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Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
PolareuD:
Ob man bis A12 auf dem Dienstposten befördert werden kann, hängt auch vom Personalentwicklungskonzept ab. Sofern eines vorhanden ist. Eventuell sind, wie bei der Bw, zwei Verwendungen in einer Besoldungsgruppe notwendig, um die Nächsthöhere zu erreichen.
xap:
Auch wenn das hier kein Thema ist, aber gerade im MINT Bereich sind solche Konzepte meines Erachtens wertlos. Was für Verwendungen sollen das denn sein wenn man in der Regel ziemlich stark spezialisiert ist? Immer wenn ich Beiträge zur Bw lese, kann ich als MINTler nur mit dem Kopf schütteln. Mein Eindruck ist, dass die Strukturen dort noch besonders starr sind, ganz im Gegensatz zu vielen anderen Bundesbehörden.
Nanum kann ich nicht bestätigen, auch an Oberen Bundesbehörden gibt es A9-A13 Bündel, wie schon von 2strong beschrieben.
PolareuD:
--- Zitat von: xap am 03.02.2024 08:26 ---Auch wenn das hier kein Thema ist, aber gerade im MINT Bereich sind solche Konzepte meines Erachtens wertlos. Was für Verwendungen sollen das denn sein wenn man in der Regel ziemlich stark spezialisiert ist? Immer wenn ich Beiträge zur Bw lese, kann ich als MINTler nur mit dem Kopf schütteln. Mein Eindruck ist, dass die Strukturen dort noch besonders starr sind, ganz im Gegensatz zu vielen anderen Bundesbehörden.
--- End quote ---
Sehe ich genauso. Aber gerade im BAAINBw ist das gelebte Praxis. Vor allem im gD und hD finden dort häufig alle 2-3 Jahre muntere Dienstpostenwechselspielchen statt um das PEK zu erfüllen. Und das sowohl im nicht technischen als auch im technischen Dienst.
Nanum:
Hallo,
Paragraph 18 BBesG ist jedoch eindeutig. Insofern davon abgewichen wird, widerspricht dies offen einem Bundesgesetz.
Dort wird ausdrücklich nur von Obersten BBehörden gesprochen. Ansonsten dürfen nur drei Ämter gebündelt werden.
Ist aber gut zu wissen.
Grundsätzlich gilt ja eh was gewollt ist wird irgendwie möglich gemacht. Hauptsache es geht zu Lasten von jungen Beamten.
Leistung zählt nie alles muss sich ersessen werden. Hat man halt schon immer so gemacht.
2strong:
@ Nanum
Im Gesetz steht aber nirgendwo, welche drei Dienstposten gebündelt werden. Häufig gehobenen Dienst findet man Bündelungen von A 9 bis A 11, aber es gibt auch Häuser, die im gehobenen Dienst A 11 bid A 13 bündeln und überhaupt gar keine Dienstposten in A 9 oder A 10 ausweisen. Der junge Beamte startet auf so einem Posten natürlich trotzdem in A 9, kann dann aber auf diesem Posten bis A 13 aufsteigen. Das einzige Hemnis sind dann faktisch die Stellenobergrenzen für A 12 (40%) und A 13 (30%). Für den mittleren und höheren Dienst gibt es ähnliche Obergrenzen.
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