Autor Thema: Interne Bewerbungen: Qualifikationen völlig egal. Warum?  (Read 2913 times)

MoinMoin

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Es ist und bleibt trotzdem ein Witz, der mit einer effizienten Verwaltung nur noch wenig zu tun hat. In welcher Welt leben denn die, die sich sowas ausdenken? Wer zehn Jahre Steuerbescheide erstellt hat, kann demnach ja morgen als Physiker anfangen.

Dass bei internen Ausschreibungen teilweise auf die Forderung fachlicher Profile weitgehend verzichtet wird, dient der Förderung der Verwendungsbreite und Stärkung des Laufbahnprinzips (Befähigung für alle Ämter der entsprechenden Laufbahn).
Physiker sind nicht in der Verwaltung tätig und wer Verwaltung gelernt hat, kann überall in der Verwaltung arbeiten, so der Grundgedanke.

2strong

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Es ist und bleibt trotzdem ein Witz, der mit einer effizienten Verwaltung nur noch wenig zu tun hat. In welcher Welt leben denn die, die sich sowas ausdenken? Wer zehn Jahre Steuerbescheide erstellt hat, kann demnach ja morgen als Physiker anfangen.
Wenn der Physiker und der Finanzbeamte beide über die Laufbahnbefähigung für den beispielsweise höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst verfügen, ist die von Dir beschriebene flexible Verwendung durchaus gewollt. Ich sehe darin auch kein großes praktisches Problem. Wenn an gewisse Aufgaben zwingend bestimmte Kompetenzen geknüpft sind, werden diese auch sicherlich verlangt werden (etwa der Jurist im Justiziariat oder der Informatiker in der IT-Abteilung). Aber weshalb soll ein Physiker nicht ebenso Presseanfragen beantworten, Förderrichtlinien erarbeiten oder Prüfungsberichte schreiben können wie ein Ökonom, ein Biologe oder ein Ingenieur?

Bonobo

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Dass der Physiker einfacherer Aufgaben übernehmen kann, ist ja nicht in Abrede zu stellen. Ich meine eher, dass der Verwaltungsbeamte Physiker sein könnte, klingt wohl gewöhnungsbedürftig.

Leider ist dieses System für alle Seiten deprimierend: Für die Vorgesetzten, die zu ihrer Personalstelle gehen, darum betteln, einen externen Fachmann einstellen zu dürfen und dann doch wieder nur eine interne Ausschreibung mit der einzigen Vorgabe "Laufbahnbefähigung" durchführen dürfen.

Wenn die Leute dann nachfragen und man mitteilen muss, dass es sich um ein Thema handelt, dass rein gar nichts mit Verwaltung zu tun hat, möchten sich viele gar nicht erst bewerben. Wenn schließlich kein Bewerber gefunden wurde, zieht die Personalstelle die nächste Karte: Zwangszuweisung! Da werden dann frisch gebackene Beamte, frisch aus der Ausbildung, auf den Posten gesetzte, ohne dass sie sich wehren können.

Wie dadurch Arbeitsklima, Arbeitsergebnisse und Fluktuation in der Abteilung beeinflusst werden, kann sich, glaube ich, jeder hier denken.

2strong

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Zur Klarstellung:
Ich gehe nicht davon aus, dass der Verwaltungswissenschaftler eine technische Beurteilung vornehmen kann, so wie dies einem Physiker möglich sein dürfte. Deshalb habe ich auf die Fachlaufbahn "Verwaltungsdienst" abgestellt.
Beispiel:
Wenn Du bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) arbeitest, werden die Leute kaum nach Belieben jeden Dienstposten wahrnehmen können. Im übergeordneten BMWK hingegen dürften beide relativ beliebig austauschbar auf Basis eines PTB-Berichts eine Leitungsvorlage erstellen können.