Autor Thema: Kündigungsfristen im TV-L  (Read 2393 times)

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #15 am: 08.02.2024 08:44 »

Mein künftiger AG bspw. legt auch Wert auf solche Arbeitszeugnisse, einfach weil man eben sehen will, wen man sich da ins Boot holt und wie zuverlässig eine Person ist. Und dazu gehörte eben auch die Pille zu schlucken, wenn jemand erst später kommen kann. Immerhin hat der AG damit auch die Sicherheit, dass sich beide Seiten an die geschlossenen Vereinbarungen hält. Es wäre eher abschreckend ein solches Verhalten zu beobachten weil man weiß auch wie die Person handelt, wenn später jemand von einem weggehen will.

Ist aber auch ein zweischneidiges Schwert, schließlich wechselt man ja nicht, weil beim alten AG alles so super war. Ich habe zB konkret beim Vorstellungsgespräch gesagt, dass ich unzufrieden insbesondere mit dem Verhalten des bisherigen AG bin/war. Warum sollte ich also da noch Engagement bist zur letzten Sekunde zeigen? Ist ganz einfach, wer im vernünftigem Rahmen (wenn meine Forderungen überzogen sind, kann man mir das sagen, aber bitte mit Argumenten) zu mit loyal ist, zu dem bin ich es auch.

So nebenbei, haben den neuen AG eines gar nicht interessiert, das Arbeitszeugnis vom Vorgänger. Hat eh sehr lange gedauert, bis das mal kam - Amtsstube halt.

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #16 am: 08.02.2024 08:51 »

Mein künftiger AG bspw. legt auch Wert auf solche Arbeitszeugnisse, einfach weil man eben sehen will, wen man sich da ins Boot holt und wie zuverlässig eine Person ist. Und dazu gehörte eben auch die Pille zu schlucken, wenn jemand erst später kommen kann. Immerhin hat der AG damit auch die Sicherheit, dass sich beide Seiten an die geschlossenen Vereinbarungen hält. Es wäre eher abschreckend ein solches Verhalten zu beobachten weil man weiß auch wie die Person handelt, wenn später jemand von einem weggehen will.

Ist aber auch ein zweischneidiges Schwert, schließlich wechselt man ja nicht, weil beim alten AG alles so super war. Ich habe zB konkret beim Vorstellungsgespräch gesagt, dass ich unzufrieden insbesondere mit dem Verhalten des bisherigen AG bin/war. Warum sollte ich also da noch Engagement bist zur letzten Sekunde zeigen? Ist ganz einfach, wer im vernünftigem Rahmen (wenn meine Forderungen überzogen sind, kann man mir das sagen, aber bitte mit Argumenten) zu mit loyal ist, zu dem bin ich es auch.
Deswegen macht ein vernünftiger AN und AG einen Auflösungsvertrag und man geht nicht von heute auf morgen oder man bezahlt nicht einen überflüssigen MA länger als notwendig.

Zitat
So nebenbei, haben den neuen AG eines gar nicht interessiert, das Arbeitszeugnis vom Vorgänger. Hat eh sehr lange gedauert, bis das mal kam - Amtsstube halt.
Deswegen wird das Arbeitszeugnis vom altem AG interessant beim nächstem AG.

Oliver1976

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #17 am: 09.02.2024 09:39 »
Also bei uns sind Arbeitszeugnisse ein elementarer Bestandteil des Bewerbungsprozesses und diese werden sorgfältig gelesen und entsprechend interpretiert bevor es zu einem Auswahlgespräch kommt. Auch auf die Gefahr hin, eine neue Stelle im derzeitigen nun Arbeitnehmermarkt nochmals auszuschreiben. Man "holt" sich ja nicht die Katze im Sack, sondern man will einen passenden und fähigen MA auf die zu besetzende Stelle setzen. Lieber bleibt diese länger unbesetzt, als dass man den Nächstbesten nimmt.

Zum Thema Kündigungsfristen und Aufhebungsverträge. Es hängt doch sehr stark davon ab, ob ein MA wichtig für das Unternehmen ist oder nicht. Entsprechend schwer ist dann u.U. die Nachbesetzung der Stelle und dann ist es in manchen Fällen unvermeidlich einem Aufhebungsvertrag nicht zuzustimmen und auf die regulären Firsten zu verweisen.

Ich hatte ja schon in einem anderen Thread erwähnt, dass der schlechte Tarifabschluss im Dezember zu einem vermehrten Kündigungsaufkommen bei uns am Institut geführt hat. So haben mittlerweile 9 MA gekündigt. Mit 5 Mitarbeitenden wurden Aufhebungsverträge geschlossen, mit 4 MAs nicht. Das mal so als Verhältnis zum Thema.

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #18 am: 09.02.2024 09:56 »
Zum Thema Kündigungsfristen und Aufhebungsverträge. Es hängt doch sehr stark davon ab, ob ein MA wichtig für das Unternehmen ist oder nicht. Entsprechend schwer ist dann u.U. die Nachbesetzung der Stelle und dann ist es in manchen Fällen unvermeidlich einem Aufhebungsvertrag nicht zuzustimmen und auf die regulären Firsten zu verweisen.


Und, bei Euch glaubt man wirklich, dass diese MA (mit abgelehntem Gesuch um Aufhebungsvertrag) noch bis zum Schluss bzw. in der Zeit der Pflichtanwesenheit einen wertvollen Beitrag leisten?

