Autor Thema: Kündigung zum 30.06.2024 - Wie hoch ist der (Rest-)Urlaub?  (Read 2465 times)

Warnstreik

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Und der neue AG Glück, weil er für das Jahr kein Urlaub gewähren muss.

Genau. Da darf man dann oft eine Urlaubsbescheinigung des Vorarbeitgebers einreichen. Es ist aber durchaus realistisch, dass man dann im zweiten Halbjahr ohne Urlaub dasteht.

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@BlondeBirne: Lass dich nicht verrückt machen. Einen neuen AG interessiert es, nicht nur aus meiner Erfahrung, überhaupt nicht, wieviel Urlaub du bereits beim vorherigen hattest. Einzige Ausnahmen, wenn es sich z.B. um verbundene Firmen handelt oder, du innerhalb des Landesdienstes wechselst.
Nicht mal beim Wechsel in den ÖD wurde abgefragt, wieviel Urlaub man bereits hatte. Bei aller Formularflut, hätte man es da ja am ehesten erwarten können.