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Kündigungsfristen im TV-L

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troubleshooting:

--- Zitat von: Coffee86 am 07.02.2024 11:34 ---
Mein künftiger AG bspw. legt auch Wert auf solche Arbeitszeugnisse, einfach weil man eben sehen will, wen man sich da ins Boot holt und wie zuverlässig eine Person ist. Und dazu gehörte eben auch die Pille zu schlucken, wenn jemand erst später kommen kann. Immerhin hat der AG damit auch die Sicherheit, dass sich beide Seiten an die geschlossenen Vereinbarungen hält. Es wäre eher abschreckend ein solches Verhalten zu beobachten weil man weiß auch wie die Person handelt, wenn später jemand von einem weggehen will.

--- End quote ---

Ist aber auch ein zweischneidiges Schwert, schließlich wechselt man ja nicht, weil beim alten AG alles so super war. Ich habe zB konkret beim Vorstellungsgespräch gesagt, dass ich unzufrieden insbesondere mit dem Verhalten des bisherigen AG bin/war. Warum sollte ich also da noch Engagement bist zur letzten Sekunde zeigen? Ist ganz einfach, wer im vernünftigem Rahmen (wenn meine Forderungen überzogen sind, kann man mir das sagen, aber bitte mit Argumenten) zu mit loyal ist, zu dem bin ich es auch.

So nebenbei, haben den neuen AG eines gar nicht interessiert, das Arbeitszeugnis vom Vorgänger. Hat eh sehr lange gedauert, bis das mal kam - Amtsstube halt.

MoinMoin:

--- Zitat von: troubleshooting am 08.02.2024 08:44 ---
--- Zitat von: Coffee86 am 07.02.2024 11:34 ---
Mein künftiger AG bspw. legt auch Wert auf solche Arbeitszeugnisse, einfach weil man eben sehen will, wen man sich da ins Boot holt und wie zuverlässig eine Person ist. Und dazu gehörte eben auch die Pille zu schlucken, wenn jemand erst später kommen kann. Immerhin hat der AG damit auch die Sicherheit, dass sich beide Seiten an die geschlossenen Vereinbarungen hält. Es wäre eher abschreckend ein solches Verhalten zu beobachten weil man weiß auch wie die Person handelt, wenn später jemand von einem weggehen will.

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Ist aber auch ein zweischneidiges Schwert, schließlich wechselt man ja nicht, weil beim alten AG alles so super war. Ich habe zB konkret beim Vorstellungsgespräch gesagt, dass ich unzufrieden insbesondere mit dem Verhalten des bisherigen AG bin/war. Warum sollte ich also da noch Engagement bist zur letzten Sekunde zeigen? Ist ganz einfach, wer im vernünftigem Rahmen (wenn meine Forderungen überzogen sind, kann man mir das sagen, aber bitte mit Argumenten) zu mit loyal ist, zu dem bin ich es auch.
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Deswegen macht ein vernünftiger AN und AG einen Auflösungsvertrag und man geht nicht von heute auf morgen oder man bezahlt nicht einen überflüssigen MA länger als notwendig.


--- Zitat ---So nebenbei, haben den neuen AG eines gar nicht interessiert, das Arbeitszeugnis vom Vorgänger. Hat eh sehr lange gedauert, bis das mal kam - Amtsstube halt.

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Deswegen wird das Arbeitszeugnis vom altem AG interessant beim nächstem AG.

Oliver1976:
Also bei uns sind Arbeitszeugnisse ein elementarer Bestandteil des Bewerbungsprozesses und diese werden sorgfältig gelesen und entsprechend interpretiert bevor es zu einem Auswahlgespräch kommt. Auch auf die Gefahr hin, eine neue Stelle im derzeitigen nun Arbeitnehmermarkt nochmals auszuschreiben. Man "holt" sich ja nicht die Katze im Sack, sondern man will einen passenden und fähigen MA auf die zu besetzende Stelle setzen. Lieber bleibt diese länger unbesetzt, als dass man den Nächstbesten nimmt.

Zum Thema Kündigungsfristen und Aufhebungsverträge. Es hängt doch sehr stark davon ab, ob ein MA wichtig für das Unternehmen ist oder nicht. Entsprechend schwer ist dann u.U. die Nachbesetzung der Stelle und dann ist es in manchen Fällen unvermeidlich einem Aufhebungsvertrag nicht zuzustimmen und auf die regulären Firsten zu verweisen.

Ich hatte ja schon in einem anderen Thread erwähnt, dass der schlechte Tarifabschluss im Dezember zu einem vermehrten Kündigungsaufkommen bei uns am Institut geführt hat. So haben mittlerweile 9 MA gekündigt. Mit 5 Mitarbeitenden wurden Aufhebungsverträge geschlossen, mit 4 MAs nicht. Das mal so als Verhältnis zum Thema.

troubleshooting:

--- Zitat von: Oliver1976 am 09.02.2024 09:39 ---Zum Thema Kündigungsfristen und Aufhebungsverträge. Es hängt doch sehr stark davon ab, ob ein MA wichtig für das Unternehmen ist oder nicht. Entsprechend schwer ist dann u.U. die Nachbesetzung der Stelle und dann ist es in manchen Fällen unvermeidlich einem Aufhebungsvertrag nicht zuzustimmen und auf die regulären Firsten zu verweisen.


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Und, bei Euch glaubt man wirklich, dass diese MA (mit abgelehntem Gesuch um Aufhebungsvertrag) noch bis zum Schluss bzw. in der Zeit der Pflichtanwesenheit einen wertvollen Beitrag leisten?

Oliver1976:
Wenn man mit seinen Mitarbeitenden auf "Augenhöhe" spricht und diese Thematik z.B. mit dem Wissen, dass sich viele aufgrund der Arbeitsmarktlage etwas anderes suchen, schon in den jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen thematisiert, dann ja.

Schlussendlich geht es immer darum, dass man vieles offen kommuniziert und somit Verständnis erzeugt. Gerade im universitären Betrieb müssen wir ja auch den Lehrbetrieb aufrechterhalten und wir können Kolleginnen und Kollegen mit Lehrauftrag z.B. nicht mitten im Semester gehen lassen und dann würde die Vorlesung nicht weitergeführt werden.

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