Oliver1976

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #19 am: 09.02.2024 10:14 »
Wenn man mit seinen Mitarbeitenden auf "Augenhöhe" spricht und diese Thematik z.B. mit dem Wissen, dass sich viele aufgrund der Arbeitsmarktlage etwas anderes suchen, schon in den jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen thematisiert, dann ja.

Schlussendlich geht es immer darum, dass man vieles offen kommuniziert und somit Verständnis erzeugt. Gerade im universitären Betrieb müssen wir ja auch den Lehrbetrieb aufrechterhalten und wir können Kolleginnen und Kollegen mit Lehrauftrag z.B. nicht mitten im Semester gehen lassen und dann würde die Vorlesung nicht weitergeführt werden.

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #20 am: 09.02.2024 10:23 »
...und wir können Kolleginnen und Kollegen mit Lehrauftrag z.B. nicht mitten im Semester gehen lassen und dann würde die Vorlesung nicht weitergeführt werden.

Darf ich trotzdem denken und sagen, dass dies der falsche Ansatz ist? Meiner Meinung nach, wäre es wesentlich zielführender drüber nachzudenken, was zu tun ist, damit die MA gar nicht erst kündigen bzw. nach einem anderen Job umsehen?

trulu

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #21 am: 09.02.2024 11:01 »
Gerade im universitären Betrieb müssen wir ja auch den Lehrbetrieb aufrechterhalten und wir können Kolleginnen und Kollegen mit Lehrauftrag z.B. nicht mitten im Semester gehen lassen

Klar kann man. Geht aber nur, wenn man Führungspersonal hat, das auch Koordinieren kann. Das scheint bei Euch nicht der Fall zu sein. Und ob die MA wirklich wegen des Tarifabschlusses kündigen ? Ich habe da eine andere Vermutung ...

Oliver1976

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #22 am: 09.02.2024 11:11 »
@Trulu: Es ist der Tarifabschluss. Wir können jungen forschenden Nachwuchs einfach nicht mehr halten. Die Dissertation und auch Soft Skills wie Home Office etc. zählen leider für die junge Generation nicht mehr als Argumente für den Verbleib an einer Forschungseinrichtung. Zudem erhalten sie viele dieser weichen Faktoren auch in der Privatwirtschaft. Der Standort Stuttgart ist hier vielleicht auch ein Sonderfall. Die uns umgebenden Firmen (Porsche, Bosch, Daimler, Mahle etc.) zahlen einfach überdurchschnittlich mehr. Ganz ehrlich, was können wir da als öffentlicher Dienst bieten?

Früher war die Bleibensquote einfach höher. Im Durchschnitt die 6 Jahre bis zum Abschluss der Promotion. Aber das zieht halt nicht mehr. Denn die macht man für sich und nicht für Dritte. Deswegen bekommt an heutzutage keinen besseren Job mehr. D.h. man muss das wollen und wissen, dass man in dieser Zeit auf einen Großteil an Gehalt verzichten wird.

@Troubleshooting: Wenn man die finanziellen Mittel hat, diese MA zu halten, dann würden wir das auch tun, diese haben wir allerdings nicht. Und es ist, tatsächlich eine rein finanzielle Geschichte. Das zeigen alle Abgangsgespräche. Eine EG13S3 sind halt keine 80000 - 90000 €, die außen aufgerufen werden.

Coffee86

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #23 am: 09.02.2024 14:40 »
...und wir können Kolleginnen und Kollegen mit Lehrauftrag z.B. nicht mitten im Semester gehen lassen und dann würde die Vorlesung nicht weitergeführt werden.

Darf ich trotzdem denken und sagen, dass dies der falsche Ansatz ist? Meiner Meinung nach, wäre es wesentlich zielführender drüber nachzudenken, was zu tun ist, damit die MA gar nicht erst kündigen bzw. nach einem anderen Job umsehen?

Ja gut - an der Universität ist es aber schon was anderes. Ein Großteil ist befristet beschäftigt und meist ist auch vor Abschluss der Dissertation klar, ob man in Academica bleiben will (für die ganz Verrückten) oder ob man in die PW geht. Zusätzlich kommen oft Abwerbeversuche aus der PW - da kann man an der Uni nicht viel bieten, da man kaum Dauerstellen hat und die Bezahlung auch hinterherhinkt. Auch ist Home-Office mit dem regulären Lehrbetrieb nicht immer vereinbar.

Heute kommen viele gar nicht mehr bis zur Promotion weil sie abgeworben werden - die Diss. interessiert dann eigentlich auch den AG nicht, die ist dann eher fürs eigene Ego. Teils werden heutzutage schon die besten B.Sc. abgeworben und da gibt es keinen M.Sc. mehr.

Oliver1976

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #24 am: 09.02.2024 14:53 »
@Coffee86: B.Sc.-Abwerbung ist derzeit sogar echt extrem. Wir haben teilweise bei einigen Unternehmen jetzt schon Studierendengruppen als Werksstudierende in Fachabteilungen sitzen, die nicht mal ihren Bachelor sinnvoll zu Ende bekommen. Teilweise auch schon mit Projektverantwortung als Werksstudierende. Hier sollen wir für die Unternehmen sogar Brücken bauen, dass der Studienabschluss noch irgendwie in Teilzeit möglich ist.

Ein totaler Wandel zu früher. Ich hatte letztens ein Seminar, in dem ein Studierenden im Workshopteil tatsächlich gesagt hat, dass er sich für 15 min entschuldigen muss, da er einen Call mit seinem Unternehmensbetreuer hat. Das zeigt, wie derzeit die Prios verteilt sind. Irgendwie durchs Studium und den Abschluss erzielen, dabei sind die Noten etc. völlig egal.