Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfristen im TV-L
JK92:
In meinem Arbeitsvertrag wird explizit keine Kündigungsfrist erwähnt. Auch sonst keine Arbeitsplatzbeschreibung etc.. Aber das ist ein anderes Thema. Es ist nur dokumentiert, dass für das Arbeitsverhältnis der TV-L zählt. Und nach der Ausbildung freut man sich, dass man übernommen wird und schaut nicht auf irgendwelche Kündigungsfristen.
LG
JK92
MoinMoin:
--- Zitat von: JK92 am 05.02.2024 20:20 ---In meinem Arbeitsvertrag wird explizit keine Kündigungsfrist erwähnt. Auch sonst keine Arbeitsplatzbeschreibung etc.. Aber das ist ein anderes Thema. Es ist nur dokumentiert, dass für das Arbeitsverhältnis der TV-L zählt. Und nach der Ausbildung freut man sich, dass man übernommen wird und schaut nicht auf irgendwelche Kündigungsfristen.
LG
JK92
--- End quote ---
Mmmh, wenn du unterschreibst das der TVL gilt, dann ist der tvL Teil deines Arbeitsvertrages, den du unterschreibst.
Aber das ist ein anderes Thema.
Und wenn man das nicht weiß, dann lernt man diesen Unfug irgendwann.
Lesson learnt.
Lieber so als dann wenn es ein echten Schaden im Geschäftsleben gibt.
troubleshooting:
Reich doch einfach mal die Kündigung mit deinem Wunschtermin ein, hilfsweise zum frühestmöglichen Termin und bitte um Bestätigung. Wenn dann die Ablehnung deines Wunschtermins kommt, davon gehe ich mal aus, weil die Personalabteilungen einfach nur stur auf schriftlichen Regelungen beharren und gar nicht auf die Idee kommen, mal etwas im Sinne der Menschen zu regeln, gehst du zu deinem Vorgesetzten und erläuterst ihm, dass es doch vorteilhaft wäre, schnellstmöglich einen motovierten Nachfolger auf deinem Job zu haben. Und, dass es sicher nicht in seinem/ihrem Sinne ist, dass du da völlig unengagiert deine Zeit bis zum Weggang absitzt und schlechte Stimmung verbreitest. Deswegen schlägst du dann eben einen Aufhebungsvertrag zum Termin xx vor. Ist ja in beiderseitigem Interesse. Klar ist, Einsatz kann man von dir dann nicht mehr erwarten - Dienst nach Vorschrift und dann wirklich ganz stur.
Coffee86:
--- Zitat von: trulu am 05.02.2024 14:36 ---Wir können wohl so verbleiben, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was Unfug ist.
Arbeitszeugnisse schaut sich nach meiner Erfahrung nach ohnehin keiner mehr an. Und einen Vorgesetzten, der sich Auflösungsverträgen verweigert, möchte man kein zweites Mal sehen, ich zumindest nicht. Und AG verfügen über vergleichbare moralisch problematische Vorgehensweisen, aus Verträgen mit AN herauszukommen. Insofern bereue ich in meinem Fall nicht, so vorzugehen :)
--- End quote ---
Tatsache ist eine Auflösung eben eine beiderseitige Willenserklärung. Und wenn eine Partei dies nicht möchte, dann ist dem so. Ich wechsle bspw. auch erst später den AG, da mein aktueller AG mich nicht vorher gehen lassen wollte, da ich ein wichtiger Bestandteil in einem aktuellen Projekt bin und auch ein AG Planungssicherheit benötigt (daher gibt es eben die Kündigungsfristen, eben damit BEIDE Seiten ein wenig Planungssicherheit haben).
Mein künftiger AG bspw. legt auch Wert auf solche Arbeitszeugnisse, einfach weil man eben sehen will, wen man sich da ins Boot holt und wie zuverlässig eine Person ist. Und dazu gehörte eben auch die Pille zu schlucken, wenn jemand erst später kommen kann. Immerhin hat der AG damit auch die Sicherheit, dass sich beide Seiten an die geschlossenen Vereinbarungen hält. Es wäre eher abschreckend ein solches Verhalten zu beobachten weil man weiß auch wie die Person handelt, wenn später jemand von einem weggehen will.
Faunus:
--- Zitat von: Coffee86 am 07.02.2024 11:34 ---
--- Zitat von: trulu am 05.02.2024 14:36 ---Wir können wohl so verbleiben, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was Unfug ist.
Arbeitszeugnisse schaut sich nach meiner Erfahrung nach ohnehin keiner mehr an. Und einen Vorgesetzten, der sich Auflösungsverträgen verweigert, möchte man kein zweites Mal sehen, ich zumindest nicht. Und AG verfügen über vergleichbare moralisch problematische Vorgehensweisen, aus Verträgen mit AN herauszukommen. Insofern bereue ich in meinem Fall nicht, so vorzugehen :)
--- End quote ---
Tatsache ist eine Auflösung eben eine beiderseitige Willenserklärung. Und wenn eine Partei dies nicht möchte, dann ist dem so. Ich wechsle bspw. auch erst später den AG, da mein aktueller AG mich nicht vorher gehen lassen wollte, da ich ein wichtiger Bestandteil in einem aktuellen Projekt bin und auch ein AG Planungssicherheit benötigt (daher gibt es eben die Kündigungsfristen, eben damit BEIDE Seiten ein wenig Planungssicherheit haben).
Mein künftiger AG bspw. legt auch Wert auf solche Arbeitszeugnisse, einfach weil man eben sehen will, wen man sich da ins Boot holt und wie zuverlässig eine Person ist. Und dazu gehörte eben auch die Pille zu schlucken, wenn jemand erst später kommen kann. Immerhin hat der AG damit auch die Sicherheit, dass sich beide Seiten an die geschlossenen Vereinbarungen hält. Es wäre eher abschreckend ein solches Verhalten zu beobachten weil man weiß auch wie die Person handelt, wenn später jemand von einem weggehen will.
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