ist, kommt man an einer Stellenausschreibung wohl nicht vorbei. Das hängt aber auch von der Wertigkeit der Stelle wohl ab. Nicht jede Stelle muss ausgeschrieben werden.

--- End quote ---

Welche Grundlage sollten denn den Arbeitgeber dazu zwingen, eine Stelle auszuschreiben?

Thomber:

--- Zitat von: Organisator am 02.02.2024 10:41 ---
--- Zitat von: Thomber am 02.02.2024 10:17 ---Versetzung:  Nein, gibt es in diesem Fall nicht.
Umsetzung:  Klar, kann man Personal von heut auf morgen umsetzen, aber, wenn das Ziel eine "Beförderung" ist, kommt man an einer Stellenausschreibung wohl nicht vorbei. Das hängt aber auch von der Wertigkeit der Stelle wohl ab. Nicht jede Stelle muss ausgeschrieben werden.

--- End quote ---

Welche Grundlage sollten denn den Arbeitgeber dazu zwingen, eine Stelle auszuschreiben?

--- End quote ---


Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass es eine allgemeine Verpflichtung zur Ausschreibung freier Stellen im öffentlichen Dienst nicht gebe. Allerdings könne sich eine solche Pflicht aus den einschlägigen Gesetzen sowie den Verwaltungsvorschriften ergeben, die in der Dienststelle praktiziert werden. Schließlich komme eine Ausschreibungspflicht auch in Betracht, wenn eine entsprechende Übung in der Dienststelle besteht, wonach regelmäßig ausgeschrieben wird (BVerwG, Beschluss vom 14.01.2010, Az. 6 P 10/09). 

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 05.02.2024 07:51 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.02.2024 10:41 ---
--- Zitat von: Thomber am 02.02.2024 10:17 ---Versetzung:  Nein, gibt es in diesem Fall nicht.
Umsetzung:  Klar, kann man Personal von heut auf morgen umsetzen, aber, wenn das Ziel eine "Beförderung" ist, kommt man an einer Stellenausschreibung wohl nicht vorbei. Das hängt aber auch von der Wertigkeit der Stelle wohl ab. Nicht jede Stelle muss ausgeschrieben werden.

--- End quote ---

Welche Grundlage sollten denn den Arbeitgeber dazu zwingen, eine Stelle auszuschreiben?

--- End quote ---


Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass es eine allgemeine Verpflichtung zur Ausschreibung freier Stellen im öffentlichen Dienst nicht gebe. Allerdings könne sich eine solche Pflicht aus den einschlägigen Gesetzen sowie den Verwaltungsvorschriften ergeben, die in der Dienststelle praktiziert werden. Schließlich komme eine Ausschreibungspflicht auch in Betracht, wenn eine entsprechende Übung in der Dienststelle besteht, wonach regelmäßig ausgeschrieben wird (BVerwG, Beschluss vom 14.01.2010, Az. 6 P 10/09).

--- End quote ---

Demnach sehe ich keinen Grund, eine höherwertige Stelle nur durch eine Ausschreibung besetzen zu können. Es sei denn, die Dienststelle hat das schon immer so gemacht.

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 05.02.2024 08:50 ---
--- Zitat von: Thomber am 05.02.2024 07:51 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.02.2024 10:41 ---
--- Zitat von: Thomber am 02.02.2024 10:17 ---Versetzung:  Nein, gibt es in diesem Fall nicht.
Umsetzung:  Klar, kann man Personal von heut auf morgen umsetzen, aber, wenn das Ziel eine "Beförderung" ist, kommt man an einer Stellenausschreibung wohl nicht vorbei. Das hängt aber auch von der Wertigkeit der Stelle wohl ab. Nicht jede Stelle muss ausgeschrieben werden.

--- End quote ---

Welche Grundlage sollten denn den Arbeitgeber dazu zwingen, eine Stelle auszuschreiben?

--- End quote ---


Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass es eine allgemeine Verpflichtung zur Ausschreibung freier Stellen im öffentlichen Dienst nicht gebe. Allerdings könne sich eine solche Pflicht aus den einschlägigen Gesetzen sowie den Verwaltungsvorschriften ergeben, die in der Dienststelle praktiziert werden. Schließlich komme eine Ausschreibungspflicht auch in Betracht, wenn eine entsprechende Übung in der Dienststelle besteht, wonach regelmäßig ausgeschrieben wird (BVerwG, Beschluss vom 14.01.2010, Az. 6 P 10/09).

--- End quote ---

Demnach sehe ich keinen Grund, eine höherwertige Stelle nur durch eine Ausschreibung besetzen zu können. Es sei denn, die Dienststelle hat das schon immer so gemacht.

--- End quote ---
Also ich sehe natürlich die Verpflichtung die durch die Versetzung freigewordenen Stelle auszuschreiben  ;D

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version