Autor Thema: Urlaubsabgeltung  (Read 1433 times)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #15 am: 04.02.2024 14:30 »
Ich bin kein Spezialist was Entreichung etc. angeht.
Aber ich denke es geht auch darum, ob es dir jetzt zumutbar ist, das Geld zurück zu zahlen.
Und ich denke die Entreichung ist ein Schutz für Menschen, die es nicht zurückzahlen können, weil sie eben nicht das Geld aus dem täglichem Leben heraus zurückzahlen können, so verstehe ich zumindest den Sinn und die "Moral" dahinter.

Vorab: Grundsätzlich bin ich bereit das Geld zurückzuzahlen, allerdings habe ich es halt eigentlich ausgegeben und am Ende würde ich halt doppelt zahlen.
Du hast unrechtmäßig Geld bekommen, das du es nicht erkannt hast, sondern dich nur gewundert hast, dass es mehr als erwartet ist, kann man dir nicht ankreiden und das du die ein zwei tausend Euro ausgegeben hast auch nicht (btw was war jetzt eigentlich der korrekte Betrag.
(Bei einer EG 10/3 wäre es rund 3100€ brutto die man als VZ bekommen hätte und dir standen somit rund 1550€ zu)
Das du aber es nicht zurück zahlen kannst, ist doch nicht korrekt.
Und wieso du jetzt etwas doppelt zahlen musst, ist mir auch nicht klar.

VFA West

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 428
Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #16 am: 04.02.2024 14:42 »
Hast du denn deinen Urlaub damals nur deshalb gebucht, weil du diese Zahlung am 01.09. erhalten hast?
Oder wärst du auch so in den Urlaub gefahren/geflogen?

Kannst du für dich ja ehrlich beantworten und dann nach Bauchgefühl entscheiden. Wie fühlt es sich für dich an, wenn du das Geld behalten würdest, obwohl es dir nicht zugestanden hat?

Hör' auf dein Herz.  :)

jh254586

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #17 am: 04.02.2024 15:16 »
Das du aber es nicht zurück zahlen kannst, ist doch nicht korrekt.
Und wieso du jetzt etwas doppelt zahlen musst, ist mir auch nicht klar.

Jeder kann ja grundsätzlich alles zurückzahlen, darum geht es ja auch nicht.
Das doppelt Zahlen beszieht ja drauf, dass ich das Geld ja eigentlich ausgegeben habe und jetzt das Geld auch zurückzahlen muss.

Hast du denn deinen Urlaub damals nur deshalb gebucht, weil du diese Zahlung am 01.09. erhalten hast?
Oder wärst du auch so in den Urlaub gefahren/geflogen?

Kannst du für dich ja ehrlich beantworten und dann nach Bauchgefühl entscheiden. Wie fühlt es sich für dich an, wenn du das Geld behalten würdest, obwohl es dir nicht zugestanden hat?

Hör' auf dein Herz.  :)
Um das mal noch aufzuklären, die Flüge waren schon vorab gebucht. Die Reise selbst im Zielland wurde dann vor Ort ausgesucht und bezahlt. Und natürlich aus meiner Sicht habe ich halt ein Tag vorher gut Geld bekommen und dann gedacht hach dann gönnst dir was und nimmst das bessere/teurere Angebotspaket.

Und ich denke es ist schon nachvollziehbar, dass ich jetzt damit gerade so hadere, eine angemessene Entscheidung zu treffen.

Moralisch kann man mir natürlich vorwerfen hättest es ja merken müssen und dir steht das Geld ja eigentlich nicht zu, also zahle es auch bitte zurück.
Auf der anderen Seite hätte ich dann vor Ort wahrscheinlich ein andere Reisepaket gewählt, was besser zu meinem eigentlichen Budget passt. Und dann würde sich das ganze natürlich erübrigen, weil dann hätte ich es ja nicht ausgegeben.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #18 am: 04.02.2024 15:51 »
Jeder kann ja grundsätzlich alles zurückzahlen, darum geht es ja auch nicht.
[/quote]
Ja grundsätzlich schon, aber wenn ich 2000€ von meiner EG3 Gehalt als alleinerziehender Vater bezahlen soll, weil ich für die fehlerhafte 2000€, die ich erhalten habe, meinem Kinde ein Zahnspange finanziert habe, ist eine Entreichung wohl ein verständliches Argument, da man eben keine 100€ monatlich über hat und eben nicht zurückzahlen kann.

Zitat
Das doppelt Zahlen beszieht ja drauf, dass ich das Geld ja eigentlich ausgegeben habe und jetzt das Geld auch zurückzahlen muss.
  :o :o :o :o :o
Wenn ich für eine Gegenleistung etwas bezahle, zahle ich diese Gegenleistung doppelt, weil ich das Geld dafür mir geliehen habe? Hä oder wie darf man diese Aussage verstehen?? Kapier ich immer noch nicht.
Das es scheiße ist, weil man jetzt eine unerwartete Ausgabe hat (Die Rückzahlung), weil man einen unerwartete Einnahme hatte (Die Falschüberweisung), mit der man sich einen unerwartete "Luxus" gegönnt hat (Urlaub) ist verständlich, da man ohne diese unerwartete Einnahme die Ausgabe und den Spaß nicht gehabt hätte.

Zitat
dann würde sich das ganze natürlich erübrigen, weil dann hätte ich es ja nicht ausgegeben.
Eben und du hättest ein Caipi weniger getrunken, haste aber und haste hoffentlich auch was von gehabt.

Und nein ich werfe dir moralisch nicht vor, hättest es ja merken müssen. Auch wenn man von einem EG13er das vielleicht erwarten könnte, aber nicht jeder hat Bock auf zahlen, also alles gut.

Zu bedenke gebe ich aber, dass wenn man sein Geld so raushaut und nichts auf der Naht hat, dann sollte man darüber nachdenken, dass das eine schlechte Lebensstrategie ist und den Ärger es jetzt zurück zu zahlen als Wieder-dazu-Gelernt abheften und nicht krampfhaft "ohne Not" versuchen einen auf Entreicherung zu machen, um nicht zurückzahlen zu müssen.
Das wäre was, was man moralisch dir vorwerfen könnte.

VFA West

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 428
Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #19 am: 04.02.2024 17:58 »
Wenn ich da an die Moral der AG im TV-L Bereich denke ..  das ist so eine Sache mit der Moral.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #20 am: 04.02.2024 18:23 »
Frei nach dem Motto:
Wie der Herr, so’s Gescherr